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Wann?

1 - Prinzip

Jugend- und Seniorenurlaub kann nur während einer Beschäftigung als Lohnempfänger sowie nach Erschöpfung des normalen bezahlten Urlaubs genommen werden.

Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, von seinem Recht auf Ergänzungsurlaub Art. 17bis Gesetz vom 28.06.1971 („europäischer Urlaub“) Gebrauch zu machen, bevor er Jugend- oder Seniorenurlaub in Anspruch nehmen kann.

Die Festlegung des Jugend- und Seniorenurlaubs erfolgt wie bei der Festlegung der gewöhnlichen Urlaubstage. Sie findet also gemäß eines kollektiven Abkommens oder eines gegenseitigen Einverständnisses zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber statt. Diese Tage können, pro halben Tag oder pro ganzen Tag, in einem Mal oder in mehreren Malen genommen werden.

Zunächst nehmen Sie die Meldung für denselben Monat vor wie dem, für den Sie eine „Meldung zur Feststellung des Anspruchs auf Jugend- oder Seniorenurlaub“ (Szenario 9) durchgeführt haben. Dies ist der Monat mit den Urlaubsstunden, die nicht länger durch normalen bezahlten Urlaub gedeckt sind.

2 - Ununterbrochene aufeinanderfolgende Beschäftigungen mit wechselndem Faktor Q/S

Falls ein Arbeitnehmer (voll- oder teilzeitbeschäftigt) im Laufe des Monats im Rahmen mehrerer aufeinanderfolgender Beschäftigungen mit den gleichen Merkmalen ohne Unterbrechung (= nur unterbrochen durch ein Wochenende, einen Feiertag, einen normalen Inaktivitätstag oder einen Ausgleichsruhetag) beschäftigt ist, können Sie die verschiedenen Beschäftigungen für diesen Monat in einer einzigen MSR Szenario 10 zusammenfassen.

Folgende Merkmale dieser Beschäftigungen müssen zudem gleich sein:
- Arbeitgeberkategorie;
- Arbeitnehmercode;
- paritätische Kommission;
- Faktor Q;
- Faktor S;
- Statut (Code D: Heimarbeiter). Außer wenn es sich um den Statut eines Heimarbeiters (D) handelt, stellt ein abweichendes Statut kein Hindernis für die Zusammenfügung von Beschäftigungen dar. Werden Beschäftigungen mit unterschiedilchem Statut zusammengeführt, so wird das Statut der letzten Beschäftigung im Monat angegeben.

3 - Ununterbrochene aufeinanderfolgende Beschäftigungen mit unterschiedlichem Faktor Q

Falls ein Arbeitnehmer im Laufe des Monats im Rahmen mehrerer aufeinanderfolgender Teilzeitbeschäftigungen mit den gleichen Merkmalen ohne Unterbrechung (= nur unterbrochen durch ein Wochenende, einen Feiertag oder einen Ausgleichsruhetag) beschäftigt ist, können Sie die verschiedenen Beschäftigungen für diesen Monat in einer einzigen MSR Szenario 10 zusammenfassen

Unter Teilzeitbeschäftigung versteht man: eine Beschäftigung, deren Faktor Q nicht 0 ist und kleiner als Faktor S ist (daher ist die Teilzeitbeschäftigung mit Lohn ≥ Referenzlohn). Wenn eine vollzeitliche Laufbahnunterbrechung oder ein Zeitkredit im Verlauf eines Monats beginnt oder endet, kann diese Beschäftigung (wobei der Faktor Q gleich Null ist) nicht mit der/den Beschäftigung(en) im restlichen Monat zusammengefasst werden

Die Zusammenfassung berücksichtigt auch die Situation, in der eine bestehende Teilzeitbeschäftigung weiterläuft und zusätzlich ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wird und eventuell anschließend, wobei später einer der beiden Verträge beendet wird.

3.1- Bestimmung des durchschnittlichen Faktors Q

In der MSR, die die ununterbrochenen aufeinanderfolgenden Beschäftigungen mit unterschiedlichem Faktor Q zusammenfasst, wird ein durchschnittlicher Faktor Q angegeben.

