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Behinderte

Es handelt sich um die Behinderten, die in Erfüllung eines besonderen Ausbildungsvertrags zur Umschulung von Behinderten oder eines Vertrags zur Umschulung oder Berufsausbildung angeworben werden.

Die private Person oder das Zentrum, mit der bzw. dem der Vertrag abgeschlossen wird, ist der Arbeitgeber.

Ab dem 01. Oktober ist das Gesetz nicht mehr auf diese Gruppe erweitert. Wenn sie diese Bedingungen für Lehrlinge - alternierendes Lernen nicht erfüllen, sind sie nicht mehr unterworfen und darf für sie keine Meldung mehr gemacht werden.


Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Personen mit Behinderung

In der DmfA werden Personen mit Behinderung im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ angegeben:

1° mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen, wenn sie in einer beschützten Werkstätte beschäftigt sind (Kategorie 073, 173, 273 oder 473):

  • 012 Typ 1 für Handarbeiter oder Lehrlinge mit Behinderung ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden
  • 027 Typ 1 für junge Handarbeiterlehrlinge mit Behinderung bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
  • 035 Typ 1 für junge Handarbeiterlehrlinge mit Behinderung bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
  • 492 Typ 0 für Angestellte mit Behinderung

2° mit den normalen Arbeitnehmerkennzahlen, wenn die Personen mit Behinderung von anderen Kategorien von Arbeitgebern beschäftigt werden.