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Beteiligung der sozialen Sicherheit zugunsten von Opfern terroristischer Anschläge

Nach den Anschlägen vom 22. März  veröffentlichen wir eine neue vorübergehende Rubrik. Darin finden Sie eine Übersicht  der von der belgischen sozialen Sicherheit angebotenen Hilfe, die die direkten oder indirekten Opfer in Anspruch nehmen könnten.

Personen, die dem belgischen Sozialversicherungssystem unterliegen, haben, abhängig von ihrer Situation (Arbeitnehmer, Selbstständige, …), Anspruch auf eine Entschädigung für die Gesundheitspflegekosten und die Arbeitsunfähigkeit. Im Wesentlichen handelt es sich um nachstehende Sozialversicherungssektoren: die Kranken- und Invalidenpflichtversicherung, die Arbeitsunfälle, die Pensionen und die Familienbeihilfen.

Personen, die in einem anderen EU-Land, oder in Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei, versichert sind, können die Beteiligung einer belgischen Krankenkasse mit dem Formular S1, der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder dem dafür vorgesehenen, vom Herkunftsland ausgestatteten Formular beantragen. Sie werden in derselben Weise wie die belgischen Versicherten behandelt.

Personen, die nicht dem belgischen, sondern einem ausländischen Sozialversicherungssystem unterliegen, müssen sich an ihre ausländische Sozialversicherungskasse oder an den Personaldienst der internationalen Einrichtung, wo sie beschäftigt sind, wenden.

Entsandte oder emigrierte Arbeitnehmer müssen mit ihrem Arbeitgeber im Herkunftsland Kontakt aufnehmen.

Personen mit verminderter Selbstständigkeit, deren Auswirkungen länger als 6 Monate dauern könnten, wird es empfohlen, unabhängig von ihrer sozioprofessionellen Situation, unter der Nummer 0800 987 99 oder über das Kontaktformular Kontakt mit der GD Personen mit Behinderung aufzunehmen. Sie können sich auch an einen Sozialassistenten ihrer Krankenkasse oder im Krankenhaus wenden, der sie bei der Antragstellung beraten und unterstützen wird.


Soziale Sicherheit

  • Die belgische soziale Sicherheit entschädigt die Opfer, die dem belgischen Sozialversicherungssystem unterliegen.
  • Im Prinzip müssen Personen, die in einem anderen Staat als Belgien versichert sein, Kontakt mit ihrer Botschaft oder nationalen Sozialversicherungskasse aufnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf Coming2Belgium.
  • Europäische und internationale Beamte haben im Prinzip ihr eigenes Sozialschutz- oder Sozialversicherungssystem, und müssen sich an den Personal- oder Vermittlungsdienst wenden.

Privatversicherungen

Denken Sie zusätzlich auch an die Privatversicherungen, die als etwaige Ergänzung zur sozialen Sicherheit dienen können:

  • Einzelpolicen (Lebensversicherung, Krankenhausversicherung, Unfallversicherung, Einkommensversicherung, …): Wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer oder Versicherungsmakler.
  • Gruppenpolicen (Gruppenversicherung, Versicherung für Krankenhausaufenthalte, ...): Wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer oder den Personaldienst.

Zusätzliche Information auf der Website der ÖPD Sozialeingliederung : Beteiligung an den medizinischen Kosten zugunsten von Opfern terroristischer Anschläge

Kommission für finanzielle Hilfe

Opfer vorsätzlicher Gewalttaten und ihre nahen Verwandten können, unter bestimmten Bedingungen, eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Kommission für finanzielle Hilfe
Rue Evers 2 - 8
1000 Bruxelles
Tel. 02 542 72 07
Tel. 02 542 72 08
Tel. 02 542 72 44
E-Mail: commission.victimes@just.fgov.be

Psychologische Hilfe

Nach den schrecklichen Ereignissen ist es normal, dass die Mehrheit der Betroffenen (jetzt oder später) einen psychischen Schock erleiden. Für eine eventuelle psychologische Behandlung können sie sich an Experten wenden. 

