Für wen nehmen Sie die Meldung vor?
für: Arbeitgeber und Mandatsträger
Sie melden die Unfälle der Personen, auf die das Gesetz vom 3. Juli 1967 Anwendung findet. Im Allgemeinen geht es um:
- das statutarische Personal;
- das zeitweilige Personal;
- das Vertragspersonal.
Vorsicht :
Dieser Grundsatz findet keine Anwendung auf die autonomen öffentlichen Einrichtungen, wenn:
- das Gesetz vom 10.04.1971 über die Arbeitsunfälle im Privatsektor auf deren Vertragspersonal anwendbar ist, und
- wenn die Unfälle des statutarischen Personals vom Gesetz vom 03. Juli 1967 (auf Französisch) Neues Fenster geregelt werden.
Nur die Arbeitsunfälle des statutarischen Personals werden mit Publiato gemeldet.