3.3.6. Künstler als Freiwillige: Geringe Entschädigungsregelung
Inhalt
Entschädigungen für Personen, die künstlerische Leistungen vollbringen und/oder künstlerische Werke produzieren, gelten als Kostenvergütungen, die von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, sofern sie gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen: