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Was ist einzugeben?

1- Ärztliches Attest über den Erstbefund

Zur Vollständigkeit der Arbeitsunfallmeldung muss außerdem ein „Ärztliches Attest über den Erstbefund“ durch den behandelnden Arzt ausgestellt werden. Dieses ärztliche Attest kann NICHT auf elektronischem Weg übermittelt werden. Sobald Sie dieses Attest haben, müssen Sie es unverzüglich Ihrer Arbeitsunfallversicherungsgesellschaft übermitteln. Notieren Sie auf dem Attest die Ticketnummer der Meldung des Sozialrisikos. Falls Sie die Aktennummer beim Versicherer bereits kennen, können Sie diese Referenz ebenfalls angeben.

Es ist wichtig, dass Sie die ärztlichen Atteste, die die späteren Perioden zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit nachweisen, so schnell wie möglich Ihrem Arbeitsunfallversicherer beschaffen. Sie müssen daher nicht warten, bis der diesbezügliche monatliche Bericht verschickt wird (Szenario 2).

2 - Die elektronische Meldung

Wir weisen Sie darauf hin, dass in der Meldung die Felder „Name des Meldenden“ und „Eigenschaft des Meldenden“ nicht leer bleiben dürfen und daher unbedingt auszufüllen sind. Das Feld „Vorname des Meldenden“ ist fakultativ. Der Meldende ist die Person, die die Meldung des Sozialrisikos letztlich endgültig absendet.

In der Unfallmeldung kann zwischen acht Bereichen von Angaben unterschieden werden: Angaben über den Arbeitgeber, das Opfer, die Verletzungen, die ärztliche Pflege, die Unfallfolgen, die Unfallprävention, die Entschädigung für die Arbeitsunfähigkeit und die Krankenkasse des Unfallopfers. Diese acht Bereiche werden in Funktionsblöcke der elektronischen Meldung aufgeteilt.

2.1 - Arbeitgeber (Funktionsblock 90056)

Die meisten Angaben in Verbindung mit dem Arbeitgeber werden automatisch aus dem Arbeitgeberrepertorium des LSS eingegeben.

Bankkontonummer (Felder 00268, 00868 und 00869)

Ab 2008 ist es möglich, die Bankkontonummer des Arbeitgebers im IBAN-Format und die Identifikationsnummer der Bank des Arbeitgebers im BIC-Format anzugeben. Diese Formate sind ab 2011 obligatorisch.

Niederlassungseinheitsnummer (Feld 00042)

Ab 2008 muss der Arbeitgeber die Niederlassungseinheitsnummer angeben, wenn sich der Unfall in einer Niederlassungseinheit des Unternehmens ereignet hat. Diese Nummer wird genauso wie die Unternehmensnummer von der Zentralen Unternehmensdatenbank zugeteilt.

2.2 - Unfallopfer (Funktionsblock 90090)

Die Identifikationsangaben des Unfallopfers werden ebenfalls automatisch eingegeben. Sie werden aus der Dimona bezogen.

Bankkontonummer (Felder 00514, 00868 und 00869)

Ab 2008 ist es möglich, die Bankkontonummer des Unfallopfers im IBAN-Format und die Identifikationsnummer der Bank des Unfallopfers im BIC-Format anzugeben. Diese Formate sind ab 2011 obligatorisch.

2.3 - Arbeit (Funktionsblock 90004)

Die Aushilfskräfte und die Tätigkeiten des Unternehmens außerhalb (Felder 00265 und 00244)

Der Arbeitnehmer kann einen Unfall erleiden, während er seine Tätigkeit in einem anderen Unternehmen als das seines Arbeitgebers ausübt. Dies ist der Fall bei Aushilfskräften und Arbeitnehmern, die für ihren Arbeitgeber „Tätigkeiten von Unternehmen außerhalb“ in einer anderen Niederlassung ausüben. Falls auf das Unfallopfer einer der vorgenannten Fälle zutrifft, muss sein Arbeitgeber in der Unfallmeldung die Unternehmensnummer (Feld 00131- Block 90107) des Leihunternehmens übernehmen, wenn es sich um eine Aushilfskraft handelt, und die Unternehmensnummer (Feld 00014 - Block 90362) des Unternehmens, in dem das Unfallopfer „Tätigkeiten des Unternehmens außerhalb“ ausgeübt hat. Mangels Unternehmensnummer muss der Arbeitgeber des Unfallopfers den Namen und die Adresse des Unternehmens für Aushilfskräfte (Feld 00153 - Block 90107) oder des Unternehmens, in dem die Tätigkeiten durchgeführt wurden, angeben (Feld 00157 - Block 90362).

