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8.11. Beiträge im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie (SAB)

Der besondere Arbeitgeberbeitrag und die persönliche Einbehaltung für die SAB werden berechnet auf der Grundlage

  • der Arbeitnehmerkennzahl 771 auf dem Niveau der Arbeitnehmerzeile;
  • der allgemeinen Angaben in Bezug auf das Arbeitslosengeld und die Betriebsprämie auf dem Niveau "Ergänzungsentschädigung";
  • der Angaben zur Berechnung der Beiträge auf dem Niveau "Ergänzungsentschädigung – Beitrag".

Eine Erläuterung dieser Beiträge finden Sie in 5.5.15.

Auf dem Niveau "Ergänzungsentschädigung" sind als wichtigste Werte anzugeben:

  • die ZUD-Nummer des Schuldners der Betriebsprämie, wenn die lokale oder provinziale Verwaltung nicht der frühere Arbeitgeber ist;
  • das Datum der ersten Gewährung der Betriebsprämie;
  • das Datum der Zustellung der Kündigung des Arbeitsvertrags;
  • der NACE-Code des Arbeitnehmers;
  • die Anerkennung des ehemaligen Arbeitgebers als "Unternehmen in Schwierigkeiten" oder "Unternehmen in Umstrukturierung";
  • das Datum des Beginns und des Endes der Anerkennung als "Unternehmen in Schwierigkeiten" oder "Unternehmen in Umstrukturierung";
  • die vorgesehene Fortzahlung der Betriebsprämie im Vertrag im Falle einer Wiederaufnahme der Arbeit.

Auf dem Niveau "Ergänzungsentschädigung – Beiträge" sind als wichtigste Werte anzugeben:

  • die Arbeitnehmerkennzahl Beitrag;
  • die Art der Beiträge, auf deren Grundlage der anwendbare Beitragsprozentsatz erzeugt wird;
  • der Betrag des Arbeitslosengeldes;
  • der Betrag der Betriebsprämie;
  • der Begriff Kapitalisierung;
  • die Anzahl der Monate, in denen die Betriebsprämie gezahlt wird;
  • die Anzahl der Tage eines unvollständigen Monats;
  • die Anwendung des Schwellenwerts für die persönliche Einbehaltung;
  • der Betrag des Beitrags.

gemeinnütziger Sektor

Alter

WNB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

880

0

5,30%

< 55 Jahre

1

4,24%

< 58 Jahre

2

3,18%

> 60 Jahre

3

2,12%

>= 60 Jahre

4

0,00%

Unternehmen in Schwierigkeiten – während der Periode der Anerkennung

Alter

WNB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

882

0

17,50%

< 55 Jahre

1

13,50%

< 58 Jahre

2

10%

< 60 Jahre

3

6,50%

>= 60 Jahre

4

3,50%

Unternehmen in Umstrukturierung – während der Periode der Anerkennung

Beginn vor dem 16.10.2009 oder 01.04.2010

Beginn nach dem 15.10.2009 und 31.03.2010

WNB

Art Beitrag

Prozent

WNB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

879

0

31,80%

884

0

50%

< 55 Jahre

1

25,44%

1

30%

< 58 Jahre

2

19,08%

2

20%

< 60 Jahre

3

12,72%

3

20%

>= 60 Jahre

4

6,36%

4

10%

Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung nach Periode der Anerkennung

WNB

Art Beiträge

Prozentsatz

< 52 Jahre

881

0

53%

< 55 Jahre

1

42,4%

< 58 Jahre

2

38,82%

< 60 Jahre

3

38,82%

>= 60 Jahre

4

38,82%