Die Finanzierung der sozialen Sicherheit
Die Finanzierung unterscheidet sich nach drei Systemen: Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte. Jedes System hat seine eigene Finanzierungsweise.
Arbeitnehmer
Im Arbeitnehmersystem müssen sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber Beiträge an das LSS entrichten. Bis 1994 wurden diese Beiträge für jede Branche getrennt festgelegt. Das LSS zahlte den verschiedenen halbstaatlichen Einrichtungen den Prozentsatz, der für die von ihnen verwaltete(n) Branche(n) bestimmt war. Seit dem 1. Januar 1995 ist jedoch eine globale Finanzverwaltung in Kraft. Diese globale Verwaltung finanziert die Zweige der sozialen Sicherheit entsprechend ihrem Bedarf und nicht mehr nach festen Prozentsätzen.
Verschiedene beschäftigungsfördernde Maßnahmen führen zu einer Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge für bestimmte Zielgruppen: ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitssuchende, Berufsanfänger, junge Arbeitnehmer, Gering- und Hochlohnempfänger, Arbeitnehmer, die von der kollektiven Arbeitszeitverkürzung in ihrem Unternehmen oder der Viertagewoche profitieren.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Der Föderalstaat zahlt einen jährlichen Pauschalbetrag an das LSS. Seit einigen Jahren gibt es auch eine alternative Finanzierung der sozialen Sicherheit. Diese zielt darauf ab, die staatlichen Zuschüsse zu kürzen und die Arbeitgeberbeiträge zu senken. Anstatt den Faktor Arbeit zu besteuern, werden alternative Mittel zur Finanzierung der sozialen Sicherheit eingesetzt.
Institutionen
Selbständige
Wann ist man ein Selbständiger?
Man ist ein Selbständiger, wenn man in Belgien eine Berufstätigkeit ausübt, ohne durch eine Arbeitsvereinbarung oder ein Statut (Beamte) gebunden zu sein. Man ist also weder Arbeitnehmer noch Beamter.
Man ist ein Selbständiger im Hauptberuf, wenn man gewöhnlich und hauptsächlich neben der selbständigen Tätigkeit keine andere Tätigkeit ausübt.
Man ist ein Selbständiger im Nebenberuf, wenn man gewöhnlich und hauptsächlich neben der selbständigen Tätigkeit eine andere Tätigkeit ausübt oder ein Ersatzeinkommen bezieht. Es gibt also eine andere Haupttätigkeit.
Man ist ein pensionierter Selbständiger, wenn man das Pensionsalter erreicht hat oder effektiv eine Frühpension als Selbständiger oder Arbeitnehmer bezieht und dabei immer noch eine selbständige Tätigkeit ausübt.
Was sind Ihre Verpflichtungen als Selbständiger?
Als Selbständiger haben Sie zwei Verpflichtungen:
- Sie müssen sich einer Sozialversicherungskasse für Selbständige anschließen. Sie finden die Liste der Sozialversicherungskassen für Selbständige auf der Website des FÖD Soziale Sicherheit (auf Französisch).
- Sie müssen pro Quartal Sozialbeiträge zahlen. Weitere Infos zur Berechnungsart der Sozialbeiträge für Selbständige finden Sie auf der Website des FÖD Soziale Sicherheit (auf Französisch).
Wann sind Sie Helfer eines Selbständigen?
Sie sind Helfer, wenn Sie einen Selbständigen bei der Ausübung seines Berufes unterstützen oder vertreten, ohne durch eine Arbeitsvereinbarung gebunden zu sein.
Außer einigen Ausnahmen haben Sie als Helfer dieselben Verpflichtungen wie ein Selbständiger.
Welche Helfer fallen nicht in den Bereich des Sozialstatuts der Selbständigen?
Sie fallen als Helfer nicht in den Bereich des Sozialstatuts der Selbständigen, wenn:
- Sie der Ehepartner eines Selbständigen sind, ohne jedoch ein mithelfender Ehepartner zu sein (weitere Infos zu den gesetzlichen Verpflichtungen „mithelfender Ehepartner“ finden Sie auf der Website des LISVS (auf Französisch);
- Sie jünger als 20 Jahre und nicht verheiratet sind;
- Sie gelegentlicher Helfer sind. Das ist der Fall, wenn die Tätigkeit nicht regelmäßig stattfindet und höchstens 90 Tage pro Jahr dauert ODER wenn Sie ein Student sind, der Recht auf Kindergeld hat.
Onlinedienste
Institutionen
Interessante Links
Beamte
Für Beamte, die nicht bei einer kommunalen oder provinzialen Behörde beschäftigt sind, zahlt die einstellende Behörde die Sozialleistungen selbst. Diese Beamten müssen lediglich persönliche Beiträge in Höhe von 7,5 % für die Hinterbliebenenrente und 3,55 % für den Bereich der medizinischen Versorgung entrichten. Der letztgenannte Beitrag erhöht sich um den Arbeitgeberbeitrag (3,86 %) und wird an das LSS abgeführt.
Das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) ist für die Bediensteten der Provinzial- und Kommunalverwaltungen zuständig.
Das (nicht verbeamtete) Personal der Kommunal- und Provinzialverwaltungen, das mit einem Arbeitsvertrag eingestellt wird, fällt unter das allgemeine System für Arbeitnehmer.
Institutionen
Alternative Finanzierung
Ab Ende des 20. Jahrhunderts wurden die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung stark reduziert und teilweise durch alternative Finanzierungsquellen ersetzt.
Mit dieser alternativen Finanzierung wird ein doppeltes Ziel verfolgt, nämlich:
- die Kürzung der staatlichen Zuschüsse;
- die Senkung der Arbeitgeberbeiträge.
Statt den Faktor Arbeit zu besteuern, wird nach alternativen Möglichkeiten gesucht, die Finanzierung der sozialen Sicherheit auszuweiten.
Die alternative Finanzierung besteht zum Teil aus einem Prozentsatz der Mehrwertsteuereinnahmen.
Auch andere Steuereinnahmen wie Verbrauchssteuern sowie Einkommens- und Körperschaftssteuern können Teil der alternativen Finanzierung sein.