Dieser durchschnittliche Faktor Q wird folgendermaßen berechnet:

[(Q x cdo) + (Q’ x cdo’) + …]
cdo + cdo’ + …

- wobei cdo = Calender Days Beschäftigung: Kalendertage
während der Beschäftigung im betreffenden Referenzmonat;
- Beschäftigungsperioden, bei denen Q = 0 werden nicht berücksichtigt.

Bei Batchverarbeitung wird für eine MSR, in der ein durchschnittlicher Faktor Q im Feld 00769 (Unterbrechung der Beschäftigung) angegeben wird, der Wert „3“ zuerkannt. In der Webanwendung geben Sie für jede Beschäftigungsperiode den Faktor Q an. Die Anwendung wird dann die Berechnung anhand der Formel des durchschnittlichen Faktors Q durchführen.

Beispiel:
- vom 01.07.2014 bis 15.07.2014: Q/S = 25/38
- vom 16.07.2014 bis 20.07.2014: Q/S = 20/38
- vom 21.07.2014 bis 23.07.2014: Q/S = 22/38
- vom 24.07.2014 bis 31.07.2014: Q/S = 30/38
Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q: [(25 * 15) + (20 * 5) + (22 * 3) + (30 * 8)] / 31 = 25,19354 = 25,19 (auf 2 Dezimalstellen beschränkt).

Für die Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q werden die Unterbrechungen durch ein Wochenende, einen Ausgleichsruhetag oder einen Feiertag als Bestandteil der unmittelbar vorausgehenden Beschäftigungsperiode betrachtet. Dieses Prinzip gilt nur, wenn das Wochenende, der Ausgleichsruhetag oder der Feiertag nicht durch einen Arbeitsvertrag gedeckt sind. Wenn aber für das Wochenende, den Ausgleichsruhetag oder den Feiertag ein Arbeitsvertrag vorhanden ist, wird nur der Faktor Q für diesen Arbeitsvertrag berücksichtigt.

Beispiel 1:

Aufeinanderfolgende ununterbrochene Beschäftigungen
- von Montag, 01.02.2016 bis Freitag, 05.02.2016: Q/S = 10/38
- von Montag, 08.02.2016 bis Freitag, 12.02.2016: Q/S = 11/38
- von Montag, 15.02.2016 bis Freitag, 19.02.2016: Q/S = 13/38
- von Montag, 22.02.2016 bis Freitag, 26.02.2016: Q/S = 16/38

Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q = [(10*7) + (11*7) + (13*7) + (16*5)] / 26 = 12,23 Stunden
Hinweis: Samstag, der 27.02. und Sonntag, der 28.02. werden nicht berücksichtigt, auch dann nicht, falls 2016 kein Schaltjahr wäre und die Beschäftigung dann am 01.03. fortgeführt werden würde, da das Enddatum der Beschäftigung in der Meldung der 26.02. ist.

Beispiel 2:

Beschäftigung mit Q/S 2/38 für den vollständigen Monat und anschließend zusätzliche aufeinanderfolgende ununterbrochene Beschäftigungen
- von Montag, 01.02.2016 bis Freitag, 05.02.2016: Q/S = 8/38
- von Montag, 08.02.2016 bis Freitag, 12.02.2016: Q/S = 9/38
- von Montag, 15.02.2016 bis Freitag, 19.02.2016: Q/S = 11/38
- von Montag, 22.02.2016 bis Freitag, 26.02.2016: Q/S = 14/38

Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q = [(10*5) + (2*2) + (11*5) + (2*2) + (13*5) + (2*2) + (16*5) +(2*3)] / 29 = 9,24 Stunden
Bemerkung: Da 2016 ein Schaltjahr ist, wird auch der 29.02. mit einberechnet.

3.2 - Spezifische Situation: Übergang Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung

Das Obengenannte gilt nicht, wenn Vollzeit- und Teilzeitarbeitsverträge aufeinanderfolgen. In diesem Fall werden die Vollzeitbeschäftigungen bei der Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q nicht berücksichtigt und die aufeinanderfolgenden Beschäftigungen können nicht in einer MSR zusammengefasst werden.

