Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

8.4.3.6. Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird

Der Vorteil hinsichtlich der persönlichen und individuellen Nutzung eines durch den Arbeitgeber bereitgestellten Fahrzeugs wird gemäß der betreffenden Steuerregelung berechnet und ist mit dem Lohncode 770 anzugeben.

Auf diesen Vorteil werden Sozialversicherungsbeiträge geschuldet.

Je Arbeitnehmer stellen Sie jedes Quartal den Vorteil fest, indem Sie einen CO2-Anteil auf sechs Siebtel des Katalogwerts des kostenlos zur Verfügung gestellten Fahrzeugs anwenden. Unter Katalogwert versteht man den berechneten Wert, einschließlich Optionen und Mehrwertsteuer, ohne Berücksichtigung des eigenen Rabatts, Ermäßigung, Nachlass oder Rückzahlungen.

Der Basis-CO2-Koeffizient beträgt 5,5 % bei einem CO2-Ausstoß von

  • 95 g/km für Dieselfahrzeuge mit Dieselmotor;
  • und 115 g/km für Benzinfahrzeuge mit LPG- oder Benzinmotor.

Bei einem höheren Ausstoß wird der Koeffizient um 0,1 % pro CO2-Gramm erhöht, mit einem maximalen Prozentsatz von 18 %.
Bei einem geringeren Ausstoß wird der Koeffizient um 0,1% pro CO2-Gramm mit einem minimalen Prozentsatz von 4 % verringert.

Fahrzeuge, für die keine Angaben in Bezug auf den CO2-Ausstoß vorliegen, sind bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen einem Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von 205 g/km (Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor) oder von 195 g/km (Diesel) gleichzusetzen.

Der steuerpflichtige Vorteil beträgt mindestens 1.200 Euro pro Jahr (Wert 2012).

Falls eine Beteiligung des Arbeitnehmers erforderlich ist, verringert sich der berechnete Vorteil dementsprechend.

Für die praktische Anwendung verweisen wir auf die entsprechende Steuerregelung.

Diese Angabe wird von bestimmten Einrichtungen der sozialen Sicherheit verwendet, die soziale Leistungen zahlen. Keine einzige Einrichtung, die die in der DmfAPPL erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils für das ganze Quartal deshalb problemlos an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

Die Gewinnbeteiligungen, die eine Interkommunale an ihre Personalmitgliedern zahlt, ist mit Entlohnungscode 780 anzugeben.

Die Zahlungen der Arbeitgeber zur Bildung einer außergesetzlichen Pension zugunsten ihrer Personalmitglieder oder ihrer Berechtigten werden mit Entlohnungscode 793 angegeben. Der Lohn, für den der Beitrag für die Personalmitglieder einer Reihe von Antwerpener Verwaltungen im Rahmen des zweiten Pensionspfeilers Vertragspersonal berechnet wird, wird mit dem Entlohnungscode 794 angegeben (Lohngruppe unter oder entsprechend dem Schwellenwert) und Entlohnungscode 795 (Lohngruppe über dem Schwellenwert).

Eine außergesetzliche Pension, die dem Personalmitglied bei der Pensionierung direkt gezahlt wird, wird mit dem Entlohnungscode 792 angegeben.
Die direkte Zahlung einer außergesetzlichen Pension an ein ehemaliges Personalmitglied, das nicht mehr im Dienst ist (oder an einen Angehörigen), wird im Block "nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag" angegeben.

Die von Arbeitgebern gezahlten Verkehrsbußen werden mit dem Entlohnungscode 791 angegeben.