  • Die Opferhilfsdienste können ihnen weiterhelfen mit psychologischem Beistand, praktischen Ratschlägen und Informationen. Sie helfen ihnen auch, sich in der Welt der Polizei und der Justiz, der Versicherungen und der Entschädigungen zurecht zu finden.
  • Opfer aus Wallonien und Brüssel können sich an Télé-Accueil (107) oder den polizeilichen Opferhilfsdienst in Brüssel wenden. Sie werden sie an den geeignetsten Opferhilfsdienst der örtlichen Polizei verweisen. Opfer aus Flandern können sich für psychologische Hilfe an Tele-Onthaal (106) und unter der Nummer 078 150 300 oder über die Website an den Opferhilfsdienst der Zentren für Personenhilfe wenden.

Zusätzliche Information auf der Website der FÖD Volksgesundheit: Medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung und Informationen für die von den Anschlägen betroffenen Opfer und Personen (Französisch) 


Wurden Sie Opfer eines Terroranschlages, so können Sie einen Antrag bei der zentralen Anlaufstelle der Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten stellen.

Rue Evers, 2-8
1000 Bruxelles
Tel. : 0471 12 31 24
             E-mail : terrorvictims@just.fgov.be

Status der nationalen Solidarität

Es gibt drei Status für Opfer: direkte Opfer, Berechtigte und indirekte Opfer. Ihre Rechte variieren je nach Ihrem Status.

Direkte Opfer

  • Sie waren zum Zeitpunkt des Terroranschlages am Ort des Anschlages, und
  • Sie haben physische und/oder psychische Schäden erlitten.

Sie beanspruchen:

A) eine Wiedergutmachungspension

Das gerichtsmedizinische Amt wird Sie zu einer ärztlichen Untersuchung einladen, um Ihren Invaliditätsgrad feststellen zu können. Das gerichtsmedizinische Amt ist bereits im Besitz der verschiedenen medizinischen Berichte, die bei der zentralen Anlaufstelle der Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten eingereicht wurden. Sie können sich von einem Arzt Ihrer Wahl oder einem nichtärztlichen Berater begleiten lassen.

Wenn der anerkannte Invaliditätsgrad mindestens 10 % beträgt, erhalten Sie eine Pension. Diese besteht aus 3 Teilen: Invaliditätspension, Pension wegen Amputation und/oder Pension für die Hilfe einer Drittperson.

Die Beträge werden monatlich bezahlt.

A.1. Lebenslängliche Invaliditätspension

Nachstehend finden Sie die indexierten Beträgevor dem 1. Juli 2017.

Nachstehend finden Sie die indexierten Beträgeab dem 1. Juli 2017.

A.2. Pension wegen Amputation

Nachstehend finden Sie die indexierten Beträgevor dem 1. Juli 2017.

Nachstehend finden Sie die indexierten Beträgeab dem 1. Juli 2017.

A.3. Pension für die Hilfe einer Drittperson

Nachstehend finden Sie die indexierten Beträgevor dem 1. Juli 2017.

Nachstehend finden Sie die indexierten Beträgeab dem 1. Juli 2017.

Erhalten Sie schon eine Invaliditätsentschädigung (wegen Körperschäden) anlässlich desselben Terroranschlages, so kommt Ihnen die höchste Entschädigung zu, oder so wird der Kapitalbetrag zur Berechnung des fälligen Überschusses in eine fiktive Rente umgewandelt. Die bereits vom Sonderhilfsfonds für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten erhaltene Katastrophenhilfe, der finanzielle Ausgleich für immaterielle oder wirtschaftliche Schäden, sowie die Versicherungsrückstellungen werden nicht abgezogen.

5 Jahre nach der ursprünglichen Entscheidung wird diese Pension von Amts wegen überprüft, im Hinblick auf eine Überprüfung Ihrer Verletzungen. Verschlimmert sich Ihre Situation, so können Sie auch selbst eine Überprüfung beantragen.

B. Die Rückerstattung jeglicher ärztlichen, heilhilfsberuflichen, pharmazeutischen und Krankenhausaufenthaltskosten sowie der Kosten für orthopädische Hilfsmittel und Prothesen, die infolge des Terroranschlages notwendig sind

Stellen Sie bitte einen Antrag auf Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse, die Ihre Unterlagen selbst an die Sachverständigenkommission der HKIV weiterleiten wird.