Die „Tätigkeiten des Unternehmens außerhalb“ werden im Sinne von Abschnitt 1, Kapitel IV des Gesetzes vom 04.08.1996 zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz aufgefasst.

Das Dienstalter des Unfallopfers (Feld 00886)

Ab 2008 erteilt der Arbeitgeber nur diese Angaben in Verbindung mit dem Dienstalter des Unfallopfers, für die er als authentische Quelle betrachtet werden kann. Es handelt sich um die Dauer seiner Dienstzeit im Unternehmen und den Beruf des Unfallopfers. Der Code und die Beschreibung dieses Berufs befinden sich in Anlage 18 (internationaler Berufskodex) der strukturierten Anlagen.

2.4 - Arbeitsunfall (Funktionsblock 90024)

Ursachen und Umstände des Arbeitsunfalls (Felder 00246, 00250, 00252, 00255, 00256, 00257, 00258)

Die Angaben im Zusammenhang mit den Ursachen und Umständen der Unfälle wurden 2005 in der Unfallmeldung eingeführt. Dies erfolgte im Rahmen der Harmonisierung der von Eurostat erhobenen europäischen Arbeitsunfalldaten. Festzustellen sind die Art des Ortes, an dem sich der Unfall ereignete, die Art der Arbeit, die das Unfallopfer verrichtete, und seine spezifische körperliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls, Ereignisse, die vom normalen Prozess abgewichen sind und den Unfall verursacht haben, und die Gegenstände, die am Unfall beteiligt waren. Diese Angaben werden bei der Regelung des Unfalls durch den Versicherer verwendet. Sie dienen auch zur Entwicklung einer Strategie für die Verhütung von Arbeitsunfällen auf nationaler und europäischer Ebene.

Die Art des Arbeitsplatzes (Feld 00252), die 2008 in die Unfallmeldung eingeführt wurde, ist ebenfalls Bestandteil des Harmonisierungsprojekts, das von Eurostat auf den Weg gebracht wurde. Dadurch soll die Art der Arbeit ermittelt werden, die das Unfallopfer normalerweise oder vorübergehend zum Zeitpunkt des Unfalls verrichtete. Der „feste Arbeitsplatz“ muss restriktiv ausgelegt werden, d. h. immer innerhalb der lokalen Einheit der Arbeit, die das Unfallopfer normalerweise verrichtet (fester Ort in einer Werkstatt oder einem Büro). Der vorübergehende Arbeitsplatz wird etwas umfassender ausgelegt: Ein ortsveränderlicher Arbeitsplatz (Kraftfahrer, Bauarbeiter, Reparateur, Straßenreiniger usw.) oder vorübergehende Umstände für Personen, die normalerweise auf einem festen Arbeitsplatz arbeiten (zeitweilige Versetzung, Tagung, Auftrag, Installationsarbeit usw.), oder eine vorübergehende Zuteilung (mehrere Tage oder Wochen) eines festen Arbeitsplatzes oder eines anderen Orts im Betrieb oder in einem anderen Betrieb (zeitweilige Entsendung, Aushilfsarbeit, Wartungsarbeiten bei einem Kunden usw.)

