Für wen?
Arbeitnehmer, die in einem der Aktivierungsprogramme beschäftigt sind, die den vorschriftsmäßigen Bedingungen entsprechen, haben Anspruch auf diese Leistung.
Innerhalb dieses Risikos sind zehn
- 001: Meldung zur Berechnung der Eingliederungsunterstützung, die Arbeitnehmern in einem Berufsübergangsprogramm zuerkannt wird
- 003: Meldung zur Berechnung der Arbeitsunterstützung AKTIVA
- 004: Monatliche Meldung zur Berechnung der SINE-Unterstützung, die Arbeitnehmern in einer Sozialeingliederungswirtschaft zuerkannt wird
- 007: Meldung zur Berechnung der Arbeitsunterstützung Activa-Vorbeugungs- und Sicherheitspersonal
- 008: Meldung zur Berechnung der Arbeitsunterstützung AKTIVA
- 010: Meldung zur Berechnung der Arbeitsunterstützung - Wallonie - Langzeitarbeitslose
- 011: Meldung zur Berechnung der Arbeitsunterstützung - Wallonie - Junge Arbeitsuchende
- 012: Meldung zur Berechnung der Arbeitsunterstützung - Wallonie - Eingliederungsvertrag
- 020: Meldung zur Berechnung der Arbeitsunterstützung - Brüssel - Langzeitarbeitslose
- 021: Meldung zur Berechnung der Arbeitsunterstützung - Brüssel - Vermindert Arbeitsfähige
Durch Änderungen der Vorschriften nach der Übertragung der Zuständigkeiten infolge der Sechsten Staatsreform sind für folgende Arbeitnehmer folgende Arten von MSR Szenario 8 „Monatliche Meldung der Arbeit in einem Programm zur Aktivierung des Arbeitslosengeldes“ nicht mehr möglich:
• für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der flämischen Region
- Activa-Start (Typ 008) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 30.06.2016
- Activa (Typ 003) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 31.12.2016
- Berufsübergangsprogramm (Typ 001) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 31.12.2016
- Activa-Sicherheits- und Präventionspersonal (Typ 007) nach dem 30.06.2019
• für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der deutschsprachigen Region
- Berufsübergangsprogramm (Typ 001) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 30.09.2016
- Activa (Typ 003) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 31.12.2018
- Activa-Start (Typ 008) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 31.12.2018
• für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der wallonischen Region
- Activa (Typ 003) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 30.06.2016
- Activa-Start (Typ 008) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 30.06.2017
- Anstellungsvertrag (Typ 012) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 31.12.2018
• für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt
- Activa (Typ 003) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 30.09.2017
- Activa-Start (Typ 008) bei Beschäftigungsbeginn nach dem 30.09.2017