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Was ist einzugeben?

1 - Meldung Feststellen Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte

1.1 - Datum Beginn vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte wegen Arbeitsmangel

Dieses obligatorische Feld enthält das Beginndatum der vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte wegen Arbeitsmangel. Das Datum kann per Definition nicht vor dem Beginndatum der Beschäftigung und nicht nach dem Enddatum der Beschäftigung liegen.

Im Prinzip muss hier der erste Tag tatsächlicher Arbeitslosigkeit des Monats angegeben werden. Falls dieser noch nicht bekannt ist (da diese Meldung als Leistungsantrag gilt), geben Sie den ersten vorgesehenen Tag der Arbeitslosigkeit an.

Bei einer Meldung infolge von Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen (Typ 001) und einer Meldung Aussetzung Angestellte wegen Arbeitsmangel (Typ 011) wird der erste vorgesehene Tag der Arbeitslosigkeit angegeben, wenn der erste tatsächliche Tag des Monats noch nicht bekannt ist.

1.2 - Angeführte Gründe für Antrag wegen höherer Gewalt

Dies ist ein Textfeld zur Beschreibung der Situation höherer Gewalt bei Meldung einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt (Typ 004). Nur bei Meldungen des Typs 004 müssen Sie dieses Feld ausfüllen.

2 - Basis Entschädigungsberechnung

2.1 - Zeiteinheit der Entlohnung

Für jeden Tag vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte erhält der Arbeitnehmer eine Entschädigung von 65 % des begrenzten normalen Bruttolohns (vgl. den indexierten Betrag unter www.lfa.be, Infoblatt Arbeitnehmer T66 „Wie viel beträgt Ihre Unterstützung im Falle zeitweiliger Arbeitslosigkeit?“).

Für Arbeitnehmer mit festem Lohn legt der Sektor Arbeitslosigkeit den durchschnittlichen Tageslohn u. a. anhand der Angaben „Zeiteinheit der Entlohnung” und „Grundbetrag der Entlohnung” fest.

Sie müssen die Zahl angeben, die mit der Zeiteinheit übereinstimmt, in der die (feste) Entlohnung ausgedrückt ist: Stunde (1), Tag (2), Woche (3), Monat (4), Quartal (5) und Jahr (6). Wenn der junge Arbeitnehmer stundenweise bezahlt wird, müssen Sie daher die Ziffer „1“ eingeben. Wird er monatlich bezahlt, lautet die Ziffer „4“.

Die Zeiteinheit der Entlohnung ist nicht an die Frequenz der Auszahlungsperioden gebunden. Wenn z. B. der Lohn des Arbeitnehmers gemäß seinem Arbeitsvertrag auf Stundenbasis festgesetzt ist, müssen Sie Stunde als Zeiteinheit angeben, selbst wenn sein Lohn auf Basis von vierzehn Tagen gezahlt wird.

Beispiel 1

Ein Angestellter, der monatlich bezahlt wird, erhält ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1.611,31 EUR.

Als Zeiteinheit geben Sie die Ziffer „4“ für „Monat“ an und als Grundbetrag der Entlohnung den Betrag des Monatslohns (=1.611,31 EUR).

Beispiel 2

Ein Arbeiter arbeitet 38 Stunden pro Woche in einer festen Arbeitsregelung von 5 Tagen pro Woche und erhält einen Bruttostundenlohn von 10,41 EUR.

Als Zeiteinheit geben Sie die Ziffer „1“ für „Stunde“ an und als Grundbetrag der Entlohnung den Betrag des Stundenlohns (=10,41 EUR).

Beispiel 3

Ein Arbeiter arbeitet 8 Stunden pro Tag in einer Beschäftigungsregelung von 5 Tagen pro Woche, und dies 3 Wochen, und 4 Tage 8 Stunden pro Tag während der vierten Woche. Sein Bruttostundenlohn beträgt 10,41 EUR.

Als Zeiteinheit geben Sie die Ziffer „1“ für „Stunde“ an und als Grundbetrag der Entlohnung den Betrag des Stundenlohns (=10,41 EUR).

Sie müssen die Angabe „Zeiteinheit der Entlohnung“ auch vornehmen, um die Zeiteinheit des Arbeitszyklus für Arbeitnehmer mit einem variablen Lohn zu melden, was im Folgenden näher erläutert wird.

