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Sonderbeiträge für Einzahlungen der Arbeitgeber zur Bildung außergesetzlicher Pensionsvorteile

Ein besonderer Arbeitgeberbeitrag von 8,86% ist auf alle von Arbeitgebern vorgenommene Einzahlungen geschuldet, unabhängig von ihrem Statut, oder an ihre(n) Berechtigten außergesetzliche Vorteile für die Ruhestands- und Todesfallabsicherung zu gewähren.

Ein besonderer ergänzender Arbeitgeberbeitrag von 1,50 % wird (zusätzlich zum Sonderbeitrag von 8,86 %) geschuldet, wenn die Zahlungen für außergesetzliche Pensionsvorteile während des Jahres vor dem Beitragsjahr den Betrag von 30.000 EUR pro Jahr überschreiten.