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Gewinnbeteiligungen

Gewinnbeteiligungen sind kein Lohn, auf den normale Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden, sie unterliegen aber einem Solidaritätsbeitrag von 13,07 %.

Mit der Arbeitnehmerkennzahl Beiträge 861 geben Sie die Gewinnbeteiligungen und den Solidaritätsbeitrag für Arbeitnehmer an, die nicht mehr im Dienst sind und an die im Laufe des Quartals Gewinnbeteiligungen ausgezahlt wurden.