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6.2.7.3. Formalitäten

Das LfA stellt jedem im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Konkursverfahrens, einer Liquidation oder einer Betriebsschließung entlassenen Arbeitnehmer unverzüglich eine "Ermäßigungskarte Umstrukturierungen" aus. Die Karte gilt ab dem Datum der Ankündigung der kollektiven Entlassung bis einschließlich zwölf Monate oder sechs Monate nach dem Datum der Eintragung bei der Beschäftigungszelle, je nachdem, ob der Arbeitnehmer im Rahmen einer Umstrukturierung oder infolge von Konkurs, Liquidation oder Betriebseinstellung entlassen wurde.

Jeder Arbeitnehmer, der im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Konkurses, einer Liquidation oder einer Betriebseinstellung entlassen wurde, erhält nur einmal eine "Ermäßigungskarte Umstrukturierungen". Die Karte gilt bei jedem neuen Arbeitgeber. Während der Gültigkeitsdauer kann der Arbeitnehmer stets eine Kopie von dieser "Ermäßigungskarte Umstrukturierungen" erhalten.

Nur für Arbeitnehmer, die während der Gültigkeitsdauer der "Ermäßigungskarte Umstrukturierungen" eingestellt werden, kann Ihre Verwaltung eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten.