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Beitrag im Rahmen der Sozialzulage II für die lokale Polizei

 

Es handelt sich um einen Beitrag, der nicht an eine natürliche Person gebunden ist und der pro Polizeizone festgelegt wird.

Es handelt sich um einen Beitrag, der nicht an eine natürliche Person gebunden ist und der für jede Polizeizone festgelegt wird.

 

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Beitrag im Rahmen der Sozialzulage II für die lokale Polizei

In der DmfA wird der Beitrag im Rahmen der Sozialzulage II für die lokale Polizei in Block 90002 „Nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag“ mit der Arbeitnehmerkennzahl802 angegeben.

Die Höhe dieses Beitrags entspricht dem für die betreffende Polizeizone geltenden indexierten Höchstbetrag. Der Beitrag wird ohne Berechnungsgrundlage angegeben.