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Arbeiten

Sie erhalten aufgrund Ihrer Behinderung eine Beihilfe und möchten fest angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich arbeiten? Das ist möglich.

Auch wenn Sie eine Beihilfe erhalten, dürfen Sie fest angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich arbeiten. Sie müssen Ihre Tätigkeit allerdings anmelden. Hierzu nutzen Sie den Onlinedienst MyHandicap auf diesem Portal oder Sie besuchen die Seite Meine persönliche Situation ändert sich auf der Website der GD Personen mit Behinderung.

Beachten Sie allerdings, dass eine Änderung Ihres Haushaltseinkommens dazu führen kann, dass die Höhe Ihrer Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder Ihre Eingliederungsbeihilfe angepasst wird.

Worauf müssen Sie achten?

Sie erhalten eine Eingliederungsbeihilfe und/oder Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, und möchten arbeiten oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Was wird in diesem Fall aus Ihrer Beihilfe?

Änderungen Ihrer Arbeitssituation können Folgen für Ihre Beihilfe oder die sozialen und steuerlichen Vorteilsregelungen haben, die Sie in Anspruch nehmen können. Die Art Ihres Einkommens kann sich ändern und die Höhe Ihres Einkommens kann steigen oder sinken. Es ist wichtig, uns dies rechtzeitig zu melden.

Arbeitnehmer, Selbständiger oder Freiwilliger

Wenn Sie als Arbeitnehmer eingestellt werden, müssen Sie uns dies nicht mitteilen. Die GD Personen mit Behinderung wird hierüber nämlich automatisch informiert.

Wenn Sie eine Tätigkeit als Selbstständiger beginnen, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten melden. Sie können dies direkt bei der GD Personen mit Behinderung oder bei Ihrer Gemeinde erledigen.

Auch als Freiwilliger können Sie eine Beihilfe beantragen.

Änderung Ihres Einkommens

Ändert sich Ihr jährliches berufliches Einkommen, so wird Ihre Beihilfe in bestimmten Fällen neu berechnet. Die Neuberechnung erfolgt am 31. Dezember des Jahres, in dem sich das Einkommen (Ihr persönliches Einkommen und das Ihres Haushalts) um mindestens 20% verändert hat. Berechnen Sie vorab mit Jobcalc, wie sich eine Beschäftigung auf Ihr Haushaltseinkommen auswirkt.

Wenn sich Ihr Jahreseinkommen oder das Jahreseinkommen Ihres Haushaltes erhöht, sind Sie verpflichtet, uns darüber innerhalb von 3 Monaten zu informieren. Wenn sich Ihr Einkommen oder Ihr Haushaltseinkommen vermindert, können Sie einen neuen Antrag stellen. Wenden Sie sich in diesem Fall jedoch zunächst an Ihren Sozialassistenten, um sich beraten zu lassen.

Verfahren

Melden Sie Änderungen in Ihrer Akte über die Seite Meine persönliche Situation ändert sich auf der Website der GD Personen mit Behinderung.


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