2.2 - Zyklus

Anhand dieser Daten kann der durchschnittliche Tageslohn der Arbeitnehmer mit variablem Lohn bestimmt werden, für die die Mitteilung der Zeiteinheit und des Grundbetrags der Entlohnung nicht ausreicht. Dies gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer, die in einem Schichtsystem mit einem variablen Stundenlohn arbeiten oder die teilweise nach Produktionseinheit bezahlt werden und für die der vollständige Lohn sich daher in Abhängigkeit ihrer persönlichen Produktivität ändert.

In diesen Situationen müssen Sie die „Zeiteinheit der Entlohnung“ (z. B. Woche oder Monat), den „Zyklus“ (die Anzahl der Zeiteinheiten) und den „Grundbetrag der Entlohnung“ mitteilen.

Beispiel 1

Ein Arbeiter arbeitet 38 Stunden pro Woche. Sein Arbeitszyklus dauert 8 Wochen. Er erhält einen festen Stundenlohn von 8,68 EUR (8 x 38 Std x 8,68 EUR = 2.637,72 EUR für 8 Wochen). Er erhält eine Zulage pro Produktionseinheit, die ihm für den vollständigen Zyklus von 8 Wochen eine zusätzliche Vergütung von 648,29 EUR einbringt. Der Bruttolohn für den vollständigen Zyklus beträgt 3.287,01 EUR.

In diesen Situationen geben Sie als Zeiteinheit der Entlohnung „3“ (in Wochen ausgedrückter Arbeitszyklus), als Zyklus „8“ (der Zyklus entspricht 8 Wochen) und als Grundbetrag der Entlohnung „3.287,01 EUR“ (der globale Bruttolohn für den vollständigen Zyklus von 8 Wochen) an.

Beispiel 2

Ein Arbeiter mit einem festen Bruttostundenlohn von 9,92 EUR erhält eine Prämie von 25 % für die Früh- und Spätschicht und eine Prämie von 50 % für die Nachtschicht. Er arbeitet in einem 4-Wochen-Zyklus von 38 Stunden pro Woche. In der ersten Woche arbeitet er in der Frühschicht, in der zweiten Woche in der Tagesschicht, in der dritten Woche in der Spätschicht und in der vierten Woche in der Nachtschicht. Er erhält daher für die erste Woche 471 EUR, für die zweite Woche 376,80 EUR, für die dritte Woche 471 EUR und für die vierte Woche 565,20 EUR.

In dieser Situation muss als Zeiteinheit die Ziffer „3“ angegeben werden (die Zeiteinheit des Zyklus, nämlich Woche), als Zyklus die Ziffer „4“ (der Zyklus entspricht 4 Wochen) und als Grundbetrag der Entlohnung der vollständige Lohn für vier Wochen, nämlich 1.884 EUR.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber zuvor ausnahmsweise den Arbeitszyklus angeben muss.

So muss z. B. für einen Arbeitnehmer, der in einem Zyklus von zwei Monaten auf Halbzeitbasis arbeitet (einen Monat auf Vollzeitbasis mit Bruttomonatslohn von 1.735,25 EUR und einen Monat ohne Arbeitsleistungen), nicht der Lohn für den Arbeitszyklus von zwei Monaten angegeben werden, sondern der durchschnittliche Lohn auf Monatsbasis, d. h.: 1.735,25 EUR: 2 = 867,63 EUR.

Für einen Angestellten, der z. B. in einem Zyklus von vier Wochen auf 3/4-Basis arbeitet (drei Wochen auf Vollzeitbasis und eine Woche ohne Leistungen), ist der Lohn nicht für einen Zyklus von vier Wochen anzugeben, sondern der durchschnittliche Monatslohn.

Ist auch der Zyklus nicht eindeutig festzustellen, geben Sie am besten den Lohn auf Jahresbasis an (Zeiteinheit der Entlohnung = „6“).

2.3 - Grundbetrag der Entlohnung

Dies ist der Gesamtbetrag des Bruttolohns (gemäß einer bestimmten Zeiteinheit), auf den der Arbeitnehmer gemäß seines Arbeitsvertrags „normalerweise“ und „durchschnittlich“ am ersten Tag der vorübergehenden Arbeitslosigkeit Anspruch hat. Dieser Betrag wird in Eurocent ausgedrückt, außer im Falle eines Stundenlohns (siehe folgendes Kapitel). Dieser Betrag wird in einen durchschnittlichen Tageslohn umgewandelt.

