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Solidaritätsbeitrag nicht-versicherungspflichtige Studenten

Unter bestimmten Bedingungen können Studenten im Kalenderjahr arbeiten, ohne dass auf ihren Lohn Beiträge zur Sozialen Sicherheit geschuldet werden. Auf diesen Lohn wird allerdings ein Solidaritätszuschlag geschuldet.

Betroffene Arbeitgeber

Es betrifft alle Arbeitgeber, die Studenten sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor beschäftigen.

Betroffene Arbeitnehmer

Hierbei handelt es sich nur um Studenten, deren Beschäftigung den Ausschlussbedingungen entspricht und die vorab einen Dimona-Antrag ‚STU‘ ausgefüllt haben.

Auf den Lohn der anderen Studenten werden die normalen Sozialversicherungsbeiträge geschuldet.

Höhe des Beitrags

Beitragsprozentsatz des Solidaritätsbeitrags beträgt 8,13 %. Davon gehen 5,42 % zu Lasten des Arbeitgebers und 2,71 % zu Lasten des Studenten.

 

Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitragssatz muss um den Beitrag von 0,01 % (der grundsätzlich nur im 1. und 2. Quartal des Jahres erhoben wird, aber der König kann etwas anderes bestimmen; für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die entsprechende Seite) zur Finanzierung des Asbestfonds erhöht werden.

Mit Lohn ist der Lohn gemeint, auf den normale Beiträge berechnet werden würden, wenn der Student den Ausschlussbedingungen nicht entsprechen würde. Der Solidaritätsbeitrag wird auch für den Lohn des Studenten für einen Feiertag, der nicht vom Studentenvertrag abdeckt wird, geschuldet.

 

Studenten, die im Gastgewerbe arbeiten, können auch für das Programm „Überstunden Gastgewerbe“ in Frage kommen. Der Solidaritätsbeitrag wird für diese Überstunden nicht fällig. Sie sollten auch nicht in der DmfA angegeben werden.

 

Zu erledigende Formalitäten (DmfA)

Arbeitgeber, die auch anderes Personal beschäftigen

Keine besonderen Formalitäten.

Keine besonderen Formalitäten.

Arbeitgeber, die nur nicht-versicherungspflichtige Studenten beschäftigen

Die Meldung bietet die Möglichkeit, diesen Beitrag zu verrechnen.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Solidaritätsbeitrag für Studenten

In der DmfA wird der Solidaritätsbeitrag für Studenten in einem spezifischen Feld 90003 „Beitrag Arbeitnehmer – Student“ mit der Arbeitnehmerkennzahl 840 (Handarbeiter) oder 841 (Angestellte) unter der Arbeitnehmerzeile angegeben, auf den er sich bezieht (siehe „Wie fülle ich die DmfA aus?“)