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Flexi-Arbeitnehmer und Überstunden im Hotel- und Gaststättengewerbe

Ab dem 1. Dezember 2015 werden zwei neue Maßnahmen in Kraft treten, die zum Ziel haben, die Lohnkosten im Hotel- und Gaststättengewerbe zu verringern: die Einführung der sog. „Flexi-Jobs“ unter Anwendung eines besonderen Arbeitgeberbeitrags und die Möglichkeit, „Überstunden im Hotel- und Gaststättengewerbe“ ohne Sozialbeiträge zu leisten. Für diese Systeme gilt ebenfalls eine Steuerbefreiung. Für diese Systeme gilt ebenfalls eine Steuerbefreiung.

Ab dem 01. Januar 2018 wird das System der ‚Flexi-Jobs‘ sowohl in Bezug auf die Personen, die Flexi-Arbeit verrichten können, als auch in Bezug auf die Sektoren, die dieses System nutzen können, erweitert.

Das Gesetz vom 1. April 2022 verbietet ausdrücklich die Beschäftigung eines Arbeitnehmers über ein Unternehmen für Aushilfsarbeit als Flexi-Arbeitnehmer bei einem Entleiher, bei dem er bereits im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags beschäftigt ist.

Schließlich ist ab dem 1. Januar 2024 neben einer Ausweitung des Geltungsbereichs auch vorgesehen, dass Sektoren beschließen können, dem System beizutreten, und dass Sektoren, die vor dem 1. Januar 2024 keine Flexi-Arbeitnehmer beschäftigen konnten, beschließen können, den Geltungsbereich zu verlassen.

Darüber hinaus wurde ein rechtlicher Rahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs des Flexi-Job-Systems und seiner unsachgemäßen Nutzung geschaffen.

Flexi-Jobs

Arbeitgeber

Anwendungsbereich

Alle Arbeitgeber aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe und Unternehmen für Leiharbeitsagenturen für Arbeitnehmer, die sie einem Benutzer aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe zur Verfügung stellen

Ab dem 1. Januar 2018 wird das System der Flexi-Arbeit auf die folgenden Sektoren erweitert, auch für die Zeitarbeitsunternehmen für die Arbeitnehmer, die sie einem Auftraggeber aus einem dieser Sektoren zur Verfügung stellen:

  • 118 - Paritätische Kommission für die Lebensmittelindustrie, nur die Bäckereien, die einen Beitrag zum „Garantie- und Sozialfonds für die Bäckerei, Konditorei und Verzehrräume bei einer Konditorei“ leisten
  • 119 - Paritätische Kommission für den Lebensmittelhandel
  • 201 - Paritätische Kommission für den selbstständigen Einzelhandel
  • 202 - Paritätische Kommission für den Lebensmitteleinzelhandel
  • 202.01 - Paritätische Unterkommission für die mittleren Lebensmittelunternehmen
  • 311 - Paritätische Kommission für die großen Einzelhandelsunternehmen
  • 312 - Paritätische Kommission für die Warenhäuser
  • 314 - Paritätische Kommission für die Friseur- und Schönheitssalons.

Ab dem 1. Januar 2023 wird das System der Flexi-Arbeit auf die folgenden Sektoren erweitert, auch für die Leiharbeitsunternehmen für die Arbeitnehmer, die sie einem Auftraggeber aus einem dieser Sektoren zur Verfügung stellen:

  • 223 - nationale Paritätische Kommission für Sport 
  • 303.03 - Paritätische Unterkommission für den Betrieb von Kinosälen
  • 304 - Paritätische Kommission für die Unterhaltungsbranche,
    • mit Ausnahme der künstlerischen, künstlerisch-technischen und künstlerisch-unterstützenden Funktionen, die Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 zur Einrichtung der Kunstarbeitskommission und zur Verbesserung des sozialen Schutzes der Kunstschaffenden umfassen
  • 330 - die paritätische Kommission für Gesundheitseinrichtungen und -dienste 
    • und öffentlichen Einrichtungen und Diensten des öffentlichen Gesundheitswesens, die durch einen der folgenden NACE-Codes gekennzeichnet sind 
    • mit Ausnahme von Funktionen, die Aufgaben umfassen, die in den materiellen Anwendungsbereich des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung von Gesundheitsberufen fallen.

