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Die Finanzierung der sozialen Sicherheit

Unsere Sozialschutzregelung kann in drei Schutzsysteme, die gröβtenteils mit der Berufstätigkeit  zusammenhängen, aufgeteilt werden: ein System für Arbeitnehmer, ein System für Selbstständige und ein System für Beamte. Die Finanzierung in den drei Systemen ist unterschiedlich.

Ab dem Ende des 20. Jahrhunderts wurden die Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit stark herabgesetzt und teilweise durch alternative Finanzierungsquellen ersetzt.

Ab Ende des 20. Jahrhunderts wurden die Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit rigoros gesenkt und teilweise durch alternative Finanzierungsquellen ersetzt.

Diese alternative Finanzierung verfolgt zwei Ziele, nämlich eine Einschränkung der staatlichen Subventionen und eine Herabsetzung des Arbeitgeberbeitrags. Anstatt einer Besteuerung von Arbeit sucht man alternative Mittel, die den großen Topf der sozialen Sicherheit füllen.

Die alternative Finanzierung besteht teilweise aus einem Prozentsatz der MWST-Einnahmen.

Andere Steuereinnahmen, wie beispielsweise Verbrauchssteuern und die Einkommens- und Gesellschaftssteuern, können ebenso Bestandteil der alternativen Finanzierung sein.


Die Finanzierung wird in den 3 Systemen anders geregelt.

Arbeitnehmer

Im Arbeitnehmersystem müssen sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber Beiträge an das LASS bezahlen. Bis 1994 wurden diese Beiträge gesondert für jeden Zweig festgelegt. Das LASS bezahlte an die verschiedenen halbstaatlichen Einrichtungen den Prozentsatz aus, der für den/die Zweig(e) unter ihrer Verwaltung bestimmt war. Seit 1. Januar 1995 ist jedoch eine globale Finanzverwaltung in Kraft. Diese globale Verwaltung finanziert die Zweige der sozialen Sicherheit gemäß Bedarf und nicht mehr gemäß fixen Prozentsätzen.

Verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung vermindern die Sozialversicherungsbeiträge für bestimmte Zielgruppen: ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitssuchende, Berufseinsteiger, junge Arbeitnehmer, niedrige Löhne, hohe Löhne, Arbeitnehmer, die die kollektive Arbeitszeitverkürzung in ihrem Unternehmen genießen oder die Viertageswoche.

Die Lasten der sozialen Sicherheit werden nicht nur von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Die föderale Behörde bezahlt jährlich eine Pauschalsumme an das LASS. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren auch eine alternative Finanzierung der sozialen Sicherheit. Diese bezweckt die Einschränkung der staatlichen Subventionen und eine Senkung des Arbeitgeberbeitrags. Anstatt der Besteuerung von Arbeit sucht man alternative Mittel, um die soziale Sicherheit zu finanzieren.

Selbstständige

Selbstständige bezahlen einen dreimonatlichen Beitrag an den Sozialversicherungsfond, bei dem sie angeschlossen sind.  Menschen, die neben ihrem Hauptberuf (beispielsweise als Arbeitnehmer) auch einen selbstständigen Nebenberuf ausüben und beschäftigte ("aktive") Pensionierte bezahlen keinen Beitrag oder bezahlen einen herabgesetzten Beitrag, außer wenn ihr Jahreseinkommen höher ist als eine bestimmte Summe, die jährlich festgelegt wird.

Beamte

Für Beamte, die nicht bei einer örtlichen oder provinzialen Behörde beschäftigt sind, bezahlt die beschäftigende Behörde selbst die Sozialleistungen. Die Beamten müssen lediglich persönliche Beiträge in Höhe von 7,5 % für die Hinterbliebenenpensionen und in Höhe von 3,55 % für die Sparte medizinische Versorgung. Dieser letzte Beitrag wird mit dem Arbeitgeberbeitrag (3,86 %) erhöht und an das LASS bezahlt.

Das Landesamt für Soziale Sicherheit (LASS) ist für die Personalmitglieder der provinzialen und lokalen Behörden zuständig.

Das (nicht-statutarische) Personal der örtlichen und provinzialen Behörden, das mit einem Arbeitsvertrag eingestellt ist, fällt unter die allgemeine Arbeitnehmerregelung.