Der Begriff „durchschnittlich“ bedeutet, dass der Arbeitszyklus als Ganzes in Betracht gezogen werden muss. Variiert der Lohn des Arbeitnehmers während des Arbeitszyklus, muss ein durchschnittlicher Lohn angegeben werden und nicht der Lohn, der zum Zeitpunkt anwendbar ist, an dem das Risiko eintritt.

Beispiel 1

Ein Angestellter arbeitet 3/4 einer Vollzeitbeschäftigung. Einen Monat arbeitet er halbtags für einen Monatslohn von 793,26 EUR. Im zweiten Monat arbeitet er ganztags für einen Monatslohn von 1.586,52 EUR. Der durchschnittliche Monatslohn auf Monatsbasis beträgt daher 1.189,89 EUR.

Beispiel 2

Ein Arbeitnehmer arbeitet im Dreischichtbetrieb. Während der Woche, in der er in Nachtschicht arbeitet, wird er arbeitslos. Sein Stundenlohn in der Nachtschicht beträgt 6,94 EUR + 1,36 EUR Prämie = 8,30 EUR.

Während der beiden anderen Wochen arbeitet er eine Woche in der Tagesschicht und eine Woche in der Spätschicht und sein Stundenlohn beträgt 6,94 EUR. Die Leistung wird nicht aufgrund des Stundenlohns von 8,30 EUR berechnet, sondern auf der Grundlage eines durchschnittlichen Stundenlohns von 7,3933 EUR. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall den durchschnittlichen Stundenlohn festlegen und muss daher nur die Zeiteinheit und den Grundbetrag der Entlohnung pro Stunde mitteilen.

A. Ist Teil des Lohns

Der durchschnittliche Tageslohn umfasst alle Beträge und Vorteile, auf die der Arbeitnehmer aufgrund der Ausführung seines Arbeitsvertrags Anspruch hat und von denen Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden (einschließlich der Sachvorteile, für die LSS-Beiträge geschuldet werden).

Der anzugebende Lohn ist der, auf den der arbeitslose Arbeitnehmer „normalerweise“ im Rahmen einer normalen Beschäftigung Anspruch hat. Tage der vorübergehenden Arbeitslosigkeit, Tage des unberechtigten Fernbleibens oder Tage der Arbeitsunfähigkeit müssen daher nicht berücksichtigt werden.

B. Ist nicht Teil des Lohns

  • die von LSS-Beiträgen und steuerlichen Einbehaltungen befreite Ausgleichszulage, die der Arbeitgeber unter Anwendung von Artikel 33bis, § 4 des Gesetzes vom 24.12.1999 zur Förderung der Beschäftigung an einen Arbeitnehmer unter 21 Jahren mit einem Erstbeschäftigungsvertrag bezahlt, für den ein geringerer Lohn bezahlt wird;
  • Prämien und gleichartigen Vorteile, die unabhängig von der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage während des Quartals ihrer Meldung an die Einnahmestelle für soziale Sicherheit (Lohncode 2 in der DmfA) bewilligt werden.

    Insbesondere folgende Prämien und Vorteile sind ausgeschlossen:

