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Für wen?

  • Die Jahresmeldung der Urlaubstage enthält vier Teilrisiken:
  • ein Teilrisiko 001 „Arbeiter“;
  • ein Teilrisiko 002 „Angestellter“;
  • ein Teilrisiko 003 „Arbeiter - angepasste Arbeit“;
  • ein Teilrisiko 004 „Angestellter - angepasste Arbeit“;

Das Teilrisiko „Arbeiter“ ist für Arbeitnehmer einzutragen, denen das Urlaubsgeld durch eine Urlaubskasse oder durch das Landesamt für Jahresurlaub gezahlt wird und die sich in einer Periode der Arbeitsunfähigkeit, des Mutterschutzes usw. befinden. Die ersten Anfragen für Szenario 5 werden ab Monat Juni des Urlaubsjahres gesandt.


Das Teilrisiko „Angestellter” ist für den Arbeitnehmer einzutragen, denen das Urlaubsgeld durch den Arbeitgeber gezahlt wird und die sich in einer Periode der Arbeitsunfähigkeit, des Mutterschutzes usw. am 01. Oktober des Urlaubsjahrs befinden oder die ein Risiko ab diesem Datum melden.

Wenn der Arbeitnehmer eine an seinen Gesundheitszustand angepasste Arbeit bis einschließlich zum Ende des Urlaubsjahres wieder aufnimmt:
  • ist nicht das Teilrisiko 001 „Arbeiter“ anzugeben, sondern das Teilrisiko 003 „Arbeiter - angepasste Arbeit“;
  • ist nicht das Teilrisiko 002 „Angestellter“ anzugeben, sondern das Teilrisiko 004 „Angestellter - angepasste Arbeit“.
Das Teilrisiko 003 „Arbeiter - angepasste Arbeit“ oder das Teilrisiko 004 „Angestellter - angepasste Arbeit“ sind anzugeben für:
  • den als arbeitsunfähig anerkannten Berechtigten, der mit Erlaubnis des beratenden Arztes der Krankenkasse bis einschließlich zum Ende des Urlaubsjahres eine an seinen Gesundheitszustand angepasste Arbeit verrichtet;
  • die Berechtigte, die bis einschließlich zum Ende des Urlaubsjahres eine angepasste Arbeit als Maßnahme des Mutterschutzes verrichtet (teilweise Arbeitsfreistellung).