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Strukturelle Ermäßigung

Betroffene Arbeitgeber

Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die allen Regelungen unterliegen.

Betroffene Arbeitnehmer

Alle Arbeitnehmer, die allen Regelungen unterliegen: Für das LSS sind dies:

  • Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer;
  • Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Gesundheitspflege;
  • Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Entschädigungen;
  • Arbeitslosigkeit;
  • Berufskrankheiten;
  • Arbeitsunfälle;
  • Jahresurlaub.

Für den privaten Sektor kommen deshalb u. a. nicht in Betracht:

  • Jugendliche bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden;
  • Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau;
  • Ärzte in Ausbildung zum Facharzt;
  • Tageseltern.

Die meisten statutarischen und vertraglich angestellten Personalmitglieder des öffentlichen Sektors fallen nicht unter alle Sozialversicherungsregeln und kommen deshalb für die Ermäßigung nicht in Betracht.

Das mit Arbeitsvertrag angestellte Personal des Théâtre Royal de la Monnaie und des Palais des Beaux-Arts kommen dafür jedoch in Betracht.

Die Möglichkeit der Anwendung der Ermäßigung ist deshalb nur für die Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor vorgesehen, die Personal beschäftigen können, das unter alle Regelungen fällt (z. B. Kirchenfabriken, zugelassene Gesellschaften für sozialen Wohnungsbau, Bewässerungs- und Entwässerungsgenossenschaften, bestimmte öffentliche Beförderungsgesellschaften, HR Rail, die öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaften „Brussels South Charleroi Airport-Security“, „Liège-Airport-Security“ und „Le Circuit de Spa-Francorchamps“, …).

Betrag der Ermäßigung

Die strukturelle Ermäßigung (Ps) berechnet man, indem ein pauschaler Ermäßigungsbetrag mit dem festen Multiplikator und der Leistungsbruchzahl multipliziert wird:

Ps = R x µ x ßs

Ps wird auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird.

Die Ermäßigungspauschale R umfasst eine feste Pauschale F, eine Niedriglohnkomponente, wenn der Referenzquartalslohn S unter einer festgelegten Lohngrenze S0 liegt, eine sehr niedrige Lohnkomponente, wenn S unter S2 liegt und eine Hochlohnkomponente, wenn der Lohn W eine festgelegte Lohngrenze S1 überschreitet.

Ab 2012 werden infolge einer Indexanpassung S0 für die beschützenden Werkstätten und S1 für alle Kategorien bei jeder Erhöhung der Lohngrenzen des Arbeitsbonus angepasst. Ab 2014 wird auch S0 für die allgemeine Kategorie und für die Kategorie „Maribel sozial“ automatisch angepasst. Die Änderung wird ab dem Quartal wirksam, das auf das Quartal folgt, in dem diese Lohngrenzen erhöht werden, oder, wenn diese Erhöhung bei Quartalsbeginn erfolgt, ab dem Quartal der Erhöhung der Lohngrenzen.

Ab dem 2. Quartal 2022 wird eine sehr niedrige Lohnkomponente für Löhne unterhalb der Lohngrenze S2 eingeführt, die auf die gleiche Weise indexiert wird wie S0 und S1.

R = F + α x (S0 – S) + γ x (S2 – S) + δ x (W – S1)

Der Neigungskoeffizient α („Alpha“) vergrößert das Komplement linear, je nachdem, ob der Referenzlohn S unter der Niedriglohngrenze S0 liegt. Das Komplement α x (S0 – S) wird einzeln auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird, und wird als 0,00 EUR betrachtet, wenn das Ergebnis der Berechnung negativ sein sollte.

Der Neigungskoeffizient γ („Gamma“) erhöht das Komplement linear, wenn der Referenzlohn S niedriger ist als der Grenzwert für sehr niedrige Löhne S2. Das Komplement γ (S2 - S) wird einzeln auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR abgerundet werden und als 0,00 EUR gelten, falls das Ergebnis der Berechnung negativ ist.

Der Neigungskoeffizient δ („Delta“) vergrößert das Komplement linear, je nachdem, ob der Lohn W über der Hochlohngrenze S1 liegt. Das Komplement δ x (W – S1) wird einzeln auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird, und wird als 0,00 EUR betrachtet, wenn das Ergebnis der Berechnung negativ sein sollte.

