Seeleute
Ab dem 01. Januar 2018 werden auch Seeleute, die zuvor bei der HVKS (Hilfs- und Versorgungskasse für Seeleute) gemeldet wurden, über die DmfA gemeldet. Es geht um die Meldung von in Belgien sozialversicherungspflichtigen Seeleuten.
Es handelt sich dabei um Seeleute in:
- die Handelsschifffahrt
- den Sektor der Baggerarbeiten
- die Seeschleppfahrt
Die meldungsspezifische Beschreibung der Codes finden Sie im Kapitel ‚Ausfüllen der DmfA‘. Weitere allgemeine Informationen über die Sozialversicherung für Seeleute finden Sie im Portal der internationalen Beschäftigung.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Seeleuten
Die Seeleute werden in der DmfA angegeben wie folgt:
Tätigkeit | Arbeitgeber- kategorie | Arbeitnehmerkennzahl | Art Beitrag | ||
| | Nicht-Offiziere | Offiziere | Arbeitgeberanteil | Persönlicher Anteil |
Handelsschifffahrt | 105 | 015 | 495 | 0 | 2 |
Baggerfahrt | 205 | 015 | 495 | 0 | 2 |
Seeschleppfahrt | 305 | 015 | 495 | 0 | 2 |
Sowohl der Beitrag von 1,60 % als auch der Beitrag zum Asbestfonds sind in den Beitragssatz für die Arbeitnehmerkennzahlen Beitrag 015 / 495 aufgenommen, wie in der Beitragssatzdatenbank angegeben.
Es wird eine jährliche Lastschriftenanzeige in Bezug auf den Jahresurlaub für die Nicht-Offiziere versandt. Der Beitrag beträgt 9,72 % des Lohns (zu 100 %), der im Vorjahr angegeben wurde.
Für einen Seemann müssen zusätzliche Felder ausgefüllt werden:
- im Block Beschäftigung (90015):
- das Feld 01195 „Identifikationsnummer des Schiffes“: die IMO-Nummer oder die vom LSS zugewiesene Identifikationsnummer
- das Feld 01199 „Personalklasse“: ein Wert, angegeben in Anlage 45
- im Block Beschäftigung - Auskünfte (90313):
- im Feld 00197 „Anzahl Urlaubstage“
Wenn ein Seemann für eine Ermäßigung für Seeleute in Betracht kommt, müssen die folgenden Elemente angegeben werden:
- der Ermäßigungscode 6330
- der FSO-Beitrag 809 mit der Art Beitrag 8 (Beitragssatz von 0,00 %)
- der besondere FSO-Beitrag 810 mit der Art Beitrag 8 (Beitragssatz von 0,00 %)
Der Beitrag zur Arbeitsunfallversicherung wird folgendermaßen angegeben:
- Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 807 und Art des Beitrags 0 für den normalen Beitrag
mit Berechnungsgrundlage = Anzahl der Leistungstage für Beschäftigungen, die nicht für eine Ermäßigung für Seeleute in Betracht kommen, x die Tagespauschale, die der angegebenen Personalklasse entspricht - Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 807 und Art des Beitrags 2 für den ermäßigten Beitrag
mit Berechnungsgrundlage = Anzahl der Leistungstage für Beschäftigungen, die für eine Ermäßigung für Seeleute in Betracht kommen, x die Tagespauschale, die der angegebenen Personalklasse entspricht
Der Zusatzbeitrag zur Arbeitsunfallversicherung für Fahrten in einem Kriegs- oder Pirateriegebiet wird folgendermaßen angegeben:
- Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 808 und Art Beitrag 0; es wird nur der Betrag des geschuldeten Beitrags angegeben
Ab 4/2018, wird der Solidaritätsbeitrag auf Entschädigungen für Ausbildungsfahrten in der Schifffahrt wie folgt angegeben:
- Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 806 (nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag)
Dieser Beitrag wird jährlich vom LSS berechnet und in vierten Quartal angegeben werden.