Beitrag für den Kollektiven Sozialdienst
Für lokale Verwaltungen, die einem Kollektiven Sozialdienst angeschlossen sind, gewährleistet das LSS die Einnahme des Arbeitgeberbeitrags von 0,15% vom Lohn des Vertragspersonals der definitiv ernannten Personalmitglieder.
Der Beitrag ist je nach Fall bestimmt für:
- den Kollektiven Sozialdienst der provinzialen und lokalen Verwaltungen,
- den Kollektiven Sozialdienst der Polizei,
- den Kollektiven Sozialdienst – Flandern.