NACE-Codes:

  • 86101 - Allgemeine Krankenhäuser, mit Ausnahme von geriatrischen und spezialisierten Krankenhäusern
  • 86102 - Geriatrische Krankenhäuser
  • 86103 - Spezialisierte Krankenhäuser
  • 86104 - Psychiatrische Krankenhäuser
  • 86109 - Sonstige Krankenhaustätigkeiten
  • 86210 - Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • 86220 - Spezialisten (*)
  • 86230 - Zahnärzte (*)
  • 86901 - Tätigkeiten von medizinischen Labors
  • 86903 - Krankenbeförderung
  • 86905 - Ambulante Rehabilitationstätigkeiten
  • 86906 - Pflegetätigkeiten
  • 86907 - Hebammen (*)
  • 86909 - Sonstige Tätigkeiten im Bereich der menschlichen Gesundheitspflege, a.n.g.
  • 87101 - Tätigkeiten von Alten- und Pflegeheimen
  • 87109 - Sonstige stationäre Pflegeeinrichtungen
  • 87203 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung von Personen mit psychiatrischen Problemen (*)
  • 87205 - Beschütztes Wohnen für Personen mit psychiatrischen Problemen (*)
  • 87301 - Altenheime
  • 87302 - Pflegeresidenzen für ältere Menschen
  • 88102 - Tages- und Betreuungszentren für ältere Menschen (*)

(*) Diese NACE-Codes werden rückwirkend zum 1. Januar 2023 hinzugefügt.

Ab dem 23. April 2023 wird der Einzelhandel mit handwerklich hergestellten Schokoladenerzeugnissen in Fachgeschäften hinzugefügt:

  • 118 - paritätische Kommission für die Lebensmittelindustrie, nur Unternehmen mit dem NACE-Code 47242 - Einzelhandel mit Schokolade und Süßwaren in Fachgeschäften

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anwendungsbereich von Flexi-Jobs auf die folgenden Sektoren ausgeweitet (und auch für Leiharbeitsunternehmen für die Arbeitnehmer, die sie einem Nutzer aus einem dieser Sektoren zur Verfügung stellen):

  • 112 - paritätische Kommission für Autowerkstätten für Arbeitgeber, die ausschließlich der Arbeitgeberkategorie 064 angehören; 
    •  
  • 320 - paritätische Kommission für Beerdigungsunternehmen (PK 320) für Arbeitgeber, die ausschließlich der Arbeitgeberkategorie 320 angehören; 
    •  
  • 132 - paritätische Kommission für Unternehmen der technischen Landwirtschaft und des technischen Gartenbaus, paritätische Kommission 144 für Landwirtschaftsbetriebe und n paritätische Kommission 145 für Gartenbaubetriebe, nur für Arbeitgeber, die einer der folgenden Kategorien angehören:
    • 093 / 193 / 293 / 094 / 194 / 294 / 494 / 594
  • 200 - paritätische Kommission für Angestellte mit NACE-Hauptcode beim LSS 85.531: Fahrschulen in Kombination mit den folgenden Arbeitgeberkategorien:
    • 010 / 210
  • 323 - paritätische Kommission für Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Bedienstete, nur für Arbeitgeber, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:
    • 112 / 113 / 037
  • paritätische Kommission für die Lebensmittelindustrie, nur für Arbeitgeber, deren Tätigkeit zu den folgenden Teilsektoren gehört
    • industrielle und handwerkliche Bäckereien, handwerkliche Konditoreien, handwerkliche Speiseeishersteller und Verzehrstuben in handwerklichen Konditoreien (118.03)
    • Brauereien und Mälzereien (118.07)
    • Getränkeindustrie (118.08)
    • Gemüseindustrie (118.09)
    • Obstindustrie (118.10)
    • Fleischindustrie (118.11)
    • Molkereiprodukte (118.12)
    • Schokoladenfabriken - Zuckerbäckereien (118.14)
    • Kartoffelverarbeitende Industrie (118.21)
    • Kartoffelschälbetriebe (118.22)

in Kombination mit den folgenden Arbeitgeberkategorien:

  • 048 / 051 / 052 / 258 / 848

Im Abschnitt „Beschäftigung - Informationen“ wird ein neuer Bereich geschaffen, um die Aktivität in einem dieser Teilsektoren anzugeben.

  • 140.05 - Paritätische Unterkommission für Umzüge, nur für Arbeitgeber, die der Arbeitgeberkategorie 084 angehören; 
    •  
  • 140.01 - Paritätische Unterkommission für Busse und Reisebusse, nur für Arbeitgeber, die der Arbeitgeberkategorie 085 angehören; 
    •  
  • Der Veranstaltungssektor für Unternehmen, deren NACE-Hauptcode beim LSS einer der folgenden NACE-Codes ist, und nur für Funktionen, die direkt mit der Organisation von Veranstaltungen zusammenhängen

