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Sachvorteile

Zur Berechnung der Beiträge zur sozialen Sicherheit werden Sachvorteile als Lohn betrachtet. Sachvorteile werden möglichst korrekt auf ihren tatsächlichen Wert auf pauschaler Basis geschätzt:

Art des Vorteils

Bewertung und Bedingungen

 Mahlzeit

- 1. Mahlzeit (Frühstück): 0,55 EUR/Tag
- 2. Mahlzeit (Hauptmahlzeit): 1,09 EUR/Tag
- 3. Mahlzeit (Abendessen): 0,84 EUR/Tag

Unterkunft (mehrere Wohnräume oder ein getrennt bewohnbares Studio)

- Für die Schätzung legt man den Mietwert der Wohnung zugrunde.

Wohnung (Hausmeister)

- Für die Schätzung wird die pauschale Schätzung des FÖD Finanzen zugrunde gelegt (Art. 18, §3, 2° und 4° KE/ESG 92). Weitere Einzelheiten sind in den Anweisungen der lokalen und provinzialen Verwaltungen enthalten.

Unterkunft (1 in eine Wohnung integriertes Zimmer)

- 0,74 EUR/Tag

zur Verfügung gestellter PC (mit Software und Peripheriegeräten)

- 180 EUR/Jahr (anteilig auf Monats- oder Tagesbasis berechenbar)

bereitgestelltes Internet (mit Abonnement und Anschluss)

- 60 EUR/Jahr (anteilig auf Monats- oder Tagesbasis berechenbar)

bereitgestelltes Mobiltelefon (inklusive Abonnement, Gesprächskosten, Gerät an sich und mobilem Internet)

- 12,50 EUR/Monat oder 150 EUR/Jahr
Voraussetzungen:
- der Arbeitgeber hat kein System eingerichtet, das die private Nutzung auf korrekte Weise festlegt;
- offensichtlich kein zu großer Unterschied zwischen den Möglichkeiten (und damit dem Wert) des Geräts und der beruflichen Nutzung durch den Arbeitnehmer (z. B. ein iPhone mit einem Wert von 500 EUR für einen Arbeitnehmer, der für seine Arbeit nur telefonisch erreichbar sein muss).

Für Personen, für die der Beitrag auf den Bruttolohn zu 108 % berechnet wird und die während des Urlaubs Recht auf den gleichen Sachvorteil wie im Jahr haben, muss der im Urlaub gewährte Vorteil nicht gemeldet werden.