2.5 - Wirtschaftliche Folgen (Funktionsblock 90039)

Unfallfolgen (Feld 00264)

Anhand der Angaben über die wirtschaftlichen Folgen (zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, voraussichtliche bleibende Arbeitsunfähigkeit oder Tod), das abweichende Ereignis (Feld 00257), den beteiligten Gegenstand (Feld 00258) und die Art der Verletzung (Feld 00280) muss der Arbeitgeber festlegen können, ob es sich um einen schweren Unfall gemäß der Definition des Gesetzes zum Wohlbefinden auf dem Arbeitsplatz handelt. Die Analyse dieser Elemente legt die Verpflichtungen des Arbeitgebers fest: unmittelbare Bekanntgabe an die Kontrolldienste für das Wohlbefinden bei der Arbeit, innerhalb von 10 Tagen Vorlage eines Berichts an diese Stellen über den Unfallhergang (Art. 26 und 27 des KE vom 27.03.1998, geändert durch den KE vom 24.02.2005). Siehe Rubrik 5.3 unter den zusätzlichen Angaben.

2.6 - Berechnungsgrundlage für die Entschädigungen (Funktionsblock 90032)

Neben den eigentlichen Unfalldaten ist auch eine Reihe zusätzlicher Lohn- und Arbeitszeitangaben, die in der Quartalsmeldung des LSS nicht vorkommen, unverzichtbar, um die Entschädigung eines Arbeitsunfalls zu beginnen. Diese Angaben finden Sie in dieser und der nächsten Rubrik wieder. Der Arbeitsunfallversicherer muss über diese Angaben verfügen, um den Jahreslohn, der die Entschädigungsgrundlage für die ersten 30 Tage der vollständigen zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit bildet, berechnen zu können.

Falls die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit länger als 30 Tage dauert, mit einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist oder die Meldung einen tödlichen Unfall betrifft, nimmt die Versicherungsgesellschaft eine detaillierte Berechnung der Grundentlohnung vor.

Die Angaben von Block 90032 müssen eingetragen werden, wenn das Unfallopfer nicht nach Stücklohn, Stück, Arbeit oder Provision entlohnt wird.

Die Definition und Beschreibung der Felder „Zeiteinheit der Entlohnung“, „Zyklus“, „Grundbetrag der Entlohnung“ und „Grundbetrag der Entlohnung für Arbeitnehmer, die stundenweise bezahlt werden“, finden Sie im technischen Glossar des Sektors Arbeitsunfälle (Felder 00189, 00190, 00191 und 00192).

Beispiel erhöhter Stundenlohn:

Ein Arbeitnehmer arbeitet drei Wochen lang acht Stunden pro Tag in der Fünftagewoche und in der 4. Woche vier Tage 8 Stunden pro Tag (Faktor Q ist deshalb gleich 38). Er wird auf Wochenbasis bezahlt, mit einem vertraglichen Stundenlohn von 10 EUR, der auf 10,53 EUR (10 EUR X 40/38) erhöht wird. Der Arbeitnehmer wird stets auf der Grundlage dieses erhöhten Stundenlohns vergütet, unabhängig von der Anzahl der Stunden, die in dieser Woche geleistet werden. Er erhält daher 421,20 EUR pro Woche für die ersten drei Wochen und nur 336,96 EUR für die vierte Woche. Als Arbeitgeber übermitteln Sie die notwendigen Lohndaten wie folgt:

Lohndaten auf Stundenbasis: Sie tragen im Feld „Grundbetrag der Entlohnung für Arbeitnehmer, die stundenweise bezahlt werden“, den erhöhten Stundenlohn von „105300“ ein, weil die Beträge in Hundertstel Eurocent anzugeben sind. Im Feld „Zeiteinheit der Entlohnung“ tragen Sie „1“ (= Code Entschädigung pro Stunde) ein. Für die ersten 30 Tage der vollständigen Arbeitsunfähigkeit rechnet die Arbeitsunfallversicherer diesen Lohn in einen Jahreslohn um. Zu diesem Betrag wird die Jahresendprämie hinzugefügt, falls der Arbeitnehmer darauf Anspruch hat.

Beispiel Prämien:

Ein Arbeiter mit einem vertraglichen Stundenlohn von 10 EUR erhält eine Schichtzulage von 25 % für die Früh- und Spätschicht und eine Zulage von 50 % für die Nachtschicht. In der ersten Woche arbeitet er in der Frühschicht, in der zweiten Woche in der Tagschicht, in der dritten Woche in der Spätschicht und in der vierten Woche in der Nachtschicht.

