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Für wen?

Der Arbeitnehmer, für den Sie zuvor eine elektronische Unfallmeldung (Szenario 1) vorgenommen haben und für den Sie garantierten Lohn bezahlten, oder der infolge einer angepassten Beschäftigung, ärztlichen Behandlung oder ärztlichen Untersuchung einen Lohnverlust erlitten hat.

Falls die Meldung des Unfalls (Szenario 1) auf elektronischem Weg erfolgte, kann auch die monatliche Berichterstattung auf elektronischem Weg erfolgen.
Es ist jedoch nicht möglich, die monatliche Berichterstattung (Szenario 2) auf elektronischem Weg vorzunehmen, wenn die Meldung des Unfalls auf Papier erfolgte.

Für nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer können Sie eine Meldung nur auf Papier vornehmen.