NACE-Codes

  • 90011 Darbietungen von selbständig arbeitenden Künstlern im Bereich der darstellenden Kunst
  • 90012 Darbietungen von Künstlergruppen im Bereich der darstellenden Kunst
  • 90022 Konzeption und Errichtung von Bühnen
  • 90023 Spezialisierten Bild-, Beleuchtungs- und Tontechniken
  • 90029 Sonstige unterstützende Tätigkeiten im Bereich der ausführenden Kunst
  • 90031 Schaffende Kunst, mit Ausnahme von unterstützenden Tätigkeiten
  • 90032 Unterstützende Tätigkeiten im Bereich der schaffenden Kunst
  • 90041 Betrieb von Schauspielhäusern, Konzerthallen u. Ä.
  • 90042 Betrieb von Kulturzentren und Multifunktionssälen
  • 82300 Organisation von Kongressen und Messen
  • 93199 Organisation von Sportveranstaltungen
  • 77292 Vermietung und Leasing von Fernsehern und anderen audiovisuellen Geräten
  • 77293 Vermietung und Leasing von Geschirr, Glaswaren, Küchen- und Tischbesteck, elektrischen Haushaltsgeräten und sonstigen Haushaltsutensilien
  • 77392 Vermietung und Leasing von Zelten
  • 77399 Vermietung und Leasing von sonstigen Maschinen, Werkzeugen und Sachanlagen
  • Sonderfall: RettungsschwimmerPrivate oder öffentliche Arbeitgeber für die Arbeitnehmer, die sie als Rettungsschwimmer in öffentlich zugänglichen Schwimmbädern und Badeteichen oder am Strand beschäftigen, und nur für Arbeitnehmer, die einen Rettungsschwimmerschein besitzen.

Der Übersichtlichkeit halber wird das LSS ab dem ersten Quartal 2024 vierteljährlich eine Datei „Anwendungsbereich von Flexi-Jobs“ auf dem Portal veröffentlichen.

(Erläuterung)

 

Die Regierung hat beschlossen, den Anwendungsbereich des Flexi-Job-Systems ab 2024 zu erweitern. Der Übersichtlichkeit halber wird das LSS ab dem ersten Quartal 2024 vierteljährlich eine Datei „Anwendungsbereich von Flexi-Jobs“ auf dem Portal veröffentlichen. Die Datei enthält drei Registerkarten:

  • Wkgscat ohne Bedingung: Hierunter fallen alle Kombinationen Arbeitgeberkategorie/Arbeitnehmerkennzahl, bei denen Flexi-Jobs ohne zusätzliche Bedingung möglich sind.
  • Wkgscat mit Bedingung: Dazu gehören alle Kombinationen Arbeitgeberkategorie/Arbeitnehmerkennzahl, bei denen Flexi-Jobs unter bestimmten zusätzlichen Bedingungen möglich sind.
  • Statut RS: Dieses enthält alle Kombinationen von Arbeitgeberkategorie/Arbeitnehmerkennzahl, auf die das Statut „RS“ (Rettungsschwimmer/sauveteur) Anwendung finden kann. Wenn der Flexi-Job aufgrund der beiden vorangegangenen Punkte nicht möglich ist, gibt es eine Möglichkeit, die auf dem Vorhandensein dieses sehr spezifischen Statuts beruht.

Darüber hinaus gelten natürlich die anderen Bedingungen (80 %, Rahmenvertrag, Registrierungspflicht...) weiter.

Mögliche Ausdehnung auf Antrag der angeschlossenen Organisationen

Auf Antrag der angeschlossenen Organisationen (Opt-in) und auf der Grundlage eines Königlichen Erlasses (im Prinzip frühestens ab dem 2. Quartal 2024) können die Flexi-Jobs ganz oder teilweise ausgedehnt werden auf

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die der Paritätischen Kommission für den flämischen Wohlfahrts- und Gesundheitssektor (PK 331) angehören, mit dem NACE-Hauptcode beim LSS Kinderbetreuung (8891), oder für die Arbeitgeber, die nicht dem Gesetz vom 5. Dezember 1968 angehören, mit dem NACE-Hauptcode beim LSS Kinderbetreuung (8891);
  • den Sektor des öffentlichen Unterrichts und das subventionierte Personal des von der Gemeinschaft subventionierte freien Unterrichts
    • Der Anwendungsbereich (Arbeitgeberkategorie und/oder NACE-Code) wird zu einem späteren Zeitpunkt genauer festgelegt, insbesondere dann, wenn sich die angeschlossenen Organisationen für eine Teilnahme entscheiden (Opt-in);
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Sport- und Kultursektor, sofern die Arbeitgeber nicht unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 fallen, und nur für diejenigen Arbeitgeber, die einen der NACE-Codes beim LSS unter den Codes 93.1 (Sport) oder 90 (kreative Tätigkeiten, Kunst und Unterhaltung) haben
    • Der Anwendungsbereich (Arbeitgeberkategorie und/oder NACE-Code) wird zu einem späteren Zeitpunkt genauer festgelegt, insbesondere dann, wenn sich die angeschlossenen Organisationen für eine Teilnahme entscheiden (Opt-in);

Opt-out und Opt-in

Für die Sektoren, die Gegenstand einer Ausweitung des Systems im Programmgesetz sind, können sich die Sozialpartner auch später gegen die vollständige oder teilweise Zulassung von Flexi-Jobs entscheiden (Opt-out).

In allen anderen Sektoren, die (heute oder nach der Ausweitung des Systems) nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen und dem Gesetz vom 5. Dezember 1968 über kollektive Arbeitsabkommen und paritätische Kommissionen unterliegen, können die Sozialpartner vereinbaren, Flexi-Jobs ganz oder teilweise zuzulassen (Opt-in) und sie dann wieder ganz oder teilweise nicht zuzulassen (Opt-out).

