Sachvorteile
Zur Berechnung der Beiträge zur sozialen Sicherheit werden Sachvorteile als Lohn betrachtet. Sachvorteile werden möglichst korrekt auf ihren tatsächlichen Wert auf pauschaler Basis geschätzt:
Art des Vorteils | Bewertung und Bedingungen |
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Mahlzeit | - 1. Mahlzeit (Frühstück): 0,55 EUR/Tag |
Unterkunft (mehrere Wohnräume oder ein getrennt bewohnbares Studio) | - Für die Schätzung legt man den Mietwert der Wohnung zugrunde. |
Wohnung (Hausmeister) | - Für die Schätzung wird die pauschale Schätzung des FÖD Finanzen zugrunde gelegt (Art. 18, §3, 2° und 4° KE/ESG 92). Weitere Einzelheiten sind in den Anweisungen der lokalen und provinzialen Verwaltungen enthalten. |
Unterkunft (1 in eine Wohnung integriertes Zimmer) | - 0,74 EUR/Tag |
zur Verfügung gestellter PC (mit Software und Peripheriegeräten) | - 180 EUR/Jahr (anteilig auf Monats- oder Tagesbasis berechenbar) |
bereitgestelltes Internet (mit Abonnement und Anschluss) | - 60 EUR/Jahr (anteilig auf Monats- oder Tagesbasis berechenbar) |
bereitgestelltes Mobiltelefon (inklusive Abonnement, Gesprächskosten, Gerät an sich und mobilem Internet) | - 12,50 EUR/Monat oder 150 EUR/Jahr |
Für Personen, für die der Beitrag auf den Bruttolohn zu 108 % berechnet wird und die während des Urlaubs Recht auf den gleichen Sachvorteil wie im Jahr haben, muss der im Urlaub gewährte Vorteil nicht gemeldet werden.