    • Jahresendprämie oder zusätzliche Prämie, die um den Jahreswechsel zusätzlich zur Jahresendprämie gezahlt wird (z. B. ein 14.Monatsgehalt);
    • Attraktivitätsprämie (zur Ergänzung der Jahresendprämie) - KAA vom 30.06.2006 für PK 305;
    • Vorteile in Natura oder in Geld oder in Form von Wertgutscheinen (die eventuell unter den Lohnbegriff fallen);
    • Vorteile und Prämien, die an die Dauer der Beschäftigung oder an den erzielten Gewinn (z. B. Jahresendprämie, Gewinnbeteiligung, Arbeitnehmerbeteiligungen) gekoppelt sind;
    • an den Mentor im Rahmen einer Mentorschaft im Sinne von Artikel 36 des Gesetzes vom 05.09.2001 zur Verbesserung der Beschäftigungsquote der Arbeitnehmer gezahlte Prämie.
    • die dem LSS unterworfene Differenz zwischen dem Höchstbetrag und dem Betrag, der als nicht wiederkehrender, ergebnisgebundener Vorteil bezahlt wird (Gesetz vom 21. Dezember 2007 über die Ausführung des überberuflichen Abkommens 2007-2008, KAA Nr. 90 vom 20. Dezember 2007);
  • die nicht wiederkehrenden, ergebnisgebundenen Vorteile bis zum Höchstbetrag, die nicht dem LSS unterworfen sind - in der DmfA nur unter den Arbeitnehmerbeiträgen anzugeben (Gesetz vom 21. Dezember 2007 über die Ausführung des überberuflichen Abkommens 2007-2008, KAA Nr. 90 vom 20. Dezember 2007);
  • Unkostenerstattung durch den Arbeitgeber (Fahrtkosten, Unterbringungskosten, AASO-Entschädigungen …);
  • Mahlzeit-, Kultur-, Sport- und Öko-Schecks, die für das LSS kein Lohn sind;
  • die normale und ergänzende Entlohnung von Überstunden (Vollzeitarbeitnehmer) und der Mehrstunden, die als Überstunden bezahlt werden (Teilzeitarbeitnehmer);

    Beispiel
    Ein Arbeitnehmer leistet am Samstag geregelte Überstunden, die zu 150 % vergütet werden. Im darauffolgenden Monat werden die Überstunden dadurch ausgeglichen, dass er für eine Anzahl Stunden entsprechend der Anzahl Überstunden keine Leistungen erbringen muss. Für die Bestimmung des durchschnittlichen Lohns wird für den Arbeitnehmer stets eine Entlohnung von 100 % zugrunde gelegt. Die Lohnzulage von 50 % für Überstunden wird nicht berücksichtigt.

  • Mobilitätszulage (Artikel 3, Absatz 1, Nr. 2 des Gesetzes vom 30. März 2018 über die Einführung einer Mobilitätszulage);
  • Mobilitätsbudget gemäß dem Gesetz vom 17. März 2019 betreffend die Einführung eines Mobilitätsbudgets, das zur Finanzierung eines umweltfreundlichen Geschäftsfahrzeugs oder nachhaltiger Verkehrsmittel genutzt wird;
  • das doppelte Urlaubsgeld und das ergänzende Urlaubsgeld
  • Heim- und Ortszulage (statutarische Personalmitglieder des öffentlichen Dienstes);
  • Sachvorteile (ohne LSS-Beiträge).