Genehmigungen (Opt-in) oder Ausschlüsse (Opt-out) werden nur durch einen jährlich zu erlassenden königlichen Erlass wirksam, der am 1. Januar des Folgejahres in Kraft tritt. Der Anwendungsbereich der Zulassungen (Opt-in) und der Ausschlüsse (Opt-out) muss in diesem königlichen Erlass auf der Grundlage von Kriterien definiert werden, die vom LSS überprüft werden können (paritätische Kommission oder paritätische Unterkommission, Arbeitgeberkategorie, NACE-Code...).

Eine Übergangsmaßnahme sieht vor, dass im Jahr 2024 Zulassungen auf vierteljährlicher statt auf jährlicher Basis möglich sein werden.

Ausschlüsse

In allen Sektoren sind die folgenden Funktionen aus dem Anwendungsbereich von Flexi-Jobs ausgeschlossen:

  • Die künstlerischen, künstlerisch-technischen und künstlerisch-unterstützenden Funktionen, die Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 zur Einrichtung der Kunstarbeitskommission und zur Verbesserung des sozialen Schutzes der Kunstschaffenden umfassen
  • die Funktionen, die Aufgaben umfassen, die in den materiellen Anwendungsbereich des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung von Gesundheitsberufen fallen.

Begriffsbestimmung

Ein Arbeitnehmer, der bei einem anderen Arbeitgeber ausreichende Leistungen erbracht hat, kann im Rahmen eines Flexi-Jobs beschäftigt werden. Auf den Flexi-Lohn, den der Arbeitnehmer für diese Leistungen erhält, sind keine normalen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, sondern nur ein besonderer Arbeitgeberbeitrag von 25,00 %. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 28 %.

Der Arbeitgeber, der eine Person mit einem Flexi-Job beschäftigen möchte, schließt mit dieser Person einen schriftlichen Rahmenvertrag ab, in dem eine Reihe allgemeiner Punkte festgelegt werden (Beschreibung der Tätigkeiten, vereinbarter Lohn....). In diesem Rahmen schließt der Arbeitgeber jedes Mal einen Flexi-Arbeitsvertrag ab, wenn er den Arbeitnehmer beschäftigen will. Für diese Flexi-Arbeitsverträge muss eine Dimona-Meldung vom Typ „FLX“ abgegeben werden, und in der DmfA-Meldung sind eine Reihe spezifischer Codes zu verwenden. Diese Flexi-Arbeitsverträge können mündlich (tageweise) oder schriftlich, in Voll- oder Teilzeit, für einen bestimmten Zeitraum oder für eine klar definierte Tätigkeit geschlossen werden.

Der Rahmenvertrag ist nicht erforderlich für Arbeitnehmer, die über ein Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden. Der Vertrag mit der Zeitarbeitskraft muss jedoch die gleichen Elemente enthalten wie ein Rahmenvertrag.

Bei einem Flexi-Job hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Gehalt (Flexi-Lohn) und ein einfaches Urlaubsgeld in Höhe von 7,67 % (Flexi-Urlaubsgeld), das zusammen mit dem Lohn gezahlt wird (brutto ist netto, da es keine Abzüge gibt).

Flexi-Lohn

Mindestlohn

Der Flexi-Lohn darf ab dem 1. November 2023 nicht unter 11,19 EUR pro Stunde und das Flexi-Urlaubsgeld somit nicht unter 0,86 EUR pro Stunde liegen (also insgesamt 12,05 EUR pro Stunde). Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass gegebenenfalls herkömmliche Zuschläge bzw. Prämien zu zahlen sind (z. B. Nachtarbeitszuschläge, Jahresendprämien usw.).

Der Beitrag von 28,00 % bezieht sich auf den gesamten Lohn (einschließlich Urlaubsgeld) von Flexi-Job-Arbeitnehmern.

Frühere Mindestbeträge:

  • 10,13 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,78 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 10,91 EUR pro Stunde vom 1. März 2022 bis 30. April 2022;
  • 10,33 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,79 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 11,12 EUR pro Stunde vom 1. Mai 2022 bis 31. Juli 2022;
  • 10,54 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,81 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 11,35 EUR pro Stunde vom 1. August 2022 bis 31. Oktober 2022;
  • 10,75 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,82 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 11,57 EUR pro Stunde vom 1. November 2022 bis zum 30. November 2022;
  • 10,97 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 0,84 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 11,81 EUR pro Stunde vom 1. Dezember 2022 bis 31. Oktober 2023.

Ab 1. Januar 2024:

Mindestlohn

Für das Hotel- und Gaststättengewerbe wird der ursprünglich im Gesetz vom 16. November 2015 vorgesehene Flexi-Mindestlohn beibehalten.

