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Einleitung

Die monatliche Berichterstattung – Szenario 2 teilt der Arbeitsunfallversicherer in den Monaten nach dem Arbeitsunfall die Lohn- und Arbeitszeitangaben des Opfers mit. Die monatliche Berichterstattung kann elektronisch erfolgen, wenn die Meldung des Unfalls selbst auf elektronischem Weg erfolgte.

Meist handelt es sich um die Mitteilung der Zahlungen in Verbindung mit dem garantierten Lohn. Es handelt sich hier sowohl um die Zahlung des gesetzlichen garantierten Lohns für die ersten 30 Tage für Angestellte und für die ersten 7 Tage für Arbeiter (Gesetz vom 03.07.1978 Art. 54§1) als auch um die Ergänzung für die 23 darauffolgenden Tage (KAA 12bis und 13bis).

Wenn das Opfer nach seinem Arbeitsunfall eine angepasste Arbeit verrichtet und dadurch einen Lohnverlust erleidet, teilen Sie mit der monatlichen Berichterstattung die von Ihnen bezahlten Löhne für die geleistete angepasste Arbeit mit.

Auch wenn sich ein Opfer infolge eines Arbeitsunfalls einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss und dadurch einen Lohnverlust erleidet, kann dies über die monatliche Berichterstattung mitgeteilt werden.

Falls ein Opfer eines Arbeitsunfalls nach einer Periode der vollständigen Arbeitswiederaufnahme einen Rückfall erleidet, d. h. erneut infolge eines anerkannten Arbeitsunfalls vorübergehend arbeitsunfähig wird, müssen Sie das ärztliche Attest, das die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit belegt, so schnell wie möglich Ihrem Arbeitsunfallversicherer übermitteln. Sie müssen den Versand der betreffenden monatlichen Berichterstattung - Szenario 2 des garantierten Lohns, den Sie anlässlich dieses Rückfalls unter Umständen gezahlt haben, natürlich nicht abwarten. Die monatliche Berichterstattung für den Rückfall kann elektronisch erfolgen, wenn die Meldung des Unfalls selbst auf elektronischem Weg erfolgte.

Der endgültige Empfänger der monatlichen Berichterstattung ist Ihr Arbeitsunfallversicherer.