Er erhält daher für die erste Woche 475 EUR, für die zweite Woche 380 EUR, für die dritte Woche 475 EUR und für die vierte Woche 570 EUR. In dieser Situation trägt der Arbeitgeber in das Feld „Zeiteinheit der Entlohnung“ Code „3“ (= Code Entschädigung auf Wochenbasis) ein. Da der Zyklus 4 Wochen läuft, ist in das Feld „Zyklus“ „4“ einzugeben. Im Feld „Grundbetrag der Entlohnung“ tragen Sie „190.000“ ein, das heißt den in Eurocent ausgedrückten Lohn für den vollständigen Zyklus von 4 Wochen.

Für die Entschädigung der ersten 30 Tage der vollständigen zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit wird dieser Lohn vom Arbeitsunfallversicherer in einen Jahreslohn umgerechnet, indem 190.000 durch 20 geteilt wird (d. h. die Anzahl der zu leistenden Tage in der Fünftagewoche über einen Zeitraum von 4 Wochen), mal 261 (d.h. 365 Tage über ein vollständiges Kalenderjahr abzüglich 52 Samstagen und 52 Sonntagen). Zu diesem Betrag wird die Jahresendprämie hinzugefügt, falls der Arbeitnehmer darauf Anspruch hat.

Beispiel Provisionen:

Wird der von einem Arbeitsunfall betroffene Arbeitnehmer ganz oder teilweise auf Provisionsbasis entschädigt, berechnet der Arbeitsunfallversicherer den Jahreslohn, auf dessen Grundlage die Entschädigungen während der ersten 30 Tage der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden, anhand der LSS-Meldungen der 4 Quartale vor dem Arbeitsunfall. Für diesen Arbeitnehmer tragen Sie in den Funktionsblock 900068 „Beschäftigungszeile des Arbeitnehmers“ für das Feld 00056 „Art der Entlohnung“ Code „2“ (= Provisionsentlohnung) ein. Die Funktionsblöcke „zusätzliche Entschädigungen“ (Block 90032) und „ergänzende Berechnungsgrundlage der Entschädigungen“ (Block 90031) müssen Sie nicht ausfüllen.

Beispiel Tageseltern:

Bei der Bestimmung der Entschädigung eines Tageselters gelten besondere Bestimmungen. Um eine fehlerfreie Berechnung zu ermöglichen, tragen Sie im Feld „durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Betreffenden“ (= Faktor Q) das Produkt aus 9,50 Stunden und der Anzahl der anerkannten Betreuungsplätze beim betreffenden Tagesvater/bei der betreffenden Tagesmutter ein. Im Feld „durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson“ (= Faktor S) tragen Sie stets 38 Stunden ein.

Für einen Tagesvater/eine Tagesmutter, die für 3 Betreuungsplätze anerkannt wird, tragen Sie daher als Faktor Q 28,50 Stunden ein (= 9,50 Stunden X 3 anerkannte Betreuungsplätze); als Faktor S tragen Sie 38 Stunden ein.

2.7 - Ergänzende Berechnungsgrundlage für die Entschädigungen (Funktionsblock 90031)

Unbedingt auszufüllender Block, falls der Arbeitnehmer nicht nach Stücklohn, Akkordlohn oder Auftrag entlohnt wird.

