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Meldung der Regelungselemente

für: Arbeitgeber und Mandatsträger

Als Arbeitgeber im öffentlichen Sektor müssen Sie die Regelungselemente des Unfalls über Publiato melden. Nachher können Sie diese Elemente immer noch abändern oder annullieren.

Ein Arbeitsunfall wird geregelt mit:

  • einer Genesungserklärung des öffentlichen Dienstes
  • einer Entscheidung des öffentlichen Dienstes, oder
  • einer gerichtlichen Entscheidung (einem Urteil eines Gerichts oder eines Gerichtshofes).

Ein Unfall kann mehrere Regelungen zur Folge haben: eine Genesung oder eine Feststellung bleibender Arbeitsunfähigkeit kann einer oder mehreren Revisionen (während der Revisionsfrist) oder Verschlimmerungen (nach Ablauf der Revisionsfrist) vorausgehen.

Bei einem tödlichen Unfall wird nur der Tod über Publiato gemeldet. Die Regelung des tödlichen Unfalls wird nicht gemeldet.

Falls das Opfer erst nach der Regelung des Unfalls stirbt, muss der Tod infolge des Unfalls ebenfalls über Publiato gemeldet werden

Wann müssen Sie die Regelungselemente melden?

Sie müssen diese Elemente zu dem Zeitpunkt melden, zu dem die Entscheidung dem Opfer mitgeteilt wird.

Was müssen Sie melden?

Im Fall einer Genesungserklärung melden Sie:

  • das Unfalldatum;
  • das Konsolidierungsdatum: das Datum der Genesung;
  • das Entscheidungsdatum;
  • den Code „Art der Entschädigung“: dieser Code zeigt an, ob es sich um eine erste Regelung, eine Revision oder eine Verschlimmerung handelt;
  • den Code „Art der Entscheidung“: eine Entscheidung eines öffentlichen Dienstes (eine Bekanntgabe der Genesung) oder eine gerichtliche Entscheidung;
  • das Datum, an dem das Urteil bekannt gegeben wird (falls der Unfall mit einem Urteil geregelt wird);
  • das Anfangsdatum der Revisionsfrist: das Datum, an dem die Revisionsfrist anfängt;
    • im Fall einer Bekanntgabe der Entscheidung des öffentlichen Dienstes: das Datum, an dem die Entscheidung mitgeteilt wird;
    • im Fall einer gerichtlichen Entscheidung: das Datum, an dem die Entscheidung rechtskräftig geworden ist;
  • den Grad bleibender Arbeitsunfähigkeit (BU) = 0
  • ob es eine Prothese gibt: ja oder nein

Im Fall einer Regelung mit bleibender Arbeitsunfähigkeit melden Sie:

  • das Unfalldatum;
  • das Konsolidierungsdatum: das Datum, an dem die Unfähigkeit bleibend geworden ist;
  • das Entscheidungsdatum;
  • den Code „Art der Entschädigung“: dieser Code zeigt, ob es sich um eine erste Regelung, eine Revision, oder eine Verschlimmerung handelt;
  • den Code „Art der Entscheidung“: eine Entscheidung eines öffentlichen Dienstes (eine Bekanntgabe der Genesung) oder eine gerichtliche Entscheidung;
  • das Datum, an dem das Urteil bekannt gegeben wird (falls der Unfall mit einem Urteil geregelt wird);
  • das Anfangsdatum der Revisionsfrist: das Datum, an dem die Revisionsfrist anfängt;
    • im Fall einer Bekanntgabe der Entscheidung des öffentlichen Dienstes: das Datum, an dem die Entscheidung mitgeteilt wird;
    • im Fall einer gerichtlichen Entscheidung: das Datum, an dem die Entscheidung rechtskräftig geworden ist;
  • das Grundgehalt BU: das Grundgehalt, das in die Regelung aufgenommen wurde;
  • den Grad bleibender Arbeitsunfähigkeit (BU) > 0
  • den Grundbetrag für die Berechnung der Hilfe durch einen Dritten: Garantiertes monatliches Mindesteinkommen x 12 (wenn regelmäßige Hilfe einer Drittperson notwendig ist);
  • den Grad der Hilfe durch einen Dritten: dieser Grad zeigt an, in welchem Maße Hilfe durch einen Dritten notwendig ist;
  • ob es eine Prothese gibt: ja oder nein