In allen anderen Sektoren, einschließlich des Gesundheitswesens, muss der Flexi-Grundlohn mindestens dem Bruttobetrag des für die ausgeübte Tätigkeit geltenden Tariflohns entsprechen. Wurde kein Tarifgehalt festgelegt, muss es mindestens gleich dem garantierten monatlichen Mindesteinkommen sein.

  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der gewährte Flexi-Stundenlohn mindestens dem auf monatlicher Basis bestimmten Tariflohn oder dem garantierten monatlichen Mindesteinkommen entspricht.
  • Die Inspektionsdienste werden vor Ort die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren.

Höchstlohn

Um zu verhindern, dass spezialisierte Arbeitnehmer, die sehr hohe Stundenlöhne erhalten, Flexi-Jobs ausüben, dürfen die Flexi-Löhne (einschließlich Vergütungen, Prämien und Vorteile) künftig 150 % des für die ausgeübte Tätigkeit geltenden Mindestgrundlohns der jeweiligen Branche oder des garantierten monatlichen Mindesteinkommens nicht überschreiten.

  • Die Inspektionsdienste werden vor Ort die Einhaltung des Höchstlohns kontrollieren.

Jährliche Steuerobergrenze von 12.000,00 EUR

Für Einkünfte aus Flexi-Jobs gilt eine jährliche Steuerobergrenze von 12.000,00 EUR, mit einer Ausnahme für Pensionierte. Für den Teil, der diesen Betrag übersteigt, gibt es keine Steuerbefreiung mehr.

  • Das LSS prüft, wie ein System ausgearbeitet werden kann, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre eigene Situation zu überwachen.
  • Ab dem Jahr 2025 werden die Beträge, die als Flexi-Job-Löhne für Flexi-Job-Beschäftigte in der Karrieredatenbank sichtbar sind, gleichzeitig mit den Lohnabrechnungen aktualisiert.

Gesundheitseinrichtungen und -dienste

Flexi-Job-Beschäftigte haben für Tätigkeiten, die im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses für Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens (PC 330) oder in einer öffentlichen Einrichtung und einem öffentlichen Dienst des Gesundheitswesens, deren NACE-Code einer der vorgenannten Codes ist, ausgeübt werden, Anspruch auf einen Grundlohn von mindestens 11,49 EUR pro Stunde (nicht indexiert).

Angepasst an die Indexentwicklung wird dieser flexible Mindeststundenlohn ab dem 1. November 2023 14,47 EUR und das flexible Urlaubsgeld 1,12 EUR pro Stunde betragen (d. h. insgesamt 15,69 EUR).

Frühere Mindestbeträge:

  • 14,29 EUR pro Stunde, Flexi-Urlaubsgeld 1,10 EUR pro Stunde, Gesamtlohn 15,39 EUR pro Stunde vom 1 januari 2023 tot 31 oktober 2023.

Die Leistungen, die im Rahmen eines Flexi-Jobs erbracht werden, sind dem Netzwerk der sozialen Sicherheit auf gleiche Weise wie die Leistungen normaler Arbeitnehmer mitzuteilen und werden daher beim Erwerb von Sozialversicherungsansprüchen grundsätzlich mitgerechnet.

Flexi-Job-Leistungen eröffnen auch den Anspruch auf Urlaubstage. Da das Flexi-Urlaubsgeld zusammen mit dem Flexi-Lohn gezahlt wird, bedeutet das, dass, wenn der Arbeitnehmer – beim Arbeitgeber, bei dem er einen Flexi-Job ausführt, oder bei einem anderen Arbeitgeber – einen solchen Urlaubstag in Anspruch nimmt, kein Lohn und kein doppeltes Urlaubsgeld mehr gezahlt werden müssen.

 

Bedingung im Quartal selbst (T)

  • der Flexi-Job-Arbeitnehmer darf beim selben Arbeitgeber nicht mit (einem) anderen Arbeitsvertrag (Arbeitsverträgen) beschäftigt sein, für die er während des Quartals mindestens 80 % der in einer Vollzeitbeschäftigung theoretisch möglichen Leistungen erbringt; Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, einen Flexi-Job bei dem Arbeitgeber auszuüben, bei dem der Arbeitnehmer bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist; 
    • Flexi-Job-Beschäftigte, die während des Quartals die Möglichkeit bekommen, im Rahmen eines anderen Arbeitsvertrags oder einer statutarischen Einstellung zu arbeiten, können von einem Gleitzeitarbeitsplatz in ein reguläres Arbeitsverhältnis wechseln.
    • Diese Bedingung wird in der DmfA überwacht.
    • Das LSS wird diesbezüglich nachträglich Kontrollen durchführen;
  • ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr erlaubt, einen Flexi-Job in einem Unternehmen auszuüben, das mit einem Unternehmen verbunden ist, in dem der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag für eine Beschäftigung von 4/5 oder mehr einer Vollzeitbeschäftigung einer Referenzperson hat
    • Diese Zugehörigkeit wird im Lichte der Bestimmungen von Artikel 1.20 des Gesetzes über Gesellschaften und Vereinigungen bewertet.
    • Die Inspektoren werden diese Zugehörigkeit vor Ort kontrollieren;
  • Er darf sich nicht in einer Kündigungsfrist bei diesem Arbeitgeber befinden oder in einer Periode, die durch eine von diesem Arbeitgeber gezahlte Kündigungsentschädigung gedeckt ist;
  • es muss ein System anwendbar sein, das alle Leistungen des Flexi-Job-Arbeitnehmer registriert und verwaltet; dies ist möglich über
    • ein RKS im Falle einer Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe,
    • oder das alternative System der Anwesenheitsregistrierung, das sich auf eine komplementäre Dimona bezieht und für alle Sektoren offen ist, in denen Flex-Arbeit möglich ist oder
    • über ein elektronisches System der Zeitregistrierung, das auch im Rahmen einer teilzeitlichen Beschäftigung verwendet wird.
    • eine Tages-Dimona mit Angabe des Anfangs- und Endzeitpunktes ist ausreichend, um die Registrierungspflicht zu erfüllen.

