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Wer nimmt die Meldung vor?

für: Arbeitgeber und Mandatsträger

Das Opfer füllt die Meldung auf Papier aus.

Der Arbeitgeber teilt dem Fonds für die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) über den Publiato-Onlinedienst mit.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen Bevollmächtigen einzusetzen, der die Meldungen an seiner Stelle machen wird. In diesem Fall soll der Bevollmächtige erst die Vollmacht mit dem Mahis-Onlinedienst eingeben.

Falls der Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag zur ganzen oder teilweisen Deckung seiner Risiken abgeschlossen hat, kann er seinem Versicherungsunternehmen die Vollmacht erteilen, die Meldungen an seiner Stelle zu machen. In diesem Fall muss das Versicherungsunternehmen einen Unterschied zwischen den Angaben des Arbeitgebers und seinen eigenen Arbeitsunfalldaten machen können.

Der Arbeitgeber behält die volle Verantwortung für den Inhalt der Meldung. Die Vollmacht betrifft nur die Mitteilung der Arbeitsunfalldaten und der Beschlüsse des Arbeitgebers des öffentlichen Sektors in Bezug auf die Anerkennung des Unfalls.