Sowohl S0, S1, F als auch α sind von der Kategorie abhängig, zu der der Arbeitnehmer gehört (dies gilt sowohl für den Arbeitsvertrag als auch für den Lehrvertrag):

  • Kategorie 1: Arbeitnehmer, die nicht zu einer der beiden folgenden Kategorien gehören und ab dem 2. Quartal 2016 die Arbeitnehmer des Théâtre Royal de la Monnaie und des Palais des Beaux-Arts, die mit einem Arbeitsvertrag angestellt sind;
  • Kategorie 2: Arbeitnehmer, die bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die in den Geltungsbereich der „Maribel sozial“-Maßnahme fallen, mit Ausnahme derjenigen, die bei einem Arbeitgeber der paritätischen Kommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste beschäftigt sind, und derjenigen, die bei einem Arbeitgeber der geschützten Werkstätten, sozialen Werkstätten oder Werkstätten für angepasste Arbeit beschäftigt sind, die der paritätischen Kommission für geschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Werkstätten für angepasste Arbeit angehören;
  • Kategorie 3: Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber der geschützten Werkstätten, sozialen Werkstätten oder Werkstätten für angepasste Arbeit beschäftigt sind, der der paritätischen Kommission für geschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Werkstätten für angepasste Arbeit angehört; ab dem 2. Quartal 2016 wird unterschieden zwischen Arbeitnehmern, für die die Lohnmäßigung fällig ist, und solchen, für die die Lohnmäßigung nicht fällig ist.

Die Formeln zur Berechnung des pauschalen Ermäßigungsbetrags R, ausgedrückt in EUR, sehen deshalb wie folgt aus (pro Kategorie, zu welcher der Arbeitnehmer gehört, mit den entsprechenden Werten S0, S2 und S1 nach einer eventuellen Anpassung an die Lohnentwicklung, den festen Pauschalbetrag F und den Neigungskoeffizienten α, γ und δ):

RKategorie 1 = 0,1400 x (10.797,67 – S) + 0,4000 x (6.502,69 - S); (allgemeine Kategorie)
RKategorie 2 = 79,00 + 0,2557 x (9.070,75 – S) 0,4000 x (6.678,47 - S) + 0,0600 x (W – 15.834,76); (Kategorie „Maribel Sozial“)
RKategorie 3 mit Lohnmäßigung = 0,1400 x (11.699,95  S) + 0,4000 x (6.502,69 - S); (Kategorie geschützte Werkstätte, soziale Werkstätte oder Werkstätte für angepasste Arbeit, Arbeitnehmer mit Lohnmäßigung)
RKategorie 3 ohne Lohnmäßigung = 495,00 + 0,1785 x (11.108,38  S) + 0,4000 x (6.502,69 - S). (Kategorie geschützte Werkstätte, soziale Werkstätte oder Werkstätte für angepasste Arbeit, Arbeitnehmer ohne Lohnmäßigung)

Zu erledigende Formalitäten

Keine besonderen Formalitäten.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der strukturellen Ermäßigung

Die Strukturermäßigung wird im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

Ermäßigung

Dauer

Ermäßigungscode in der DmfA

Berechnungsgrundlage in der DmfA

Betrag der Ermäßigung in der DmfA

Strukturelle Ermäßigung

Die Gesamtdauer der Beschäftigung, solange die Voraussetzungen erfüllt werden

3000

/

ja*

* Ein Makro zur Berechnung des Betrags der Ermäßigungen ist in der TechLib verfügbar.

Bei Eingabe der DmfA per Internet wird die Ermäßigung 3000 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert wird.

Die Strukturermäßigung ist mit einer einzigen Zielgruppenermäßigung und der „Maribel sozial“-Ermäßigung kumulierbar.

Ab 2022 fallen auch Arbeitgeber mit der Arbeitgeberkategorie 373 oder 673 unter die Kategorie 3 der strukturellen Ermäßigung.

Nur für die Arbeitnehmer mit der Kennzahl 012, 025, 085, 485 und 492 in den Arbeitgeberkategorien 073, 173, 273, 373, 473 und 673 kann die Kategorie 3 ohne Lohnmäßigung gelten.