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Beitrag für den Kollektiven Sozialdienst

Für lokale Verwaltungen, die einem Kollektiven Sozialdienst angeschlossen sind, gewährleistet das LSS die Einnahme des Arbeitgeberbeitrags von 0,15% vom Lohn des Vertragspersonals der definitiv ernannten Personalmitglieder.

Der Beitrag ist je nach Fall bestimmt für:

  • den Kollektiven Sozialdienst der provinzialen und lokalen Verwaltungen,
  • den Kollektiven Sozialdienst der Polizei,
  • den Kollektiven Sozialdienst – Flandern.