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Allgemeine Informationen

Für wen nehmen Sie die Meldung vor?

für: Arbeitgeber und Mandatsträger

Sie melden die Unfälle der Personen, auf die das Gesetz vom 3. Juli 1967 Anwendung findet. Im Allgemeinen geht es um:

  • das statutarische Personal;
  • das zeitweilige Personal;
  • das Vertragspersonal.

Vorsicht :
Dieser Grundsatz findet keine Anwendung auf die autonomen öffentlichen Einrichtungen, wenn:

  • das Gesetz vom 10.04.1971 über die Arbeitsunfälle im Privatsektor auf deren Vertragspersonal anwendbar ist, und
  • wenn die Unfälle des statutarischen Personals vom Gesetz vom 03. Juli 1967 (auf Französisch) neues Fenster geregelt werden.

Nur die Arbeitsunfälle des statutarischen Personals werden mit Publiato gemeldet.