Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Solidaritätsbeitrag auf Gewinnbeteiligungen

Es wurde ein Solidaritätsbeitrag in Form eines vom Arbeitnehmer zu leistenden Sonderbeitrags auf die Auszahlung von Gewinnprämien eingeführt.

Betroffene Arbeitnehmer

Es betrifft alle Arbeitnehmer, die eine Gewinnprämie erhalten haben, wie im Gesetz vom 22.05.2001 über die Bestimmungen der Arbeitnehmerbeteiligung am Kapital der Gesellschaften und zur Einrichtung einer Gewinnprämie für Arbeitnehmer.

Dies gilt sowohl für die identische, als auch die kategorisierte Gewinnprämie.

 

Höhe des Beitrags

Der Solidaritätsbeitrag wird auf die Gewinnprämie einbehalten.

Der Beitrag entspricht 13,07 % des gezahlten Betrags.

 

Formalitäten

Der für das gesamte Unternehmen einbehaltene Betrag wird global bei der Meldung und nicht für jeden Arbeitnehmer einzeln gemeldet.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Beitrag für Gewinnbeteiligungen

In der DmfAPPL wird der Betrag für Gewinnbeteiligungen 

  • entweder für jede einzelne Beschäftigung in Block 90019 „Lohncode“ mit dem Lohncode 780 angegeben
  • oder global für den Arbeitgeber in Block 90002 „Nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag“ mit Arbeitnehmerkennzahl 861.

Bei einer globalen Meldung muss die Berechnungsgrundlage für den globalen Ausgleichsbetrag durch den Arbeitgeber angegeben werden. Bei Eingabe der DmfAPPL per Webanwendung ist die Berechnungsgrundlage zu den Beiträgen anzugeben, die für das ganze Unternehmen zu zahlen sind, und der Beitrag wird automatisch berechnet.