Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Identifizierungsnummer der lokalen Einheit

Die Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD) ist eine Datenbank, in der alle Basisangaben von Unternehmen / Einrichtungen / Vereinigungen gespeichert sind. Darüber hinaus umfasst die Datenbank auch die verschiedenen Niederlassungseinheiten dieser Unternehmen / Einrichtungen / Vereinigungen.

Unter „Niederlassungseinheit“ (NE) versteht man einen Ort, der sich geografisch durch eine Adresse identifizieren lässt, an dem mindestens eine Aktivität des Unternehmens ausgeübt wird oder von wo aus die Aktivität ausgeübt wird.(Art. I.2, 16° Buch I des Gesetzbuchs über das Wirtschaftrecht). Die NE ist daher jede geografisch getrennt gelegene(r) Betriebssitz, Abteilung oder Unterabteilung (Werkstatt, Fabrik, Lager, Büro usw.), der (die) an einem bestimmten geographischen Ort gelegen und mit einer Adresse identifizierbar ist. An diesem Ort oder von diesem Ort aus werden eine oder mehrere Haupt-, Neben- oder Hilfsaktivitäten für Rechnung des Unternehmens / der Einrichtung / der Vereinigung ausgeführt). Grundsätzlich hat jedes Unternehmen / jede Einrichtung / jede Vereinigung mindestens eine NE. Jede NE bekommt eine eigene Identifizierungsnummer, die völlig unabhängig von der der juristischen Einheit ist, zu denen sie zu diesem Zeitpunkt gehören und die durch die ZUD-Nummer identifiziert wird. Die Nummer der NE muss auf dem Niveau der Beschäftigungszeile in der Dmfa angegeben werden.

Zur Erinnerung: Jede Identifikationsnummer einer lokalen Einheit ist ausschließlich mit einer Unternehmensnummer verknüpft. Wenn ein Arbeitnehmer die Nummer einer NE eines anderen Arbeitgebers verwendet, entsteht dadurch eine Anomalie in seiner Meldung. Vor allem kleinere Unternehmen mit verschiedenen Niederlassungseinheiten unter derselben Adresse, deren (für die Meldungen verantwortliche) Verwalter oder Leiter dieselben natürlichen Personen sind, müssen dies berücksichtigen.

In Bezug auf ausländische Arbeitgeber, d. h. Arbeitgeber, deren Geschäftssitz sich im Ausland befindet, sind 3 Situationen zu unterscheiden:

  • ausländische Arbeitgeber mit einer NE in Belgien (Typ A), z. B. ausländische Arbeitgeber mit Zweigniederlassung in Belgien;
  • Arbeitgeber mit Personal, das in Belgien beschäftigt ist, aber ohne Betriebssitz (= NE) in Belgien (Typ B); es handelt sich z. B. um Handelsvertreter in Belgien, die mit belgischen Kunden im Kontakt stehen und die über keine gewerblich genutzten Räume weder bei sich noch andernorts verfügen;
  • Arbeitgeber mit Personal, das außerhalb von Belgien beschäftigt ist (Typ C), aber der belgischen sozialen Sicherheit unterliegt (z. B. aufgrund einer EU-Verordnung).

Nur ausländische Arbeitgeber vom Typ A sind verpflichtet, eine NE bei der ZUD zu registrieren. Die Einteilung in einen dieser Typen wirkt sich auf die Zielgruppenermäßigungen und die Art und Weise des Ausfüllens der Meldungen aus.

Arbeitgeber, deren Typ nicht ermittelt werden kann, werden vorläufig einem Typ X zugeordnet.

Interessierte Arbeitgeber finden eine Liste mit Identifikationsnummern und Adressen ihrer NE auf der Website der Zentralen Unternehmensdatenbank.

Wenn Sie feststellen, dass einige Niederlassungen fehlen, die Daten nicht korrekt sind oder einige Niederlassungen nicht mehr aktiv sind, ist die Art des Unternehmens für das zu befolgende Verfahren ausschlaggebend. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk der Zentralen Unternehmensdatenbank unter der Nummer 02 277 64 00 oder senden Sie eine E-Mail an helpdesk.kbo-bce@economie.fgov.be.

