Publiato – Meldung der Arbeitsunfälle im öffentlichen Sektor ("Gesetz von 1967")
Seit dem 01.01.2014 müssen die Arbeitgeber des öffentlichen Sektors genau wie bereits zuvor ihre Kollegen des Privatsektors an Fedris die Arbeitsunfälle elektronisch melden.
Ab dem 25.05.2015 müssen sie über Publiato auch die Regelungselemente des Unfalls und, wenn sie nicht bei Medex angeschlossen sind, die Perioden zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Für Arbeitgeber, die bei Medex angeschlossen sind, gelten besondere Bestimmungen.
Die Regelungselemente und die zeitweiligen Arbeitsunfähigkeiten müssen für alle Unfälle, die ab dem 01.01.2014 gemeldet wurden, mitgeteilt werden, auch wenn diese Regelungen und zeitweiligen Arbeitsunfähigkeiten vor dem 25.05.2015 datieren.
Ziel dieses Publiato-Projektes ist es, den Informationsaustausch in Bezug auf die Arbeitsunfälle, die sich im öffentlichen Sektor ereignet haben, zu optimieren.
Zielgruppe
Das Publiato-Projekt betrifft alle Arbeitgeber des öffentlichen Sektors, auf die das Gesetz vom 3. Juli 1967 (auf Französisch) Neues Fenster Anwendung findet.
Wenn der Arbeitgeber es wünscht, kann er einen Sozialdienstleister mit der Meldung der Arbeitsunfälle beauftragen.
Für Sozialdienstleister
Möchte ein Arbeitgeber oder Unternehmen ohne Personal Ihnen eine Vollmacht erteilen? Dann müssen Sie diese Vollmacht für die betreffende Anwendungsgruppe im Onlinedienst Mahis registrieren.
Meldungsarten
Über den gesicherten Onlinedienst Publiato können sechs verschiedene Meldungen erfolgen:
- die Meldung eines Arbeitsunfalls,
- die Meldung der Anerkennung des Unfalls,
- die Meldung der Perioden zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit,
- die Meldung der Regelungselemente des Arbeitsunfalls,
- die Meldung eines Todesfalls,
- die Meldung des Abschlusses und gegebenenfalls der Wiedereröffnung der Unfallakte.
Detailliertere Informationen über die einzugebenden Angaben zum Arbeitsunfall finden Sie in "Einen Arbeitsunfall melden anhand von Publiato" .pdf - Neues Fenster,
Mitteilungsschlus
Die Angaben zum Unfall müssen Sie innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der entsprechenden Meldung vom Unfallopfer melden.
Die Entscheidung in Bezug auf die juristische Zulässigkeit des Unfalls müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der entsprechenden Meldung vom Unfallopfer mitteilen.
Wenn Medex nicht der zuständige medizinische Dienst ist, teilt der Arbeitgeber das Beginn- und Enddatum der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit mit, sobald sie feststehen.
Die Arbeitgeber, für die Medex der zuständige medizinische Dienst ist, geben die Perioden der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit immer noch direkt an Medex weiter. Ab Ende 2015 wird Medex sie über Publiato mitteilen.
Die Elemente der Regelungsentscheidung des Unfalls müssen Sie melden, sobald diese Entscheidung mitgeteilt wird.
Den Tod des Unfallopfers müssen Sie über Publiato wie folgt mitteilen:
- zusammen mit dem Unfall, wenn das Opfer am Unfalltag stirbt, oder
- zum Zeitpunkt des Todes, wenn das Opfer nach dem Unfall und infolgedessen stirbt.
Den Abschluss oder gegebenenfalls die Wiedereröffnung einer Akte müssen Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses und/oder der Wiedereröffnung mitteilen.
Verfügbarkeit
Der Onlinedienst Publiato ist täglich von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr verfügbar, außer an Wochenenden und Feiertagen. Publiato ist nicht verfügbar:
- am 1. Januar,
- am Ostermontag,
- am 1. Mai,
- an Christi Himmelfahrt,
- am Pfingstmontag,
- am 21. Juli,
- am 15. August,
- am 1, 2. und 3. November,
- am 11. November,
- am 15. November und
- in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr.
Dann wird bei der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) nicht gearbeitet.