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Meldung eines Arbeitsunfalls

für: Arbeitgeber und Mandatsträger

Wann muss der Unfall auf der Portalseite gemeldet werden?

Die Angaben der Arbeitsunfallmeldung müssen innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt der Meldung mitgeteilt werden.

Was müssen Sie mitteilen?

Die Arbeitsunfallmeldung enthält 4 Angabebereiche:

  • Hier teilen Sie die folgenden Angaben mit:

    • die Unternehmensnummer (wenn ein Bevollmächtigter die Meldung ausfüllt);
    • die Niederlassungseinheitsnummer der Niederlassung, in der das Opfer arbeitet;
    • die Niederlassungseinheitsnummer des Dienstes für Arbeitsunfälle, wenn sich die Verwaltung in Händen eines separaten Dienstes befindet; und
    • die Unternehmensnummer Ihres Versicherungsunternehmens (wenn Sie versichert sind).
  • Geben Sie die folgenden Angaben über das Opfer ein:

    • seine Nationalregisternummer;
    • seine Sprachrolle: Französisch, Niederländisch oder Deutsch;
    • seine Aktennummer beim Arbeitgeber: interne Referenznummer,
    • seine Bankkontonummer (IBAN-Format) und den Identifikationscode seiner Bank (BIC-Format);
    • seine Postanschrift, wenn sie nicht mit der offiziellen Anschrift übereinstimmt (eventuell mit der Privattelefonnummer, der Handynummer und der E-Mail-Adresse).
  • Geben Sie die Angaben ein, die das Opfer, sein Berechtigter, sein hierarchischer Chef oder jede andere beteiligte Person mitgeteilt hat:

    1. Der Zeitpunkt des Unfalls: das Unfalldatum, und, wenn möglich, die Unfalluhr.
    2. Der Ort des Unfalls:
      • Wenn sich der Unfall nicht in der Niederlassung ereignet hat: teilen Sie die Adresse des Unfallorts mit;
      • Wenn sich der Unfall auf der öffentlichen Straße ereignet hat: präzisieren Sie, ob es um einen Verkehrsunfall handelt;
      • Wenn sich der Unfall an einer zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustelle ereignet hat: geben Sie die Baustellennummer und die Adresse (Straße oder Weg, Postleitzahl, Gemeinde und Ländercode).
    3. Die Art des Unfalls: ob das Opfer seine gewöhnliche Funktion ausübte oder nicht.
    4. Die Ursachen und Umstände des Unfalls:
      • die Art des Orts, wo sich der Unfall ereignet hat;
      • die Art der Arbeit des Opfers;
      • seine spezifische physische Tätigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls;
      • die Abweichungen vom normalen Arbeitsablauf, die zum Unfall geführt haben;
      • die beteiligten Gegenstände;
      • der zur Verletzung führende Kontakt.
    5. Die erste Hilfe: wann und von wem wurde die erste Hilfe geleistet.
    6. Das Protokoll, der etwaige Verantwortliche für den Unfall und die Zeugen.
  • Die Unfallkarte enthält mehrere Rubriken:

    1. Angaben über das Opfer

    Angaben über die Arbeit des Opfers:

    • das Datum des Dienstantritts;
    • die Dauer des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet);
    • das Datum des Dienstaustritts, falls es bekannt ist;
    • die Arbeitsregelung (vollzeitig oder teilzeitig).

    Angaben über den Berufsstatus des Opfers:

    • die Berufskategorie;
    • die Funktion;
    • das Dienstalter;
    • die Art der Arbeitsstelle;
    • der Arbeitsstundenplan am Unfalltag.

    2. Angaben über den Unfall, seine Folgen und die Gefahrenverhütung

    Art des Unfalls
    • Arbeitsplatzunfall;
    • Arbeitswegeunfall;
    • Unfall, der sich außerhalb der Ausübung des Dienstes ereignet hat, aber von einem Dritten wegen des vom Opfer ausgeübten Amtes verursacht worden ist.
    Ursachen und Umstände des Unfalls

    Der Gefahrenverhütungsberater beschreibt kurz:

    • die Art der Arbeit;
    • die letzte Abweichung;
    • die Gegenstände.

    Außerdem teilt der Gefahrenverhütungsberater die folgenden Angaben mit:

    • die Weise, auf die sich das Opfer verletzt hat (zur Verletzung führender Kontakt);
    • die Art der Verletzung;
    • den verletzten Körperteil.
    (Tatsächliche oder vorhergesehene) Folgen des Unfalls

    Der Arbeitgeber teilt die Folgen mit, die schon effektiv sind (zeitliche Unfähigkeit, Todesfall), oder vorhergesehen werden (bleibende Unfähigkeit)

    Angaben über die Schutzmittel

    Der Arbeitgeber muss in der Arbeitsunfallerklärung das/die Schutzmittel mitteilen, das/die zum Zeitpunkt des Unfalls vom Opfer getragen wurde(n)

    Zu treffende Gefahrenverhütungsmaßnahmen

    Weiter gibt der Gefahrenverhütungsberater an, welche Maßnahmen genommen werden müssen, damit ähnliche Unfälle in Zukunft verhütet werden können.

Außerdem müssen Sie auch die Melder des Unfalls angeben:

  • Name und Vorname des Opfers oder der Person, die den Unfall gemeldet hat
  • Name und Vorname des Melders der Behörde und des Gefahrenverhütungsberaters.

Abschließend müssen Sie noch ein ärztliches Attest (Modell B) zu Ihrer Meldung hinzufügen. Sie scannen das ärztliche Attest und senden es im PDF-Format. Wenn Sie bei Medex angeschlossen sind, wird das Muster B automatisch versendet über das Netzwerk der sozialen Sicherheit.

Detailliertere Informationen über die einzugebenden Angaben finden Sie in "Einen Arbeitsunfall melden anhand von Publiato .pdf - Neues Fenster ".