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Einleitung

 Gemäß Art. 137 des K. E. vom 25.11.1991 sind Sie bei Beendigung eines Arbeitsvertrags, ungeachtet von wem die Initiative ausgeht, verpflichtet, unverzüglich (d. h. „spätestens am letzten Arbeitstag“) auf eigene Initiative dem Arbeitnehmer eine „Arbeitslosigkeitsbescheinigung“ auszuhändigen. Sie können dies tun, indem Sie
- entweder ein Papierformular C4 aushändigen;
- oder ein elektronisches ASR Szenario 1 durchführen und dem Arbeitnehmer ein Papierformular C4ASR (siehe unten) aushändigen.

Es gibt Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber diese Anforderung nur auf Antrag des Arbeitnehmers erfüllen muss. Nähere Erläuterungen siehe Kapitel „Wann?“.

Die elektronische Meldung Sozialrisiken (MSR) Arbeitslosigkeit Szenario 1 „Ende des Arbeitsvertrags: Vollarbeitslosigkeit oder System der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie“ ersetzt teilweise die Formulare C4-ARBEITSLOSIGKEITSBESCHEINIGUNG sowie das Formular C4-SAB bei Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie (davor Frühpension). Innerhalb des elektronischen Formulars Szenario 1 sind vier Teilszenarios möglich: Ende Arbeitsvertrag, Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie, Ende Arbeitsvertrag im Unterrichtswesen und Arbeitsbescheinigung.

Die „Angaben über die Art und Weise, wie die Beschäftigung beendet wurde“ und die „Angaben zur Entschädigung, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde“ müssen weiterhin vom Arbeitgeber anhand des Formulars C4MSR (oder C4MSR-SAB bei Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie) auf Papier gemacht werden. Geben Sie auf dem Formular auch das Datum der Einstellung des Arbeitnehmers an. Die Ticketnummer Ihrer elektronischen Meldung und die Elemente zur Identifizierung der Beschäftigung (Arbeitgeberkategorie, Arbeitnehmerkennzahl, paritätische Kommission, Beginndatum Beschäftigung, Q und S) werden automatisch eingetragen, sodass die elektronische MSR mit diesem Papierformular verknüpft werden kann.

Das Szenario 1 „Ende Arbeitsvertrag: Vollarbeitslosigkeit oder System der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie“ umfasst neben sektorbezogenen Angaben auch eine Mini-Quartalsmeldung (siehe - Was ist einzutragen?)

Sie müssen dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser elektronischen Meldung zukommen lassen. Nach jeder Meldung erzeugt das System für Sie eine Kopie im PDF-Format und sendet sie in Ihre E-Box oder zur Empfangsmappe (bei Dateiübertragung). Sie müssen sie nur ausdrucken. Wenn Sie die Meldung über die Webanwendung durchführen, wird das Dokument in Ihrer e-Box ebenfalls das Formular C4MSR (gegebenenfalls mit einer Anlage C4-Solidaritätspakt zwischen den Generationen) oder das Formular C4ASR-SWT umfassen, das Sie ausfüllen (siehe auch Punkt 7 unter „Was ist einzugeben?“) und dem Arbeitnehmer überreichen müssen.

Diese Kopie wird in Anwendung des bestehenden Sprachenrechts in der Sprache erstellt, die in dem Gebiet des Betriebssitzes vorherrscht, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. In Brüssel geschieht dies auf Niederländisch für das niederländischsprachige Personal und auf Französisch für das französischsprachige Personal. Im deutschen Sprachgebiet geschieht dies auf Deutsch. Sie können eine Übersetzung beifügen. Im Unterrichtswesen erfolgt dies in der Sprache der Lehranstalt.