C. Spezifische Situationen

  • Fester Lohn mit darüber hinaus einem variablen Teil. Bei einem festen Lohn, der um variable Prämien erhöht wird, wird der aktuellste Betrag des festen Lohns um den Durchschnitt der Prämien der abgelaufenen Beschäftigungsperiode erhöht. Der variable Durchschnitt wird anhand der Dauer der betreffenden Beschäftigung berechnet und ist auf maximal 12 Monate begrenzt. Das gilt z. B. für Taxifahrer mit einem durchschnittlichen garantierten monatlichen Mindesteinkommen (DGMME), ggf. erhöht um einen Zuschlag auf Basis ihrer Leistungen und/oder Anwesenheitsstunden.
  • Für Lastwagenfahrer und Umzugsunternehmen (PK 140.03 und 140.05) wird auch der Lohn für Bereitschaftsstunden (auch Wartegeld genannt) berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer diesen Lohn normalerweise erhält. Dies gilt ebenfalls für die Begleiter, d. h. Arbeitnehmer, die kein Lastwagenfahrer sind und die Anspruch auf Lohn für die Bereitschaftsstunden haben.Es wird ein erhöhter Stundenlohn berücksichtigt, der sich aus der Summe aus dem normalen Stundenlohn und dem durchschnittlichen wöchentlichen Betrag für die Bereitschaftsstunden (begrenzt auf 22 Stunden pro Woche), dividiert durch 38, zusammensetzt.
  • Für Arbeitnehmer, die vollständig oder teilweise auf Provisionsbasis bezahlt werden, und für freiwillige Feuerwehrleute, freiwillige Sanitäter oder Freiwillige des Katastrophenschutzes gibt der Arbeitgeber den Lohn für die vier Quartale (bzw. das Jahr) an, die dem vorausgehen, in dem der Arbeitnehmer arbeitslos wird.
  • Für vertraglich angestellte Arbeitnehmer, die von Behörden entlohnt werden, gibt der Arbeitgeber das indexierte Bruttojahres- oder Monatsgehalt einschließlich der Haushalts- und Ortszulage an. Die Kompetenzprämie, die von der Behörde anlässlich einer erfolgreich absolvierten, zertifizierten Ausbildung gezahlt wird, ist Teil des theoretischen durchschnittlichen Bruttolohns. Falls der Arbeitgeber einen Monatslohn angibt, erhöht der Arbeitgeber diesen Lohn um 1/12 der Kompetenzprämie.
  • Für Arbeitnehmer mit verringerten Leistungen aufgrund von Zeitkredit oder Laufbahnunterbrechung gibt der Arbeitgeber den Lohn an, der den verringerten Leistungen entspricht. Das LfA wird diesen Lohn in den Lohn umrechnen, den der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er seine Leistungen nicht verringert hätte, und dann den Betrag der Leistungen bestimmen.
  • Für Arbeitnehmer mit vollständiger Unterbrechung der Berufslaufbahn im Rahmen eines Zeitkredits oder einer Laufbahnunterbrechung gibt der Arbeitgeber den Lohn an, den der Arbeitnehmer verdient hätte, falls er weiterhin in Vollzeit beschäftigt gewesen wäre und daher seine Laufbahn nicht unterbrochen hätte.
  • Für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag als Erstbeschäftigungsvertrag, die 90 % Lohn erhalten und deren Arbeitgeber 10 % in die Ausbildung investiert, gibt der Arbeitgeber als theoretischen durchschnittlichen Bruttolohn 100 % an.
  • Für Arbeitnehmer, die mit Erlaubnis des beratenden Arztes der Krankenkasse während einer Arbeitsunfähigkeit Teilzeitarbeit aufnehmen, hat der Arbeitgeber das Gehalt so anzugeben, als ob die Leistungen nicht gekürzt worden wären. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die vom beratenden Arzt der Krankenkasse für arbeitsfähig erklärt wurden, die diese Entscheidung vor der zuständigen Gerichtsbarkeit anfechten und ihre Arbeit während des Berufungsverfahrens in Teilzeit wieder aufnehmen.

2.4 - Grundbetrag der Entlohnung für Arbeitnehmer, die stundenweise bezahlt werden

Hier geben Sie den Betrag des normalen durchschnittlichen Stundenlohns an. Oben erhalten Sie nähere Angaben über die Berücksichtigung der Lohnkomponenten und den Begriff „normal“.

Dieser Betrag wird in Hundertstel Eurocent (4 Ziffern nach dem Komma) ausgedrückt.

2.5 - Lehrling, der eine alternierende Ausbildung besucht

Falls es sich um eine alternierende Ausbildung im Sinne von Artikel 1bis des K. E. vom 28.11.1969 handelt, geben Sie an, dass die Meldung einen „Lehrling“ betrifft.

Als Grundbetrag der Entlohnung geben Sie den theoretischen Monatsbetrag an, den der Arbeitgeber gemäß der Regelung für die Ausbildungsverträge dem Lehrling schuldet, und als Zeiteinheit der Entlohnung „pro Monat”.

Bemerkung: die tatsächliche Anzahl Entschädigungen für vorübergehende Arbeitslosigkeit wird aufgrund des Faktors Q berechnet. Im Falle eines Lehrlings, der eine alternierende Ausbildung besucht, entspricht der Faktor Q der durchschnittlichen Stundenzahl, die zur Berechnung der Entschädigung verwendet wird.

3 – Zeitweilige Vollzeitbeschäftigung

Handelt es sich um einen Arbeitnehmer, der im Rahmen von aufeinanderfolgenden ununterbrochenen Teilzeitbeschäftigungen vorübergehend auf Vollzeitbasis (oder mehr als Vollzeit) arbeitet, müssen Sie dies angeben (Wert „4“ bei Batchverarbeitung).

