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Meldung des Abschlusses und gegebenenfalls der Wiedereröffnung der Akte

für: Arbeitgeber und Mandatsträger

Als Arbeitgeber im öffentlichen Sektor müssen Sie den Abschluss und gegebenenfalls die Wiedereröffnung einer Arbeitsunfallakte über Publiato melden.

Wann müssen Sie den Abschluss und die Wiedereröffnung einer Akte melden?

Diese Informationen müssen Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses und der Wiedereröffnung mitteilen.

Die Akte kann abgeschlossen werden:

  • wenn die Übernahme des Unfalls verweigert wurde (Abschluss nach Verweigerung);
  • nachdem das Opfer für geheilt erklärt wurde;
  • nachdem das Opfer infolge des Unfalls gestorben ist, unter der Voraussetzung, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit dieses Unfalls schon früher gemeldet wurde, oder
  • nachdem das Opfer (eines natürlichen Todes) gestorben ist.

Die Akte wird wiedereröffnet:

  • wenn die Zulässigkeit des Unfalls abgeändert wird (zum Beispiel bei einem Unfall, der zuerst abgelehnt wurde, aber später doch akzeptiert wird);
  • wenn sich der medizinische Zustand des Opfers verschlechtert und das Opfer nicht mehr als geheilt betrachtet werden kann.

Was müssen Sie melden?

Wenn die Akte abgeschlossen worden ist, melden Sie das Abschlussdatum.

Wenn die Akte wiedereröffnet worden ist, melden Sie das Wiedereröffnungsdatum.