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Die Einbehaltung auf das Urlaubsgeld des öffentlichen Sektors - Ausgleichsbeitrag

Diverse gesetzliche Bestimmungen sehen eine Einbehaltung von 13,07 % zu Lasten des Arbeitnehmers von Urlaubsgeldern vor, die Personalmitgliedern des öffentlichen Sektors im weiten Sinne des Wortes gewährt werden. Im Gegensatz zur für die Arbeitnehmer im Privatsektor angewendeten Einbehaltung vom doppelten Urlaubsgeld, das für die Globalverwaltung der sozialen Sicherheit weitergezahlt wird, war keine Bestimmung für die Einbehaltung vom doppelten Urlaubsgeld der Beamten vorgesehen, die unter die Urlaubsregelung des öffentlichen Sektors fallen.

Das im Belgischen Staatsblatt vom 6. Oktober erschienene Gesetz vom 17.09.2005 über die Einführung eines Ausgleichsbeitrags für Pensionen sieht die Weiterzahlung dieser 13,07 % für die Personalmitglieder der Verwaltungen vor.

Betroffene Arbeitgeber

Es betrifft die folgenden Verwaltungen:

  • den föderalen administrativen öffentlichen Dienst, die föderalen öffentlichen Einrichtungen, die Regien, die integrierten Polizeidienste und das Militär;
  • die föderalen autonomen öffentlichen Unternehmen;
  • die Gerichtshöfe und Gerichte;
  • den Staatsrat, den Rechnungshof und den Verfassungsgerichtshof .

Betroffene Arbeitnehmer

Der Beitrag wird sowohl geschuldet für vertragliche als auch für statutarische Beamte.

Vor dem 01.01.2015 nahm das LSS nur den Beitrag für die vertraglichen Beamte. In diesem Kapitel wird nur der Ausgleichsbeitrag behandelt, der für diese vertraglichen Arbeitnehmer geschuldet wird. Die Erläuterung des Ausgleichsbeitrags für statutarische Beamte finden Sie in der Besprechung des Beitrags zu statutarischen Pension.

Betrag der Einbehaltung

Der vom LSS eingenommene Beitrag wird auf 13,07 % festgelegt. Er wird berechnet auf:

  • das Urlaubsgeld, das dem LSS gemeldeten Vertragspersonal gewährt wurde;
  • die Kopernikus-Prämie, die einigen vertraglich eingestellten Personalmitgliedern gewährt wurde;
  • die Umstrukturierungsprämie, die einigen vertraglich eingestellten Militärpersonen gewährt wurde

Zu erledigende Formalitäten

Diese Einbehaltung muss spätestens am letzten Tag des Monats, der auf das Quartal folgt, in dem das Urlaubsgeld bezahlt wurde, an das LSS gezahlt werden. Der einbehaltene Betrag für die Summe des betreffenden öffentlichen Dienstes wird allgemein bei der Meldung angegeben und nicht für jeden Arbeitnehmer einzeln.

Für 2005 werden die Arbeitgeber gebeten, die Meldung und die Zahlungen gemeinsam mit denen für das 3. Quartal vorzunehmen. Es ist deshalb nicht notwendig, die Meldung des ersten oder zweiten Quartals 2005 zu ändern wenn diese bereits eingereicht wurde.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Beitrag Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor

In der DmfA wird der Ausgleichsbeitrag für Pensionen geschuldet auf das Urlaubsgeld für vertragliche Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor global je Arbeitgeberkategorie im Feld 90002 „Nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag“ mit der Arbeitnehmerkennzahl 870 angegeben.

Die Berechnungsgrundlage für die Summe des doppelten Urlaubsgelds, das an das Unternehmen gezahlt wurde, ist anzugeben.

Wenn die DmfA über das Internet eingereicht wird, muss die Berechnungsgrundlage angegeben werden bei den für das gesamte Unternehmen geschuldeten Beiträgen und wird der Beitrag automatisch berechnet.