Glossat II
Dieser Onlinedienst richtet sich an:
- gesetzliche Versicherer, für Unfälle, die durch das Gesetz vom 10.04.1971 geregelt werden, und
- öffentliche Einrichtungen oder ihre Bevollmächtigten, für Unfälle, die durch das Gesetz vom 03.07.1967 geregelt werden.
Mit Glossat II verfügen diese Benutzer über ein Glossar in Bezug auf ihren Datenverkehr mit der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris). Für gesetzliche Versicherer geschieht dies direkt, für öffentliche Einrichtungen oder ihre Bevollmächtigten über die Portalsite der Sozialen Sicherheit.
Das Glossar „Versich. Privatsekt.“ hat die Übermittlung von Angaben über Unfälle, die durch das Gesetz vom 10.04.1971 geregelt werden, zum Gegenstand.
Das Glossar „Publiato“ hat die Übermittlung von Angaben über Unfälle, die durch das Gesetz vom 03.07.1967 geregelt werden, zum Gegenstand.
Sobald der Fonds für Berufsunfälle eine neue Version des Glossars zur Verfügung stellt, können die gesetzlichen Versicherungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen oder ihre Bevollmächtigten alle diesbezüglichen Dokumente abrufen und die technischen Spezifikationen (XSD oder DTD) des jeweiligen Datenverkehrs herunterladen.
Glossat II bietet folgende Funktionsmerkmale:
- eine Liste der Versionen des Glossars;
- Verzeichnisse des Datenverkehrs und der Angaben des Glossars;
- Details und Strukturen des Datenverkehrs und der Angaben des Glossars;
- illustrative Diagramme des Datenverkehrs;
- eine Liste mit „möglichen Fehlern“ im Glossar;
- einen Vergleich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Versionen des Glossars;
- Downloads von Dokumentation und technischen Spezifikationen.
Alle technische Informationen über Glossat II.