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Durch ein bilaterales Abkommen gebundene Länder

Mit den folgenden Ländern oder Teilstaaten ist Belgien durch ein bilaterales Abkommen über die soziale Sicherheit verbunden: die USA, Kanada und Quebec, San Marino, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Türkei, Algerien, Marokko, Tunesien, Israel, Chile, Australien, Philippinen, Japan, Nord-Mazedonien, Südkorea, Uruguay, Indien und die Schweiz (für Nicht-EU-Bürger), Brasilien, Argentinien, die Republik Moldau und Albanien.

Diese Abkommen gelten im Grunde nur für die Staatsangehörigen der vertragschließenden Länder oder Teilstaaten.

Manche Abkommen sehen jedoch andere Möglichkeiten vor. Sie lassen sich in drei Arten einteilen:

  • Abkommen, die nur für Staatsbürger gelten, außer bei den Artikeln, in denen die Entsendebestimmungen für alle Nationalitäten gelten (Kanada [mit Ausnahme Quebecs], die USA und die Schweiz);
  • Abkommen, die für alle Nationalitäten gelten (Australien, Japan, Nord-Mazedonien, Indien, Uruguay und Quebec);