 

Bedingung im Quartal (T - 3) ausgenommen als „pensioniert“

Der Arbeitnehmer muss bei einem oder mehreren anderen Arbeitgebern als dem, bei dem der Flexi-Job ausgeübt wird, mindestens 80 % der in einer Vollzeitbeschäftigung theoretisch möglichen Arbeitsleistungen erbracht haben. Sowohl Leistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe als auch solche in anderen Sektoren werden dabei mitgerechnet.

Um zu überprüfen, ob es eine 4/5 Beschäftigung in (T - 3) gab, wird/werden berücksichtigt:

  • alle vom Arbeitgeber bezahlten Zeiträume
  • und bestimmte Zeiträume der Aussetzung des Arbeitsvertrags, die vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden, wie Mutterschaftsurlaub, Adoptionsurlaub und vorübergehende Arbeitslosigkeit

Es zählen nicht: Leistungen als

  • „Lehrling“ im Rahmen der alternierenden Ausbildung;
  • „Jugendliche“ bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden;
  • Student mit Antrag auf Solidaritätsbeitrag;
  • Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau und
  • Flexi-Job-Arbeitnehmer

Diese Bedingung wird zum Zeitpunkt der Einreichung der Dimona-Meldung für den Flexi-Job geprüft. Die Dimona-Meldung wird als Antwort OK (akzeptiert ohne Warnung) oder NOT OK (Warnung ,nicht genügend Leistungen' oder ,Dimona im Verzug‘) erhalten.

Nur eine DmfA-Meldung für einen Zeitraum, der vollständig von einer Dimona ‚FLX‘-Meldung gedeckt ist, ist gestattet. Wenn im Laufe eines Quartals 3 nicht aufeinander folgende Dimona-Meldungen eingereicht werden, wird eine DmfA-Meldung, die ab dem Beginn des ersten Zeitraums bis zum Ende des dritten Zeitraums reicht, in einer Anomalie resultieren.

Auch unter ausländischer Sozialversicherung erbrachte Leistungen können bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt werden (T - 3). Das LSS wird natürlich nicht in der Lage sein, sie zum Zeitpunkt der Dimona zu bestimmen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem LSS die erforderlichen Nachweise vorlegen.

Um für einen Flexi-Job in einem bestimmten Quartal T in Betracht zu kommen, muss der Arbeitgeber sowohl im Quartal T als auch im Quartal (T - 3) bestimmte Bedingungen erfüllen.

Ab dem 01. Januar 2018 wird das System der Flexi-Arbeit auf gesetzlich Pensionierte ohne Beschäftigungsbedingungen (T - 3) erweitert. Personen, die eine „Übergangsentschädigung“ erhalten, werden nicht als „pensioniert“ betrachtet.

Hinweis: Eine Meldung eines Flexi-Jobs in der DmfA, der nicht den Bedingungen entspricht, führt zu einer Erhöhung des Flexilohns um 125 %.

 

Zusätzliche Leistungsbedingung für die Ausübung eines Flexi-Jobs ab dem 1. Januar 2024

Verkürzung der Arbeitszeit zwischen (T - 4) und (T - 3)

Personen, die ihr Arbeitsvolumen von 100 % in (T - 4) auf 80 % in (T - 3) reduzieren, dürfen in den beiden Quartalen (T) und (T + 1) keinen Flexi-Job ausüben.

Diese Kontrolle wird auf der Grundlage von Laufbahndaten bei Sigedis in Dimona durchgeführt.

