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Das Recht auf soziale Sicherheit als ein Menschenrecht

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen (VN) angenommen. Sie enthält ebenfalls sozioökonomische Rechte, aber auch das Recht auf Bildung, Wohnung, medizinische Versorgung, …, und soziale Sicherheit. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat die Verwirklichung des Rechtes auf soziale Sicherheit immer als ein vorrangiges Ziel betrachtet.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen (UNO) verabschiedet.

In Artikel 1 steht, dass alle Menschen frei und gleich geboren werden. In den 30 Artikeln der Erklärung sind alle grundlegenden Rechte aufgelistet. Integritätsrechte, wie jenes auf Leben, auf Anerkennung als Person vor dem Gesetz und auf Schutz vor Folter. Politische Rechte, wie beispielsweise das Recht, in geheimen Wahlen zu wählen und gewählt zu werden. Das Recht auf Asyl und auf besonderen Schutz von Kindern. Und auch sozialökonomische Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Arbeit, aber auch auf Bildung, Wohnraum, medizinische Versorgung, ..., und soziale Sicherheit.

Artikel 22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 25:

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, ungeachtet dessen, ob sie ehelich sind oder nicht, werden denselben sozialen Schutz genießen."

Die Allgemeine Erklärung ist nicht bindend, allerdings sind daraus viele Verträge entstanden, die dies sehr wohl sind.


Als spezialisierte Organisation des Völkerbundes und später der Vereinten Nationen, beauftragt mit der Festlegung internationaler Arbeitsnormen, hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) seit ihrer Gründung im Jahr 1919 die Realisierung des Rechtes auf soziale Sicherheit stets als eine ihrer vorrangigen Zielsetzungen betrachtet.

Die ILO wurde ausgehend von der Idee gegründet, dass ein nachhaltiger Frieden nicht ohne soziale Gerechtigkeit möglich sei. Um soziale Gerechtigkeit zu erreichen, hat die Organisation 4 Hauptzielsetzungen formuliert:

  • die Förderung des Rechtes auf Arbeit,
  • die Verbesserung der Chance, eine Arbeit zu finden und zu behalten, für Männer und Frauen,
  • die Einführung und der Ausbau der sozialen Sicherheit,
  • die Förderung des Sozialdialogs zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Behörden.

Die ILO versucht, durch die Verabschiedung von Abkommen und Empfehlungen die verschiedenen Zielsetzungen in verbindlichen Normen festzulegen. Zu diesem Zweck wird jedes Jahr im Juni eine internationale Konferenz in Genf abgehalten. Abkommen und Empfehlungen werden dort mit Mehrheitsbeschlüssen festgelegt.

Das wichtigste ILO-Abkommen in Bezug auf die soziale Sicherheit ist Abkommen Nr. 102 über die Mindestnormen der sozialen Sicherheit, verabschiedet durch die Konferenz in ihrer fünfunddreißigsten Sitzung in Genf am 28. Juni 1952. Dieses Abkommen definiert die neun klassischen Aufgaben der sozialen Sicherheit, legt für jede davon Mindeststandards fest und bestimmt Normen für deren gute Verwaltung.

Dieses Abkommen hatte viel Einfluss und bildete auch die Basis für den europäischen Sozialversicherungscode, und wird beispielsweise auch in der Europäischen Sozialcharta und im Vertrag von Amsterdam erwähnt.

Die ILO spielt auch eine wichtige Rolle in Bezug auf die “Social Protection Floors”-Initiative der Vereinten Nationen, wobei eine gemeinsame Koalition an Agenturen der Vereinten Nationen, NROs, Entwicklungsbanken, bilaterale Organisationen usw. Länder unterstützt, um einen Basis-Sozialschutz aufzubauen.

Die ultimative Zielsetzung dieser “Social Protection Floor”-Initiative ist es, eine solide Grundlage für höhere Formen von sozialem Schutz zu schaffen, in dem Maße, wie das wirtschaftliche Wachstum und steuerliche Tragfläche dies zulassen. Die “social protection floors” bilden in diesem Sinne die Basis für eine mehrstufige Strategie, bei der die Qualität des Schutzes weiter verbessert wird.


Dieser Vertrag der Vereinten Nationalen basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Er kam am 19. Dezember 1966 zustande und trat am 3. Januar 1976 in Kraft, nach der Ratifizierung durch 35 Mitgliedsstaaten. Belgien unterzeichnete den Vertrag am 10. Dezember 1968, genehmigte ihn aber erst mittels Gesetzes vom 15. Mai 1981 und ratifizierte ihn am 21. April 1983.

Die Staaten, die den Vertrag ratifizieren, verpflichten sich, die genannten Rechte progressiv und "mit vollständiger Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsquellen" (Art. 2-1) umzusetzen. Dies im Hinblick auf die vollständige Realisierung davon.

Eines dieser Rechte ist das Recht auf soziale Sicherheit.

Artikel 9: “Die Staaten, die Parteien dieses Vertrags sind, anerkennen das Recht jedes Menschen auf soziale Sicherheit, einschließlich Sozialversicherung.”