7.5.3. Funktion des Personalmitglieds
Bei der Meldung werden Sie auch gebeten, die Eigenschaft des Personalmitglieds anzugeben. Der Arbeitgeber gibt bei "Art des Arbeitnehmers" an, ob das eingestellte Personalmitglied:
- ein einfacher Arbeitnehmer ist (= Code OTH);
- zu einer Lehranstalt gehört (= Code TEA);
- ein Student ist (= Code STU);
- eine individuelle Berufsausbildung im Unternehmen absolviert (= Code IVT).
Als Personal der Lehranstalten gilt sowohl das Lehrpersonal als auch das administrative und technische Personal. Es betrifft nur die Personalmitglieder, die in der DmfAPPL mit dem Wert "E" im Feld "Statut" angegeben sind (siehe 8.3.3.9.).
Ein Student ist jemand, der mit einem besonderen Arbeitsvertrag für Studenten eingestellt wird. Für einen Studenten muss noch stets eine Dimona-Meldung vorgenommen werden. Dabei ist nicht relevant, ob der Student normale Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss oder nicht. Nur die Art des Vertrags ist wichtig. Auch Studenten, die im Laufe eines Kalenderjahres an mehr als 50 Arbeitstagen eingestellt werden, sind in der Dimona-Meldung als Student anzugeben.
Für einen Student muss der Arbeitgeber in der Dimona - neben dem "Dienstantrittsdatum" und dem "Dienstaustrittsdatum" - pro Quartal die Anzahl der "geplanten" Arbeitstage angeben, an denen der Student auf Basis des Studentenvertrags beschäftigt wird. Wenn der Studentenvertrag mehrere Quartale läuft, gibt es genauso viele Dimona wie Quartale während des laufenden Vertrags.
Beispiel:
Ein Student arbeitet vom 1. Februar bis 30. Mai jeden Samstag für eine lokale Verwaltung. Der Arbeitgeber reicht eine DimonaPPL-Meldung für das erste Quartal ein und gibt als Beginndatum den 1. Februar und als Enddatum den 31. März an, und für das zweite Quartal als Beginndatum den 1. April und als Enddatum den 30. Mai.
Der verringerte Solidaritätsbeitrag wird für die ersten 50 Tage gewährt, die in der Dimona angegeben wurden. Wenn sich beim Einreichen der DimonaPPL herausstellt, dass für den Studenten bereits mehr als 50 Tage in der Dimona angegeben wurden, erhält der Arbeitgeber darüber eine Meldung. Falls die Meldung über einen gesicherten Kanal eingereicht wird, wird auch die Anzahl Tage der Überschreitung des Kontingents mitgeteilt.
Beispiel:
Arbeitgeber A schließt am 15. Februar mit einem Studenten einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen während 45 Tagen im Juli und August und reicht am 16. Februar seine Dimona ein.
Arbeitgeber B unterzeichnet mit demselben Studenten am 30. März einen Studentenvertrag für eine Beschäftigung von 8 Tagen während des Osterurlaubs vom 31. März bis 15. April und reicht am 31. März seine Dimona ein. Arbeitgeber B erhält in der Anzeige seiner Dimona über den gesicherten Übermittlungsweg ein Signal, dass das Kontingent um 3 Tage überschritten wurde. Falls Arbeitgeber B dennoch beschließt, den Studenten für 8 Tage einzustellen, unterliegt er dem Solidaritätsbeitrag für 5 Tage und vollständigen Sozialversicherungsbeiträgen für die übrigen 3 Tage.
Für einen Studenten wird die Anzahl der Arbeitstage, die in der Dimona angegeben wurden, jedes Quartal mit der Anzahl der in der DmfAPPL angegebenen Arbeitstage verglichen. Wenn sich bei der Gegenprüfung herausstellt, dass die Anzahl der Arbeitstage in der Dimona für ein Quartal von der in der DmfAPPL für dasselbe Quartal angegebenen Anzahl Arbeitstage abweicht, wird der Saldo des Kontingents des Studenten für das Kalenderjahr automatisch in Student@work - 50days berichtigt (siehe 3.3.2.).
Bei der Dienstantrittsmeldung ist der Beschäftigungsort des Studenten genau anzugeben, um die Inspektion der Sozialgesetze über den Beschäftigungsort zu informieren. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass der korrekte Arbeitsplatz angegeben wird. Wird der Student nicht an der Adresse beschäftigt, die Sie dem LSSPLV als offizielle Adresse Ihrer Verwaltung genannt haben, müssen Sie den Ort melden, an dem der Student physisch beschäftigt sein wird. Wenn der Student an der offiziellen Adresse des Gesellschaftssitzes oder des öffentlichen Dienstes beschäftigt werden wird, gibt der Arbeitgeber dies an, ohne weitere Angaben ausfüllen zu müssen.
Ein Vertrag über eine individuelle Berufsausbildung im Unternehmen kann mit einem Arbeitssuchenden, der bei VDAB, Actiris oder FOREM eingetragen ist, abgeschlossen werden. Die Ausbildung dauert mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate. Der Arbeitssuchende erwirbt durch praktische Erfahrung berufliche Fähigkeiten und erhält eine Produktivitätsprämie (von VDAB, Actiris oder FOREM). Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, dem Betreffenden unmittelbar nach dem Ablauf der Ausbildung einen Arbeitsvertrag auszustellen.
Für einen Arbeitssuchenden, der eine individuelle Berufsausbildung im Unternehmen beginnt, muss der Arbeitgeber nicht nur eine Meldung "Dimona-Dienstantritt" vornehmen, sondern auch die "Art des Arbeitnehmers" angeben. Der Arbeitgeber muss den Arbeitssuchenden, der die Ausbildung besucht, in der DmfAPPL nicht angeben.
Bei Ablauf der individuellen Berufsausbildung wird eine "Dimona im Dienst" als einfacher (vertraglicher) Arbeitnehmer vorgenommen. Die Leistungen und der Lohn dieser vertraglichen Arbeitnehmer sind in der DMFAPPL anzugeben.