Wenn ein Dimona-Flexi-Job im Quartal (T) eingereicht wird, erfolgt die Überprüfung sowohl für die Differenz zwischen den Quartalen (T - 5) und (T - 4) als auch für die Differenz zwischen den Quartalen (T - 4) und (T - 3);

Kontrolle im Quartal (T - 3) der Beschäftigungsbedingung von mindestens 80 % und

  • wenn der Arbeitnehmer in (T - 3) zu 80 % arbeitet, wird der Leistungsgrad in (T - 4) in Bezug auf (T - 3) und in (T - 5) in Bezug auf (T - 4) kontrolliert.
    • Kontrolle im Quartal (T - 4)
      • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 4) 100 % arbeitet => NOK Arbeitnehmer dürfen in (T) nicht flexi-jobben.
      • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 4) 80 % arbeitet => Kontrolle im Quartal (T - 5).
    • Kontrolle im Quartal (T - 5)
      • Wenn der Arbeitnehmer 80 % arbeitet => OK, da seine Arbeitszeit zwischen (T - 5), (T - 4) und (T - 3) nicht reduziert wurde
      • Wenn der Arbeitnehmer 100 % arbeitet => NOK Der Arbeitnehmer darf in (T) nicht flexi-jobben.
  • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 3) zu 100 % arbeitet, wird der Leistungsgrad in (T - 5) in Bezug auf (T - 4) kontrolliert
    • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 5) und (T - 4) 100 % arbeitet => OK, da seine Arbeitszeit zwischen (T - 5), (T - 4) und (T - 3) nicht reduziert wurde;
    • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 5) 80 % und in (T - 4) 100 % arbeitet => OK, da seine Arbeitszeit zwischen (T - 5), (T - 4) und (T - 3) nicht reduziert wurde;
    • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 5) 100 % und in (T - 4) 80 % arbeitet => NOK Der Arbeitnehmer darf in (T) nicht flexi-jobben;
    • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 5) 80 % und in (T - 4) 80 % arbeitet => OK, da seine Arbeitszeit zwischen (T - 5), (T - 4) und (T - 3) nicht reduziert wurde.

Meldung von Flexi-Jobs in der DmfA

Da Flexi-Jobs auch soziale Rechte mit sich bringen, wurden 2 neue Arbeitnehmerkennzahlen geschaffen, 2 spezifische Lohncodes und ein separater Leistungscode für Flexi-Urlaub. Da es sich nicht um gewöhnliche Urlaubstage handelt, sind die traditionellen Leistungs- und Lohncodes im Zusammenhang mit Urlaubstagen und Abgangsurlaubsgeld nicht anwendbar.

Kontrolle PK und DmfA

  • die PK-Kontrolle erfolgt auf dem Niveau der DmfA, also nicht zum Zeitpunkt der Dimona-Meldung
  • für die PK 118 erfolgt die PK-Kontrolle in Kombination mit der Arbeitgeberkategorie 058
  • das Feld „Pensioniert“ auf der Ebene der Beschäftigungszeile muss vom Pensionierten ausgefüllt werden

Kontrolle des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber, bei dem der Flexi-Jobber bereits beschäftigt ist 

Im Block„Beschäftigung - Auskünfte“ sieht die DmfA ein neues Feld mit dem Begriff FL (Flexi-Job) ab dem ersten Quartal 2024 vor.Diesers Feld ist nur für Flexi-Arbeitnehmer mit einem Flexi-Job-Vertrag auszufüllen, 

  • die in der DmfA als normale Arbeitnehmer gemeldet sind, weil eine späte Dimona Flexi stattfand
    • oder bei dem der Zeitraum in Dimona nicht vollständig mit dem Zeitraum in DmfA übereinstimmt
  • und die alle anderen Voraussetzungen erfüllen, um einen Flexi-Job ausüben zu können.

Diese Tage werden nicht für das Verbot angerechnet, einen Flexi-Job bei dem Arbeitgeber auszuüben, bei dem der Arbeitnehmer bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist.

 

Flexi-Jobs allgemein

Die Leistung von Flexi-Jobs wird bei der Berechnung der Beitragsermäßigungen vollständig ausgeschlossen (µ(glob), µ, ...). Eine Beschäftigung als Flexi-Job kann während des Quartals mit anderen Beschäftigungen beim gleichen Arbeitgeber kombiniert werden (z. B. als Gelegenheitsarbeiter).

Für nähere Erläuterungen über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Flexi-Jobs wenden Sie sich bitte an den FÖD BASK.

 

Überstunden Hotel- und Gaststättengewerbe

Arbeitgeber

Ausschließlich Arbeitgeber aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe und Unternehmen für Leiharbeitsagenturen für Arbeitnehmer, die sie einem Benutzer aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe zur Verfügung stellen

 

Arbeitnehmer

Alle Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe auf Basis eines Vollzeitvertrags oder – bei einem Benutzer aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe – von einer Leiharbeitsagentur eingestellt werden, können dafür in Betracht kommen, folglich auch Gelegenheitsarbeitnehmer, Flexi-Arbeitnehmer sowie Studenten, die mit einem Solidaritätsbeitrag angegeben sind.

