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Governance
Die Verwaltung der belgischen sozialen Sicherheit beruht überwiegend auf dezentralisierten Einrichtungen, die mehr oder weniger autonom arbeiten können. Diese Einrichtungen sind in zwei Ebenen unterteilt: das primäre Netz und die sekundären Netze. Innerhalb der drei separaten Regelungen sind mehr als zweitausend Einrichtungen eingeschaltet (vor allem private und Non-Profit-Organisationen). Einige föderale Behörden sind aufgrund ihres allgemeinen Auftrags zur Unterstützung der Regierungspolitik oder bestimmter Regierungsaufgaben ebenfalls zu dem primären Netz zu rechnen.
Schema : Administrative Organisation der sozialen Sicherheit
Das primäre Netz
Die Verwaltung der sozialen Sicherheit wurde mehreren staatlichen oder gemischten Einrichtungen anvertraut. Diese Organisationen bilden das sogenannte primäre Netz der sozialen Sicherheit und haben folgende Aufgaben:
Einnahme und Verteilung der Sozialbeiträge: LASS, LISVS;
Verwaltung einer der Zweigen der sozialen Sicherheit (Vorbereitung der Regelung, Voranalyse, Aufsicht über die Zahlkassen usw.). Diese Einrichtungen sind in einigen Fällen auch für die Auszahlung der Sozialleistungen zuständig:
das LIKIV und das Krankenkassen-Kontrollamt für die Kranken- und Invalidenversicherung,
das Föderaler Penionsdienst (FPD) für den Pensionssektor,
FAMIFED für den Bereich Familienbeihilfen,
FEDRIS für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle,
das Landesamt für Arbeitsbeschaffung für Arbeitslosenentschädigungen,
der FÖD Soziale Sicherheit für Behindertenunterstützungen und Eingliederungseinkommen (Entscheidung über Anerkennung oder Verweigerung);
das LISVS im Rahmen der Regelung für Selbstständige.
Austausch und Verwaltung von Informationen und elektronischen Daten der sozialen Sicherheit: die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit, die VoG MvM, die VoG CIMIRe, die Krankenkassenagentur;
Aufsicht über die Sozialgesetze und den Bereich Beschäftigung: die Sozialinspektion des FÖD Soziale Sicherheit, die Inspektion des LASS und die Arbeitsinspektion des FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung sowie die Inspektion des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung;
Koordination der Krankenkassen über das Kollegium der belgischen Krankenkassen.
Die sekundären Netzen
Neben dem primären Netz sind die mitwirkenden Einrichtungen pro Zweig zu Netzen zusammengeschlossen, den sogenannten "sekundären" Netzen. In einigen Zweigen der sozialen Sicherheit sind die mitwirkenden Einrichtungen des Privat- oder Non-Profit-Sektors tatsächlich mit der Organisation der Auszahlung von Sozialleistungen beauftragt, doch werden sie von einer oder mehreren Behörden beaufsichtigt.
Diese Einrichtungen befassen sich im Grunde mit der Verwaltung individueller Akten, und zwar mit der Prüfung von Akten (Informationen zusammentragen und verwalten), der Überprüfung und Gewährung des Anspruchs auf diese Sozialleistungen und der effektiven Auszahlung der Leistungen. Wenn die Sozialversicherten nicht die Mittel haben, um sich einer mitwirkenden Einrichtung anzuschließen (oder dies nicht wollen), kann in bestimmten Fällen auch eine Sonderinstanz für die Auszahlung aufkommen.
Kranken- und Invalidenversicherung: Es handelt sich hier um Versicherungsstellen, und zwar die (zu Landesverbänden zusammengeschlossenen) christlichen, freien, sozialistischen, neutralen und liberalen Krankenkassen. Zwei Behörden sind zudem im Einsatz: die Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung und die Gesundheitspflegekasse der belgischen Bahn (SNCB/NMBS). Diese Versicherungsstellen stehen unter der Aufsicht des LIKIV und des Kontrollamtes der Krankenkassen.
Bei den Familienbeihilfen: Im Zuge der 6. Staatsreform wird das Kindergeld regionalisiert:
www.fons.be (VL) - www.famiwal.be (WAL) - www.ostbelgienfamilie.be (DG) - www.famiris.brussels (BRU)
Bei Arbeitslosenentschädigungen wird die Entscheidung über die Genehmigung einer Sozialleistung in den Arbeitslosenämtern des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung getroffen. Die Sachbearbeitung und Auszahlung übernehmen die drei landesweiten Gewerkschaften: die Allgemeine Zentrale der Liberalen Gewerkschaften Belgiens (AZLGB), der Allgemeine Christliche Gewerkschaftsverband (ACG) und der Allgemeine Belgische Gewerkschaftsbund (FGTB). Darüber hinaus gibt es eine öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse: die Hilfskasse zur Zahlung der Arbeitslosenunterstützungen (CAPAC). Diese mitwirkenden Einrichtungen unterstehen der Aufsicht des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung.
Beim Jahresurlaub tritt das Landesamt für Jahresurlaub in bestimmten Fällen als Zahlstelle auf, doch erfolgen die Auszahlungen meist über besondere Jahresurlaubskassen. Diese mitwirkenden Einrichtungen unterstehen der Aufsicht des Landesamtes für Jahresurlaub.
Gegen Arbeitsunfälle müssen sich die Arbeitnehmer bei einer offiziell anerkannten Versicherungsgesellschaft versichern lassen, die bei Arbeitsunfällen auch effektiv Schadenersatz leistet. Der Fonds für Arbeitsunfälle befasst sich mit der Auszahlung dieser Entschädigungen, wenn der Arbeitgeber keine Versicherung abgeschlossen hat oder der Versicherer nicht zahlt. Diese mitwirkenden Einrichtungen unterstehen meist der Aufsicht der Kommission für das Banken-, Finanz- und Versicherungswesen sowie dem Fonds für Arbeitsunfälle.
Innerhalb der Regelung für Selbstständige nehmen Sozialversicherungskassen für Selbstständige (von Branchen- und Fachverbänden gegründete VoGs) die Beiträge ihrer Mitglieder ein, versichern ihre Mitglieder in den Zweigen Pensionen, Familienbeihilfen und Konkurs und bieten ihnen Unterstützung bei der Verwaltung ihrer Rechte und Pflichten. Diese Versicherungskassen unterstehen der Aufsicht des LISVS und je nach Zweig auch anderen öffentlichen Einrichtungen der sozialen Sicherheit.