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Wann?

Prinzip

Meldung des Sozialrisikos „Ende des Arbeitsvertrags Vollarbeitslosigkeit oder Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie“ muss sofort und auf eigene Initiative „spätestens am letzten Arbeitstag“, erfolgen.

Ausnahmen

• Folgt auf einen Arbeitsvertrag ein neuer Arbeitsvertrag mit der gleichen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit oder folgt auf einen Teilzeitarbeitsvertrag ein Vollzeitarbeitsvertrag, liegt keine Arbeitslosigkeit vor, und der Arbeitgeber muss keine Meldung „Ende Arbeitsvertrag“ einreichen.

• Bei ununterbrochenen aufeinanderfolgenden Teilzeitbeschäftigungen sind Sie, unabhängig davon, ob die tatsächliche Arbeitszeit abweicht, verpflichtet, am Ende des Zeitraums der ununterbrochenen Beschäftigungen eine MSR Szenario 1 durchzuführen. Unter „ununterbrochene aufeinanderfolgende Teilzeitbeschäftigungen“ versteht man eine Teilzeitbeschäftigung auf Basis mehrerer Arbeitsverträge beim gleichen Arbeitgeber, die nur durch ein Wochenende, einen Feiertag oder einen Ausgleichsruhetag unterbrochen werden und bei der der Faktor S für jeden der Arbeitsverträge identisch ist.

Dies betrifft nicht die Situation der Umstellung von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung. In dieser Situation muss der Teilzeitarbeitnehmer, der das Statut des Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte und/oder die Zulage zur Gewährleistung des Einkommens beantragen möchte, nach wie vor eine MSR Szenario 1 durchführen.

Die Einreichung einer MSR Szenario 1 ist jedoch nicht notwendig, wenn es sich um eine vorübergehende Vollzeitbeschäftigung infolge eines Zusatzes zum bestehenden Teilzeitarbeitsvertrag oder einen zusätzlichen Teilzeitarbeitsvertrag handelt, sofern die zeitweilige Vollzeitbeschäftigung nicht mehr als 3 vollständige Kalendermonate umfasst.

Beispiele:
- zeitweilige „Vollzeit“-Beschäftigung vom 15.07.2016 bis einschließlich 25.11.2016:
Q = S für die Monate August, September und Oktober und bei Verringerung der Stunden ab 26.11.2016 ist keine MSR Szenario 1 und MSR Szenario 1 notwendig;
- zeitweilige „Vollzeit“-Beschäftigung vom 28.07.2016 bis einschließlich 03.12.2016:
Q = S für die Monate August, September, Oktober und November. Die 3 vollständigen Kalendermonate werden überschritten und bei Verringerung der Stunden ab 04.12.2016 ist daher MSR Szenario 1 notwendig.

Hinweis: Sie sind jedoch verpflichtet, am Ende jeder separaten Beschäftigung auf Antrag des Arbeitnehmers eine MSR Szenario 1 durchzuführen.

• Auf Antrag des Arbeitnehmers muss eine Meldung des Sozialrisikos „Szenario 1 – Teilrisiko Arbeitsbescheinigung“ ausgefüllt werden. Dies kann z. B. wichtig für Teilzeitarbeitnehmer sein, die die für die Arbeitslosigkeitsversicherung erforderliche Anzahl von Arbeitstagen noch nicht nachgewiesen haben, oder beim Wechsel von Wartegeld (bewilligt aufgrund beendeter Studien nach einer Wartezeit) auf Arbeitslosengeld (bewilligt aufgrund von Arbeit).

• In außerordentlichen Fällen kann die Mitteilung der Entlohnung je Quartal erforderlich sein, z. B. bei Diskussionen über das Erreichen des Mindestlohns (eine Forderung in der Arbeitslosengesetzgebung zur Berücksichtigung von Arbeitstagen), oder für Arbeitnehmerkategorien, deren Anrecht auf Arbeitslosengeld aufgrund des in einer Referenzperiode empfangenen Lohns festgestellt wird. In diesem Fall wird die Zahlstelle des Arbeitnehmers den Arbeitgeber mittels Papierformulars „ANLAGE-C4-ARBEITSBESCHEINIGUNG“ befragen.

Informationen über die Verwendung der verschiedenen C4-Papierformulare finden Sie auf der Website www.lfa.be unter der Rubrik Dokumentation>Infoblatt E14 „Das Formular C4“.