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Zwischendepartementaler Haushaltsfonds (FBI)

Durch den Königlichen Erlass Nr. 25 vom 24.03.1982 zur Einführung eines Programms zur Förderung der Beschäftigung im nichtkommerziellen Sektor wurde ein Zwischendepartmentaler Haushaltsfonds zur Förderung der Beschäftigung im nichtkommerziellen Sektor eingerichtet. Dieser Fonds weist neuen Vertragsarbeitsplätzen im nichtkommerziellen Sektor Beihilfen zu.

Das LSS zahlt den Jahresbeitrag zu Lasten des FBI für die Schaffung neuer Arbeitsplätze im öffentlichen und privaten Krankenhaussektor ab dem 01.07.2018 nicht mehr aus. 

Die Zahlung der FBI-Beihilfen wurde über das Budget Finanzmittel (BFM) vom LIKIV übernommen. Der FÖD Volksgesundheit behält die Verwaltung der Dossiers.