6.4.2.4. Kriminalitätsprävention und Betreuung bei Drogensucht (Drogenaktionsplan)
Auf Antrag können die Gemeinden einen pauschalen Zuschuss für jede zusätzliche Einstellung von zivilem Personal für die Ausführung eines Drogenaktionsplans im Zusammenhang mit der Vorbeugung von Belästigung durch Drogensucht und der lokalen Koordinierung von Initiativen bezüglich Drogensucht erhalten, sofern spezifische Projekte entwickelt werden, die Gegenstand eines Ad-hoc-Vertrages zwischen der lokalen Behörde und dem Minister des Innern sind.
Die Einstellung von zusätzlichem Zivilpersonal ist Gegenstand eines jährlichen, pauschal festgelegten Zuschusses, der sich nach der eingestellten Personalkategorie richtet.
Der Minister des Innern organisiert eine regelmäßige Inspektion, um zu überprüfen, dass die Gemeinden die Bedingungen für die Gewährung der finanziellen Zuschüsse erfüllen können. Er beruft sich dabei hauptsächlich auf die Evaluierungsberichte, die ihm von den Gemeinden überreicht wurden.