Ärzte in Ausbildung
Es handelt sich um Personen, die im Rahmen der zur Ausführung von Artikel 215, § 4 des am 14.07.1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung bestimmten Regeln eine Ausbildung zum Facharzt besuchen. Die Pflegeanstalt, in der die Ausbildung erfolgt, ist der Arbeitgeber.
Das Sozialversicherungssystem der Arbeitnehmer gilt auch für Personen, die eine Ausbildung zum Hausarzt besuchen. Das Koordinierungszentrum für die Ausbildung in der Allgemeinmedizin, über das der Arzt seine Ausbildung zum Hausarzt besucht, ist der Arbeitgeber.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Ärzte in Ausbildung
Die Sozialversicherungspflicht beschränkt sich auf
- Krankheit und Invalidität - Gesundheitsfürsorge und Entschädigungen
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Arbeitsunfälle.
Die Arbeitsunfallregelung des privaten Sektors gilt für Ärzte in Ausbildung. Sie wird in Block 90012 (Arbeitnehmerzeile) angegeben mit
- Code 981 (Urlaubsregelung privater Sektor) oder 982 (Urlaubsregelung öffentlicher Sektor) in der Zone 36 (Arbeitgeberkategorie).
- Code 251 (Arzt in Ausbildung) in der Zone 37 (Arbeitnehmerkennzahl).
Die Arbeitsunfallregelung des öffentlichen Sektors gilt für Personen, die während der Zeit ihrer Ausbildung zum Arzt mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt sind. Sie werden als normale Arbeitnehmer betrachtet und in Block 90012 (Arbeitnehmerzeile) angegeben mit
- Code 951 (Urlaubsregelung privater Sektor) oder 952 (Urlaubsregelung öffentlicher Sektor) in der Zone 36 (Arbeitgeberkategorie)
- Code 201 (vertragliche Geistesarbeiter) in der Zone 37 (Arbeitnehmerkennzahl).