Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

Meldung zeitweilige Arbeitsunfähigkeit

für: Arbeitgeber und Mandatsträger

Medex oder nicht?

Die Meldung der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich, je nachdem, ob die Arbeitgeber bei Medex angeschlossen sind oder nicht.

Sind Sie bei Medex angeschlossen?

Wenn Sie bei Medex angeschlossen sind, teilen Sie Medex die Perioden zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit weiterhin mit. Ab Ende 2015 wird Medex die Perioden zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit über Publiato mitteilen.

Sind Sie nicht bei Medex angeschlossen?

Wenn Sie Arbeitgeber im öffentlichen Sektor sind, aber nicht bei Medex angeschlossen sind, müssen Sie den Anfang und das Ende der Periode zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit über zwei separate Meldungen in Publiato mitteilen. Nachher können Sie diese Meldungen immer noch abändern oder annullieren.

Sollte die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit andauern oder das Opfer einen Rückfall erleiden, dann müssen Sie diese neuen Arbeitsunfähigkeitsperioden auf gleiche Weise mitteilen.

Wann müssen Sie die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit mitteilen?

Sobald Sie das Anfangs- und Enddatum der Periode zeitweiliger Unfähigkeit kennen, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit mitteilen.

Was müssen Sie melden?

Den Anfang der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit teilen Sie mit, indem Sie:

  • das Anfangsdatum der Periode zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit ausfüllen;
  • den Zulässigkeitscode angeben, der anzeigt, ob es einen Kausalzusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit gibt, oder, ob der Kausalzusammenhang zweifelhaft ist, und
  • den Grad der Arbeitsunfähigkeit für die Periode mitteilen.

Sie können den Zulässigkeitscode immer noch nachträglich ändern. Möchten Sie aber das Anfangsdatum der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit und/oder den Grad der Arbeitsunfähigkeit ändern, müssen Sie zuerst die erste Meldung zeitweiliger Unfähigkeit annullieren.

Das Ende der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit teilen Sie mit über:

  • das Anfangsdatum der Periode zeitweiliger Unfähigkeit, die zu Ende gegangen ist;
  • das Enddatum der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit.