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Einleitung

Soziale Sicherheit ist ein öffentliches System zur Sicherung des Einkommens und/oder der Pflegeversorgung für Einzelpersonen oder Familien, die zeitweilig oder bleibend nicht (mehr) im Stande sind, für (ausreichende) Einkommen und/oder Pflegeversorgung zu sorgen. Dies gilt zum Beispiel im Falle von Pension, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Tod eines Verwandten oder Arbeitslosigkeit. Wir gehen von einer persönlichen Situation aus.

Die „Charta der Sozialversicherten“ ist seit 1997 in Kraft. Diese Charta legt eine Reihe wichtiger Grundsätze im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Bevölkerung (der Sozialversicherten) fest, wenn sie in Kontakt mit den Sozialversicherungseinrichtungen treten.

Hauptziel der Charta ist der Schutz der Bevölkerung über einige Regeln, an die alle Einrichtungen der sozialen Sicherheit gebunden sind. Dies betrifft sowohl öffentlich-rechtliche Stellen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte als auch die staatlichen Träger der sozialen Sicherheit.

Wir beschränken uns hier auf die wichtigsten Grundsätze.

Zunächst ist jede Sozialversicherungseinrichtung verpflichtet, die Bevölkerung so deutlich wie möglich über ihre Rechte zu informieren. Zum einen haben die Sozialversicherten selbst die Möglichkeit, konkrete Fragen an eine Einrichtung zu richten; zum anderen ist die Einrichtung verpflichtet, von sich aus Initiativen zur Information der Bevölkerung zu ergreifen.

Bei einem Antrag auf eine Beihilfe muss die Einrichtung innerhalb einer angemessenenFrist antworten. Innerhalb von vier Monaten muss sie eine Entscheidung treffen und daraufhin innerhalb von vier Monaten die Beihilfe ausbezahlen. Bei einer Verzögerung muss sie Zinsen an den Anspruchsberechtigten bezahlen.

Bei jeder Entscheidung muss die Einrichtung alle Einspruchsmöglichkeiten, die Gründe für die Entscheidung und die Quellenangaben an den Sozialversicherten mitteilen. Die Einspruchsfrist vor Gericht (für gewöhnlich das Arbeitsgericht) beträgt mindestens 3 Monate.

Aus dieser Sozialcharta geht jedenfalls sehr deutlich hervor, dass die öffentlichen Stellen den Bürger umfassender und besser informieren möchten.

Gesetz zur Einführung der „Charta“ der Sozialversicherten (auf Französisch)


MySocialSecurity.be ist ein personalisierter Bestandteil des Portals der sozialen Sicherheit. Es ist das Ergebnis einer Partnerschaft zwischen verschiedenen Behörden. Belgische Bürger finden dort ihre persönlichen Dokumente und personalisierte Informationen.

Broschüre: Alles was Sie schon immer über die soziale Sicherheit wissen wollten

Existenzsicherheit

Allmählich hat sich unser Sozialversicherungssystem von einer gewöhnlichen Versicherung gegen soziale Risiken zu einer Garantie für Existenzsicherheit für alle entwickelt. Konkret sorgt die soziale Sicherheit für:

  • ein Ersatzeinkommen bei Lohnverlust (Arbeitslosigkeit, Pensionierung, Arbeitsunfähigkeit)
  • eine Ergänzung des Einkommens, wenn Sie bestimmte "soziale Lasten", wie beispielsweise die Erziehung von Kindern oder Krankheitskosten tragen müssen;
  • Sozialhilfe, wenn sie unfreiwillig nicht über ein Berufseinkommen verfügen.

Entschädigungen und Beihilfen

  1. Kindergeld: Im Zuge der 6. Staatsreform wird das Kindergeld regionalisiert.
    www.fons.be (VL) - www.famiwal.be (WAL) - www.ostbelgienfamilie.be (DG) - www.famiris.brussels (BRU)
  2. Arbeitslosigkeit: Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LAAB)
  3. Pension: Föderaler Pensionsdienst (FPD) 
  4. Medizinische Pflege: Landesinstitut für Kranken- und Invaliditätsversicherung (LIKIV)
  5. Krankengelder
  6. Mutterschaftsgeld
  7. Arbeitsunfälle: Föderalagentur für Berufsrisiken
  8. Berufskrankheiten: Fonds für Berufskrankheiten (FBK)
  9. Jahresurlaub: Landesamt für den Jahresurlaub (LAJU)
  10. Soziale Sicherheit bei Konkurs
  11. Hilfe für Selbstständige nach Entbindung, Adoption, schwerer Krankheit des Kindes oder bei palliativer Pflege: Landesamt für die soziale Sicherheit der Selbstständigen (LASS)

International

Sie möchten in ein anderes Land auf Urlaub fahren, dort wohnen, arbeiten, Arbeit suchen oder studieren. Werden Sie in diesem anderen Land Anspruch auf Beihilfen der sozialen Sicherheit erheben können? Bevor Sie Belgien verlassen, kontaktieren Sie am besten die Einrichtung, die Ihre Beihilfe bezahlt, um zu erfahren, was Sie tun müssen. (Leaving Belgium).

Außerhalb der Grenzen der Europäischen Union : Sécurité sociale d'outre-mer

Wenn Sie sich in Belgien niederlassen oder arbeiten, müssen Sie sich in jedem Fall bei einer Krankenkasse oder bei der Hilfskasse für Kranken- und Invaliditätsversicherung anschließen.

Für Arbeitnehmer wird der Arbeitgeber die sonstigen Formalitäten erfüllen.

Wer nach Belgien kommt, um hier als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Praktikant zu arbeiten, muss dies elektronisch melden.

Informationen über Wohnen und/oder Arbeiten in Belgien: www.comingtobelgium.be