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Ältere Arbeitnehmer

Diese Zielgruppenermäßigung wurde in jeder Region angepasst und/oder ersetzt. Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten.

 

     

    Flämische Region:

    Ab 01.07.2016 kann für Arbeitnehmer, die in Flandern beschäftigt werden, nicht mehr die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Flandern‘. Es sind keine Übergangsmaßnahmen vorgesehen.

     

    Region Brüssel-Hauptstadt:

    Ab 01.10.2016 kann für Arbeitnehmer, die in Brüssel beschäftigt werden, nicht mehr die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Brüssel‘. Es sind keine Übergangsmaßnahmen vorgesehen.

     

     

    Wallonische Region (außer der Deutschsprachigen Gemeinschaft):

    Ab 01.07.2017 kann für Arbeitnehmer, die in der Wallonie beschäftigt werden, nicht mehr die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Wallonie‘. Es gelten Übergangsregelungen für 54-Jährige, die am 30. Juni 2017 beschäftigt sind.

     

     

    Deutschsprachige Gemeinschaft:

    Ab 01. Januar 2019 kann für Arbeitnehmer, die im deutschsprachigen Landesteil beschäftigt werden, nicht mehr die ‚Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ‚Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Deutschsprachige Gemeinschaft‘. Für die am 31. Dezember 2018 beschäftigten 54- und 58-Jährigen sind Übergangsmaßnahmen mit einem spezifischen Ermäßigungscode vorgesehen.

     

    Zusätzliche Informationen 1

    Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung der Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer

    De regionale Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer wird im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

    1. Deutschsprachige Gemeinschaft

    Ab 1/2019 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in der deutschsprachigen Gemeinschaft beschäftigt oder ihr unterstellt sind (siehe Ermäßigung ältere Arbeitnehmer - deutschsprachige Gemeinschaft)

    Für Arbeitnehmer im Alter von 54 oder 58 Jahren, die am 31.12.2018 beschäftigt waren, sind Übergangsermäßigungen vorgesehen.

    2. Flandern

    Ab 3/2016 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind (siehe Ermäßigung ältere Arbeitnehmer - Flandern)

    3. Brüssel

    Ab 4/2016 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in Brüssel beschäftigt oder ihr unterstellt sind (siehe Ermäßigung ältere Arbeitnehmer - Brüssel)

    4. Wallonische Region

    Ab 3/2017 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in der Wallonie beschäftigt oder ihr unterstellt sind. (Siehe Ermäßigung ältere Arbeitnehmer - Wallonische Region)

    Für Arbeitnehmer im Alter von 54 Jahren, die am 30. Juni 2017 beschäftigt waren, sind Übergangsermäßigungen vorgesehen.