  • Feld „Code Jahresendprämie“ und Feld 00111 „Mit dem Code Jahresendprämie übereinstimmender Wert“: siehe technisches Glossar Arbeitsunfälle.
  • Im Feld 00382 „sonstige Vorteile, die ggf. dem LSS unterworfen sind" geben Sie den Gesamtbetrag der bisher noch nicht genannten Vorteile, die Sie dem betreffenden Arbeitnehmer gewähren, auf Jahresbasis ein. Dieser Betrag wird in Eurocent ausgedrückt. Anschließend beschreiben Sie die bei der Zusammensetzung dieses Gesamtbetrags berücksichtigten Vorteile. Dies sind zum Beispiel:
  • die Beträge, die als tatsächliche Erstattung der Kosten gelten, die dem Arbeitnehmer für Fahrten mit seinem Privatwagen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entstehen,
  • der jährliche Gesamtbetrag, der dem Arbeitnehmer aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Gewerkschaftsorganisation gewährt wird,
  • der Betrag der Geschenkschecks, die die abweichenden Bedingungen gemäß Art. 19 des KE vom 28.11.1996 erfüllen. Dies entspricht dem Betrag der Geschenkschecks mit beschränkter Laufzeit, die dem Begünstigten nicht in Geld gezahlt werden können und deren Gesamtbetrag 24,79 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer und 24,79 EUR für jedes Kind zu Lasten des Arbeitnehmers nicht überschreitet. Diese Schecks werden anlässlich des Nikolausfests, von Weihnachten oder Neujahr gewährt;
  • Aktienoptionen, die den strengen Bedingungen gemäß Artikel 45 des Gesetzes vom 27.12.84 entsprechen, um eine Steuerbefreiung geltend zu machen (geregelte Aktienoptionen). Die Option muss sich auf Aktien der Gesellschaft beziehen, die den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Option beschäftigt, oder auf Aktien einer Tochtergesellschaft. Der Arbeitnehmer muss eine ständige Funktion ausüben oder mindestens 1 Jahr im Dienst sein. Der Betrag der ausgeübten Option darf 500.000 BEF (Betrag in Euro wird später mitgeteilt) oder 25 % der Entlohnung des letzten Jahres nicht überschreiten;
  • der von Ihnen gezahlte Betrag des Arbeitgeberbeitrags für die Pensions- und/oder Krankenhausversicherung.

Tragen Sie 0 ein, falls Sie keine zusätzlichen Vorteile gewähren.

2.8 - Angaben über Schutzmaßnahmen (Funktionsblock 90360)

Ab 2008 muss der Arbeitgeber in der Arbeitsunfallmeldung die Schutzmaßnahme(n) beschreiben, die das Unfallopfer gegebenenfalls zum Zeitpunkt des Unfallereignisses getroffen hatte. In der Meldung werden zwölf Schutzmittel aufgezählt (Feld 00888). Hat das Unfallopfer eine oder mehrere dieser Schutzmittel verwendet, gibt der Arbeitgeber dies an. Falls das Unfallopfer eine oder mehrere Schutzmaßnahmen verwendet haben, die sich nicht auf dieser Liste befinden, beschreibt der Arbeitgeber diese im Feld 00887. Es ist möglich, eine oder mehrere Schutzmittel aus der Liste zu beschreiben und im Feld 00887 ein oder mehrere andere Schutzmittel hinzuzufügen.

2.9 - Angaben über den Unfallort (Funktionsblock 90361)

Ab 2008 muss der Arbeitgeber die genaue Anschrift des Arbeitsunfalls angeben. Unfallort kann das Unternehmen selbst, die öffentliche Straße oder ein anderer Ort sein (Feld 00889).

Wenn sich der Unfall im Unternehmen ereignete, wird die Adresse automatisch in die Meldung eingefügt, in der Annahme, dass die Meldung auf der Portalsite der sozialen Sicherheit (Internet) vorgenommen wird. Wenn sich der Unfall außerhalb des Unternehmens ereignet, muss der Arbeitgeber die entsprechende Adresse (Straße, Hausnummer, Briefkastennummer, Postleitzahl, Gemeinde und Land) im Block 90361 angeben. Dies ist der Fall, wenn sich der Unfall zum Beispiel nicht am Geschäftssitz des Unternehmens ereignete, sondern in einer Niederlassungseinheit des Unternehmens, oder in einem Unternehmen für Aushilfsarbeit oder im Unternehmen, in dem das Unfallopfer im Rahmen seiner Tätigkeiten eines Unternehmens außerhalb Arbeit verrichtete.

Wenn sich der Unfall auf der öffentlichen Straße ereignet, muss der Arbeitgeber angeben, ob es sich um einen Verkehrsunfall handelt.

Wenn sich der Unfall auf einem ortsveränderlichen oder zeitweiligen Arbeitsplatz ereignet, muss der Arbeitgeber nur die Baustellennummer und die Postleitzahl angeben.