Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Einleitung

Wichtige Mitteilung zur Sechsten Staatsreform

Die Informationen in dieser Mitteilung betreffen Zuständigkeiten, die der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 01.07.2014 übertragen wurden(siehe www.vdab.be, www.emploi.wallonie.be, www.ifapme.be, www.actiris.be, www.bruxelles-economie-emploi.be, www.adg.be, www.forem.be).

Es ist jedoch eine Übergangsphase geplant, in der das LfA die Zuständigkeit vorläufig weiterhin ausüben wird. Das LfA bleibt daher nach dem Kontinuitätsprinzip für die Durchführung in diesem Bereich bis zum Zeitpunkt zuständig, zu dem die Region operationell ist, um diese Zuständigkeit wahrzunehmen. Die Zuständigkeit für die Zahlung von Aktivierungsunterstützungen wird nicht an die Regionen übertragen, sondern weiterhin vom LfA in Zusammenarbeit mit den Zahlstellen ausgeübt.

Die bestehenden Vorschriften und Verfahren bleiben in Kraft, bis sie von einer Region oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft geändert werden (siehe nachstehend „Für wen?“).

Einleitung

Mit einer elektronischen MSR Szenario 8 )„Monatliche Meldung der Arbeit in einem Programm zur Aktivierung des Arbeitslosengeldes“) übermitteln Sie dem Sektor Arbeitslosigkeit die Daten, die notwendig sind, um den genauen Betrag der Aktivierungsunterstützung zu berechnen.

Die Aktivierung des Arbeitslosengeldes ist eine Beteiligung an den Lohnkosten.

Monatlich verringern Sie den von Ihnen zu zahlenden Nettolohn um die Aktivierungsunterstützung, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat. Die Aktivierungsunterstützung darf auf keinen Fall mehr betragen als der Nettolohn des betreffenden Monats. Die Aktivierungsunterstützung wird weiter begrenzt auf ein typenspezifisches Maximum.

Der Sektor Arbeitslosigkeit zahlt die Aktivierungsunterstützung direkt an den Arbeitnehmer, außer im Falle der Arbeitnehmer, die in einer Sozialeingliederungswirtschaft SINE (Typ 004 – siehe unten) beschäftigt sind, wobei die Zahlung an den Arbeitgeber erfolgt. Eine Aktivierungsunterstützung ist umfassender Lohnbestandteil im Sinne der Sozial- und Steuergesetzgebung. Sie berechnen daher die sozialen und steuerlichen Einbehaltungen vom gesamten Lohn (einschließlich der Aktivierungsunterstützung).

Sie müssen dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser elektronischen Meldung zukommen lassen. Nach jeder Meldung wird diese Kopie für Sie angefertigt. Sie müssen sie nur ausdrucken.

Diese Kopie wird in Anwendung des bestehenden Sprachenrechts in der Sprache ausgefertigt, die in dem Gebiet des Betriebssitzes vorherrscht, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. In Brüssel geschieht dies auf Niederländisch für das niederländischsprachige Personal und auf Französisch für das französischsprachige Personal. Im deutschen Sprachgebiet geschieht dies auf Deutsch. Sie können eine Übersetzung beifügen. Im Unterrichtswesen erfolgt dies in der Sprache der Lehranstalt.