Mit „ununterbrochene Teilzeitbeschäftigung“ sind aufeinanderfolgende Beschäftigungen gemeint, die nur durch ein Wochenende, einen entlohnten Feiertag oder einen Ausgleichsruhetag unterbrochen werden und deren Faktor Q sich unterscheidet.

Folgende Merkmale dieser Beschäftigungen müssen zudem gleich sein:

  • Arbeitgeberkategorie;
  • Arbeitnehmercode;
  • paritätische Kommission;
  • Faktor S;
  • Statut (Code D: Heimarbeiter). Außer wenn es sich um den Statut eines Heimarbeiters (D) handelt, stellt ein abweichendes Statut kein Hindernis für die Zusammenfügung von Beschäftigungen dar.

Perioden, in denen infolge eines Zusatzes zum Teilzeitarbeitsvertrag oder eines zusätzlichen Teilzeitarbeitsvertrags der Faktor Q vorübergehend gleich (oder höher) als der Faktor S wird, gelten in diesem Sinne nicht als Vollzeitarbeitsvertrag und unterbrechen die aufeinanderfolgenden Teilzeitbeschäftigungen nicht.

Beschränkung dieser Berechnungsweise:
Die Dauer einer Teilzeitbeschäftigung, die infolge eines Zusatzes oder zusätzlicher befristeter Verträge der einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, die mit anderen Teilzeitbeschäftigungen zusammengefasst werden kann, ist zeitlich begrenzt.

Überschreitet eine derartige Beschäftigung nämlich 3 vollständige Kalendermonate (d. h. vollständige Kalendermonate und nicht eine Kalenderperiode von 3 Monaten), gilt die Beschäftigung als Vollzeitbeschäftigung. Ab dem vierten vollständigen Kalendermonat handelt es sich dann nicht mehr um eine ununterbrochene aufeinanderfolgende Teilzeitbeschäftigung.

Wenn zudem eine Meldung durchgeführt wurde, in der eine „zeitweilige Vollzeitbeschäftigung“ erklärt wird, muss bei der vorübergehenden Arbeitslosigkeit ab dem vierten vollständigen Kalendermonat eine neue Meldung durchgeführt werden, die diesen Hinweis nicht mehr enthält.

Beispiel

  • Teilzeitbeschäftigung 19/38 vom 01.01.2016 bis einschließlich 31.12.2016
  • Zusätzlicher Teilzeitarbeitsvertrag 19/38 vom 15.06.2016 bis einschließlich 14.10.2016 (es handelt sich hier um eine zeitweilige Vollzeitbeschäftigung über einen Zeitraum von weniger als vier vollständigen Kalendermonaten)
  • Bei der ersten vorübergehenden Arbeitslosigkeit im Zeitraum vom 15.06.2016 bis einschließlich 14.10.2016 führen Sie eine Meldung Szenario 2 durch, wobei Sie den Faktor Q/S 38/38 angeben und darauf hinweisen, dass es sich hier um eine zeitweilige Vollzeitbeschäftigung handelt (Wert „4“ bei Batchverarbeitung)
  • Anfang Oktober (z. B. am 02.10.2016) wird beschlossen, dass die zusätzliche Teilzeitbeschäftigung verlängert wird, d. h. vom 15.10.2016 bis einschließlich 14.11.2016 → die zeitweilige Vollzeitbeschäftigung umfasst jetzt mehr als 3 vollständige Kalendermonate
  • Bei der ersten vorübergehenden Arbeitslosigkeit, nachdem die Verlängerung der zeitweiligen Vollzeitbeschäftigung bekannt ist (d. h. vorübergehende Arbeitslosigkeit ab 02.10.2016) führen Sie eine neue Meldung Szenario 2 durch (obwohl der Faktor Q/S gegenüber Ihrer vorausgehenden Meldung nicht geändert wurde), in der Sie nicht mehr darauf hinweisen, dass es sich um eine zeitweilige Vollzeitbeschäftigung handelt.

4 - Kommentar zur Meldung

Hier können Sie weitere Erklärungen zur Meldung machen.

Wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der während einer Periode der Arbeitsunfähigkeit mit Erlaubnis des Vertrauensarztes die Arbeit wiederaufnimmt, geben Sie „vorübergehende Arbeitslosigkeit während der Arbeitswiederaufnahme bei Arbeitsunfähigkeit“ an.