  • Nicht auszugleichende Überstunden im Hotel- und Gaststättengewerbe:
    • Die Anzahl der nicht auszugleichenden Überstunden, die ein Arbeitnehmer auf Jahresbasis im Hotel- und Gaststättengewerbe leisten darf, wurde auf 300 erhöht (360, wenn der Arbeitgeber über ein Registrierkassensystem - RKS verfügt).
    • mit einem Maximum von 143 Stunden je Zeitraum von 4 Monaten.
  • Freiwillige Überstunden im Hotel- und Gaststättengewerbe:
    • Ab dem ersten Quartal 2018 wurde die Zahl der ‚freiwilligen Überstunden‘, die geleistet werden dürfen, auf 360 Stunden bei Arbeitgebern, die in jeder Niederlassungseinheit ein RKS nutzen, erhöht.
    • Es wird nur die europäische Obergrenze angewendet (= maximale Arbeitsdauer von 48 Wochenstunden, einschließlich Überstunden, je Zeitraum von 4 Monaten, was ungefähr einer Obergrenze von 174 Stunden (aufgerundet) innerhalb von 4 aufeinander folgenden Monaten entspricht).

Diese europäische Obergrenze ist absolut (also auch für die kombinierte Anwendung). Pro Quartal können nicht mehr als 174 Überstunden geleistet werden. Die kumulative Anwendung beider Arten von Überstunden ist ebenfalls auf eine Höchstzahl von 360 Stunden pro Kalenderjahr begrenzt.

Auf den Lohn, der für die freiwilligen und nicht auszugleichenden Überstunden bezahlt wird, werden keine Beiträge geschuldet. Die Überstunden bleiben bei der Berechnung der Beitragsermäßigungen (µ(glob), µ, ...) völlig unberücksichtigt

 

Meldung von Überstunden in der DmfA

Der Betrag des Lohns und die Anzahl Stunden müssen in der DmfA mit einem spezifischen Lohn- und Leistungscode angegeben werden, auch wenn keine Beiträge geschuldet werden.

Eine weitere Auswirkung dieser Überstundenregelung ist, dass ab dem vierten Quartal 2015, für alle Arbeitnehmer aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe (daher auch für alle Vollzeitbeschäftigten, unabhängig davon, ob sie die hier bezeichneten Überstunden leisten oder nicht) in der DmfA sowohl die Tage als auch die Stunden für alle Leistungscodes mitgezählt werden (wie Zeitarbeitnehmer, Gelegenheitsarbeitnehmer…).

Diese Überstunden können nur in einer Beschäftigungszeile mit Art des Arbeitsvertrags ,vollzeitlich‘ angegeben werden, wobei die durchschnittliche Anzahl Stunden pro Woche des Arbeitnehmers der durchschnittlichen Anzahl Stunden pro Woche der Referenzperson (Q=S) entspricht.

Für nähere Erläuterungen über die arbeitsrechtlichen Aspekte dieser Überstundenregelung wenden Sie sich bitte an den FÖD BASK.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Flexi-Jobs

In der DmfA werden Flexijobs separat im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen angegeben:

  • 050 Typ 0: für Arbeiter, die im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt sind
  • 450 Typ 0: für Angestellte, die im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt sind

- Im Block 90015 „Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“ muss das Enddatum der Beschäftigung angegeben werden, das nicht nach dem letzten Tag des LSS-Quartals liegen kann

- Die Löhne der Flexijobs werden im Block 90019 „Entlohnung der Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“ mit folgenden Lohncodes angegeben:

  • 22 für die Flexijob-Löhne
  • 23 für die im Rahmen eines Flexijobs gewährten Prämien und Vorteile, die nicht unmittelbar mit den während des Quartals erbrachten Leistungen in Verbindung stehen

- Die Leistungen der Flexijobs werden im Block 90018 „Leistung der Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“ auf gleiche Weise wie die von normalen Arbeitnehmern im Gastgewerbe angegeben. Die Meldung erfolgt immer in Stunden.

  • Ein neuer Leistungscode 15 ist für die Meldung von in Anspruch genommenen Urlaubstagen, die im Rahmen eines Flexijobs erworben wurden, vorgesehen. Der Leistungscode 3 (Zusatzurlaub für Arbeiter) ist auch für Arbeiter möglich, die im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt sind.

Für Flexijobs kann keine Ermäßigung von Sozialbeiträgen in Anspruch genommen werden.

  • Die Leistungen Flexijobs bleiben bei der Berechnung des anwendbaren My für die strukturelle Ermäßigung und der Zielgruppenermäßigungen unberücksichtigt
  • Die Löhne für Flexijobs fließen nicht in die Berechnung des Referenzquartalslohns ein
  • Für die Zielgruppenermäßigung „Ersteinstellungen“ wird dennoch das Dienstantrittsdatum des ersten Arbeitnehmers als Datum der Ersteinstellung zugrunde gelegt, sogar dann, wenn er im Rahmen eines Flexijobs eingestellt wurde und die Ermäßigung selbst in Anspruch nehmen kann.