Ältere Arbeitnehmer – Flandern
Ab 01.07.2016 führt Flandern eine neue Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer als Ersatz der bestehenden Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer ein. Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern tätig sind oder von ihr abhängig sind. Für Arbeitnehmer, die in einer anderen Region beschäftigt sind, ändert sich nichts.
Der Betrag der Zielgruppenermäßigung hängt vom Alter des Arbeitnehmers ab, sowie davon, ob es sich um eine Einstellung oder eine fortgesetzte Beschäftigung handelt.
Betroffene Arbeitgeber
Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die allen Regelungen unterliegen.
- Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Gesundheitspflege;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Entschädigungen;
- Arbeitslosigkeit;
- Berufskrankheiten;
- Arbeitsunfälle;
- Jahresurlaub.
Betroffene Arbeitnehmer
Nicht erwerbstätige ältere Arbeitssuchende
- Es handelt sich (wie beim früheren System) ausschließlich um Arbeitnehmer der Kategorie 1 der Strukturermäßigung,
- die während der 4 Quartale vor der Einstellung nicht beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren
- und als nicht erwerbstätige Arbeitssuchende beim VDAB eingetragen sind (der VDAB übermittelt dem LSS die Angaben auf elektronischem Weg).
- Nur ältere Arbeitnehmer, deren Referenzquartalslohn des laufenden Quartals weniger als 13.945,00 EUR beträgt, kommen in Betracht.
In Beschäftigung stehende ältere Arbeitnehmer
- Es handelt sich (wie beim früheren System) ausschließlich um Arbeitnehmer der Kategorie 1 der Strukturermäßigung,
- die nicht als ‚Ältere nicht erwerbstätige Arbeitssuchende‘ betrachtet werden können.
- Nur ältere Arbeitnehmer, deren Referenzquartalslohn des laufenden Quartals weniger als 13.945,00 EUR beträgt, kommen in Betracht.
Ausschlüsse
Arbeitnehmer, die über das gesamte Quartal keine effektiven Leistungen erbringen, sind ausgeschlossen, ausgenommen im Fall:
- einer gesetzlichen vollständigen Aussetzung der Ausführung des Arbeitsvertrags, wie
- die im Gesetz vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge bestimmten Aussetzungen (Krankheit, Unfall, …)
- einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines Zeitkredits
- einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines thematischen Urlaubs
- die im Gesetz vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge bestimmten Aussetzungen (Krankheit, Unfall, …)
- einer Freistellung von Leistungen während des Kündigungszeitraums gemäß Artikel 37 desselben Gesetzes.
Der Arbeitgeber meldet im Block ‚Beschäftigung Auskünfte‘ im Feld ‚Freistellung von Leistungen‘ die Situation des Arbeitnehmers.
Betrag der Ermäßigung
Nicht erwerbstätige ältere Arbeitssuchende
- Der mindestens 55 Jahre alte Arbeitnehmer, der das gesetzliche Pensionsalter noch nicht erreicht hat (am letzten Tag des Quartals der Einstellung), eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G7 (Saldo) für das Quartal der Einstellung und die 7 darauffolgenden Quartale.
- Die Pauschale G7gilt ab dem 1. Quartal 2019 für Neueinstellungen und für die übrigen Quartale derjenigen, die das Recht bereits eröffnet hatten.
- Der VDAB übermittelt dem LSS die Angaben auf elektronischem Weg.
- Bei einer Wiederbeschäftigung innerhalb von 4 Quartalen nach der Beendigung einer vorherigen Beschäftigung werden die ursprüngliche Beschäftigung und die Wiederbeschäftigung als 1 Beschäftigung betrachtet, wobei die Anzahl der Quartale weiter gerechnet wird.
In Beschäftigung stehende ältere Arbeitnehmer
- Der mindestens 55, aber weniger als 60 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G4 (600,00 EUR).
- Der mindestens 60 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G8(1.500,00 EUR).
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website von Flandern (Ministerium für Beschäftigung und Sozialwirtschaft): http://www.werk.be/online-diensten/doelgroepverminderingen/ouderen.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer – Flandern
Ab 3/2016 werden die regionalen Zielgruppenermäßigungen für ältere Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind, im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:
Flandern:
1. Ab 01.07.2016 eingestellte nicht erwerbstätige Arbeitssuchende:
Ermäßigung | Pauschale | Dauer | Code | Berechnungsgrundlage | Betrag der Ermäßigung | Beginndatum Anspruch | Bescheinigung ausgestellt durch |
Arbeitnehmer von 55 bis einschließlich 59 Jahren 1 | | Quartal der Einstellung | 6321 | / | ja | ja | VDAB |
Arbeitnehmer von 60 bis einschließlich 64 Jahren 1 | | Quartal der Einstellung | 6321 | / | ja | ja | VDAB |
1 Alter am letzten Tag des Quartals und wenn der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt.
2 Das Beginndatum des Anspruchs entspricht dem Dienstaustrittsdatum beim Arbeitgeber
2. In Beschäftigung stehende Arbeitnehmer:
Ermäßigung | Pauschale | Dauer | Code | Berechnungsgrundlage | Betrag der Ermäßigung | Beginndatum Anspruch | Bescheinigung ausgestellt durch |
Arbeitnehmer von 55 bis einschließlich 59 Jahren 1 | G4 (600 €) | Alle betroffenen Quartale | 6320 | / | ja | / | / |
Mindestens 60-jähriger Arbeitnehmer 1 | G8 (1500 €) | Alle betroffenen Quartale | 6320 | / | ja | / | / |
1 Alter am letzten Tag des Quartals und wenn der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt.
Ab 1/2018 sind die Ermäßigungen 6320 und 6321 möglich, wenn der Wert „0“ im Feld „Freistellung Leistungen“ (00826) im Block „Beschäftigung - Erläuterungen“ (90313) angegeben ist.
Bei Eingabe der DmfA per Internet wird die Ermäßigung 6320 oder 6321 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert wird.