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Einleitung

Gemäß Artikel 137 des K. E. vom 25.11.1991 sind Sie verpflichtet, nach Ablauf jedes Monats eine Leistungsübersicht über die elektronische Meldung Szenario 6 zu erstellen für Teilzeitarbeitnehmer, die eine elektronische Meldung Szenario 3 („Meldung der Teilzeitarbeit“) angefragt haben und die Anspruch auf eine Lohngarantie-Entschädigung (LGE) erheben.

Durch diese MSR Szenario 6 übermitteln Sie dem Sektor Arbeitslosigkeit die Daten, die notwendig sind, um monatlich den Betrag der Zulage zur Gewährleistung des Einkommens (ZGE) zu berechnen. Diese Entschädigung ist eine Ergänzung des Lohns des Teilzeitarbeitnehmers. Weitere Erläuterungen über die Berechnungsweise der ZGE finden Sie auf der LfA-Website (www.lfa.be) unter der Rubrik „Teilzeitarbeit“.

In mehreren Fällen ist es zudem notwendig oder kann es nützlich sein, die MSR Szenario 6 weiterhin monatlich vorzunehmen, selbst wenn Ihr Arbeitnehmer vorübergehend keinen Anspruch mehr auf die Zulage zur Gewährleistung des Einkommens hat.

Sie müssen dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser elektronischen Meldung zukommen lassen. Nach jeder Meldung wird diese Kopie für Sie angefertigt. Sie müssen sie nur noch ausdrucken.

Diese Kopie wird in Anwendung des bestehenden Sprachenrechts in der Sprache ausgefertigt, die in dem Gebiet des Betriebssitzes vorherrscht, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. In Brüssel geschieht dies auf Niederländisch für das niederländischsprachige Personal und auf Französisch für das französischsprachige Personal. Im deutschen Sprachgebiet geschieht dies auf Deutsch. Sie können eine Übersetzung beifügen. Im Unterrichtswesen erfolgt dies in der Sprache der Lehranstalt.