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Ausnahmen

Der Benutzer/die natürliche Person muss diese Meldung nicht vornehmen, falls die Beschäftigung der Arbeitnehmer oder der Selbstständigen ausschließlich mit privaten Zielsetzungen erfolgt.

Darüber hinaus können entsendete Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen von der LIMOSA-Meldepflicht befreit werden.

Dies sind u.a.:

  • Personen, die für die Installation oder Montage von Gütern zuständig sind (ausgenommen Arbeiten im Baugewerbe),
  • Personen, die für dringende Reparatur- oder Wartungsarbeiten verantwortlich sind,
  • Fahrer im internationalen Kraftverkehr,
  • Teilnehmer an wissenschaftlichen Kongressen oder Versammlungen in einem begrenzten Kreis,
  • selbstständige Geschäftsleute,
  • selbständige Fahrer,
  • Sportler,
  • Künstler,
  • Diplomaten,
  • Personen im Dienst internationaler Organisationen und
  • Behördenpersonal.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter www.limosa.be.

Außerdem steht ein LIMOSA Contact-Center (Tel.: 02/788 51 57) zu Ihrer Verfügung, falls Sie technische Probleme in Bezug auf die elektronische Meldung haben.