3.3 - Spezifische Situation: zeitweilige Vollzeitbeschäftigungen

Perioden, in denen infolge eines Zusatzes zum Teilzeitarbeitsvertrag oder eines zusätzlichen Teilzeitarbeitsvertrags der Faktor Q vorübergehend gleich (oder höher) als der Faktor S wird, gelten in diesem Sinne nicht als Vollzeitarbeitsvertrag und unterbrechen nicht die aufeinanderfolgenden Teilzeitbeschäftigungen. Diese Periode fließt daher in die Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q ein.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer hat folgende Verträge:
- 01.08.2016 – 12.08.2016, wobei Q/S = 19/38
- 08.08.2016 – 12.08.2016, wobei Q/S = 19/38 (= zusätzlicher Arbeitsvertrag)
- 16.08.2016 – 19.08.2016, wobei Q/S = 25/38
- 22.08.2016 – 31.08.2016, wobei Q/S = 20/38
Der Arbeitgeber führt für den Monat August 2016 eine MSR Szenario 10 mit einem berechneten Faktor Q durch.

Wenn diese Beschäftigung einen vollständigen Monat betrifft, wird ein MSR Szenario 10 mit Faktor Q = S zugrunde gelegt. Bei der Batchverarbeitung wird für diese spezifische Situation (zeitweilige Vollzeitbeschäftigung während der vollständigen Periode der MSR, wobei der Faktor Q für die vollständige Periode dem Faktor S entspricht und folglich kein durchschnittlicher Faktor Q berechnet werden muss) im Feld 00769 (Unterbrechung der Beschäftigung) der Wert „4“ zuerkannt.

Bemerkung: In dieser Situation wird als Code für das Arbeitsschema (siehe Was ist einzugeben? - Punkt 1.3) ein Code (01-04) in Bezug auf die Vollzeitbeschäftigung verwendet.

Beschränkung dieser Berechnungsweise:
Die Dauer einer Teilzeitbeschäftigung, die infolge eines Zusatzes oder zusätzlicher befristeter Verträge der einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, die mit anderen Teilzeitbeschäftigungen zusammengefasst werden kann, ist zeitlich begrenzt.

Überschreitet eine derartige Beschäftigung nämlich 3 vollständige Kalendermonate (damit sind vollständige Kalendermonate gemeint und nicht eine Kalenderperiode von 3 Monaten), gilt die Beschäftigung als Vollzeitbeschäftigung. Ab dem vierten vollständigen Kalendermonat handelt es sich daher nicht mehr um eine ununterbrochene aufeinanderfolgende Teilzeitbeschäftigung und bei der Batchverarbeitung darf daher nicht mehr der Wert „4“ im Feld 00769 (Unterbrechung der Beschäftigung) zuerkannt werden.

Beispiel 1
- Teilzeitbeschäftigung 19/38 vom 01.01.2016 bis einschließlich 31.12.2016
- Zusätzliche Teilzeitbeschäftigung 19/38 vom 15.07.2016 bis einschließlich 14.11.2016
- „Vollzeit“-Beschäftigung < 3 vollständige Kalendermonate und daher ist eine einzige MSR für den Monat 11/2016 möglich, wenn das Risiko Jugend- oder Seniorenurlaub eintritt.

Beispiel 2
- Teilzeitbeschäftigung 19/38 vom 01.01.2016 bis einschließlich 31.12.2016
- Zusätzlicher Teilzeitarbeitsvertrag 19/38 vom 15.06.2016 bis einschließlich 14.11.2016
- „Vollzeit“-Beschäftigung < 3 vollständige Kalendermonate und daher sind zwei MSR für den Monat 11/2016 notwendig, wenn das Risiko Jugend- oder Seniorenurlaub sowohl vor als auch nach dem 14.11.2016 eintritt.

4 - Unterbrochene Beschäftigungen

Wird eine Beschäftigung unterbrochen (aber nicht durch ein Wochenende, einen Ausgleichsruhetag oder einen Feiertag), müssen Sie für jede unterbrochene Beschäftigung eine separate MSR Szenario 10 durchführen.