Handelsunternehmen

Was muss ein Handelsunternehmen, das vor dem 01.07.2003 gegründet wurde, tun?

Handelsunternehmen, die vor dem 01.07.2003 gegründet wurden, können beim Verwaltungsdienst der ZUD einen Antrag stellen, um eine (oder mehrere) Niederlassungseinheit(en) zu errichten anhand der Formulare, die auf der Website des FÖD Wirtschaft, Rubriken „Unternehmen und Selbstständige“, „Zentrale Unternehmensdatenbank“, „Daten für Unternehmen“, „Daten verbessern“, verfügbar sind.

Formulare, um eine Änderung der Daten zu beantragen, werden für Unternehmen als ,natürliche Person‘ und Unternehmen als ,juristische Person‘ zur Verfügung gestellt.

Was muss ein Handelsunternehmen, das nach dem 30.06.2003 gegründet wurde, tun?

Handelsunternehmen, die nach dem 30.06.2003 gegründet wurden, können ihre Niederlassungseinheit(en) beim anerkannten Unternehmensschalter ihrer Wahl eintragen. Die Liste mit den anerkannten Unternehmensschaltern finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft, Rubriken „Unternehmen und Selbstständige“, „Leben eines Unternehmens“, „Ein Unternehmen gründen“ und dem Link „Unternehmensschalter“.

Privatrechtliche nicht-kommerzielle Unternehmen

Was muss ein privatrechtliches nicht-kommerzielles Unternehmen, das vor dem 01.07.2009 gegründet wurde, tun?

Privatrechtliche nicht-kommerzielle Unternehmen, die vor dem 01.07.2009 gegründet wurden, können beim Verwaltungsdienst der ZUD einen Antrag stellen, um eine (oder mehrere) Niederlassungseinheit(en) zu errichten anhand der Formulare, die auf der Website des FÖD Wirtschaft, Rubriken „Unternehmen und Selbstständige“, „Zentrale Unternehmensdatenbank“, „Daten für Unternehmen“, „Daten verbessern“, verfügbar sind.

Formulare, um eine Änderung der Daten zu beantragen, werden für Unternehmen als ,natürliche Person‘ und Unternehmen als ,juristische Person‘ zur Verfügung gestellt.

Außerdem können Unternehmen die fehlende NE direkt eintragen mit der Anwendung ,Private search‘. Über die Webanwendung ,Private search‘ können Unternehmen ihre Daten abfragen und ändern. Durch diese Anwendung können die fehlenden NE kostenlos eingetragen werden.

Was muss ein privatrechtliches nicht-kommerzielles Unternehmen, das nach dem 30.06.2009 gegründet wurde, tun?

Privatrechtliche nicht-kommerzielle Unternehmen, die nach dem 30.06.2009 gegründet wurden, können beim anerkannten Unternehmensschalter ihrer Wahl ihre Niederlassungseinheit(en) eintragen lassen. Eine Liste mit den anerkannten Unternehmensschaltern finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft, Rubriken „Unternehmen und Selbstständige“, „Leben eines Unternehmens“, „Ein Unternehmen gründen“ und dem Link „Unternehmensschalter“.

Außerdem können Unternehmen die fehlende NE direkt eintragen mit der Anwendung ,Private search‘. Über die Webanwendung ,Private search‘ können Unternehmen ihre Daten abfragen und ändern. Durch diese Anwendung können die fehlenden NE kostenlos eingetragen werden.

Für nicht-kommerzielle Unternehmen, die nicht der oben genannten Verpflichtung unterliegen

(Berufsvereinigungen, Miteigentümervereinigungen, stellvertretende Arbeitnehmerorganisationen, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit, VoG, Schulträger des subventionierten Bildungsbereichs)

Wenden Sie sich an die Direktion Statistik des LSS, die die Niederlassungseinheiten registrieren lassen wird (sofern das Unternehmen als Arbeitgeber dem LSS beigetreten ist). Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich stets an die Direktion Statistik des LSS unter den folgenden Rufnummern: 02 509 31 18, 02 509 31 09 und 02 509 38 83 oder per E-Mail an stat .cod@rsz.fgov.be.