Ist es außerdem, gerade wegen der Terroranschlägen, für Sie schwierig, die öffentlichen Verkehrsmittel zu verwenden, so können Sie die Erstattung der Fahrtkosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen, die der Sachverständigenkommission der HKIV den Antrag übermitteln wird.

C. Den Status der nationalen Solidarität und die Karte der nationalen Solidarität 

Mit dieser Karte können Sie sich als Opfer eines Terroranschlages bei den Krankenkassen und der Gesellschaft anerkennen lassen. Sie werden an der Huldigung der Nation beteiligt.

Berechtigte

  • Sie sind der hinterbliebene Ehepartner, der hinterbliebene gesetzlich oder tatsächlich zusammenwohnende Partner eines Opfers, das an den Folgen des Terroranschlages gestorben ist, und/oder
  • Sie sind ein Kind zu Lasten eines Opfers, das an den Folgen des Terroranschlages gestorben ist.

Sie beanspruchen:

Eine Pension als Berechtigter

Diese Pension wird Ihnen aufgrund eines von der "Cellule Victimes civiles de guerre et de terrorisme" bearbeiteten Antrags (den beim Sonderhilfsfonds für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten gestellt wurde) gewährt. Die Pension kann unter dem Ehepartner/zusammenwohnenden Partner und den Kindern zu Lasten aufgeteilt werden.

Konkret bedeutet dies, dass Sie einen indexierten vierteljährlichen Betrag in Höhe von 3.721,73 €, d.h. 14.886,92 € pro Jahr beanspruchen, wenn der Schadensfall die einzige Todesursache ist, oder wenn das Opfer innerhalb von 5 Jahren nach dem durch den Terroranschlag verursachten Trauma stirbt.

Stirbt das Opfer hingegen nach mehr als 5 Jahren nach dem Terroranschlag, so wird die Pension um ein Viertel oder um die Hälfte verringert (je nachdem, ob der Schadensfall für mehr als die Hälfte oder mehr als 3/4 für die tatsächlichen Ursachen des Todesfalls verantwortlich ist).

Die Rückerstattung jeglicher Kosten für psychologische Betreuung (ärztlichen, heilhilfsberuflichen, pharmazeutischen und Krankenhausaufenthaltskosten), die infolge des Terroranschlages notwendig sind

Stellen Sie bitte einen Antrag auf Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse, die Ihre Unterlagen selbst an die Sachverständigenkommission der HKIV weiterleiten wird.

Den Status der nationalen Solidarität und die Karte der nationalen Solidarität 

Mit dieser Karte können Sie sich als Opfer eines Terroranschlages bei den Krankenkassen und der Gesellschaft anerkennen lassen. Sie werden an der Huldigung der Nation beteiligt.

Indirekte Opfer

  • Sie sind der Ehepartner, der gesetzlich oder tatsächlich zusammenwohnende Partner, der Vater bzw. die Mutter, ein Großelternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Bruder, eine Schwester des direkten Opfers, oder
  • Sie hatten eine dauerhafte Bindung mit einem direkten Opfer zum Zeitpunkt des Terroranschlages.

Sie beanspruchen:

Die Rückerstattung jeglicher Kosten für psychologische Betreuung, sofern die Störung durch den Terroranschlag verursacht wird

Stellen Sie bitte einen Antrag auf Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse, die Ihre Unterlagen selbst an die Sachverständigenkommission der HKIV weiterleiten wird.

Den Status der nationalen Solidarität und die Karte der nationalen Solidarität

Mit dieser Karte können Sie sich als Opfer eines Terroranschlages bei den Krankenkassen und der Gesellschaft anerkennen lassen. Sie werden an der Huldigung der Nation beteiligt.

 

WICHTIG

Haben Sie Fragen über Ihre Rechte, die anzuwendenden Verfahren oder spezifische Fragen? Dann können Sie sich an die Generaldirektion Kriegsopfer wenden.

Sind Sie nicht mit den getroffenen (medizinischen und/oder administrativen) Entscheidungen einverstanden? Dann können Sie sich innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung der Entscheidungen per Post oder per E-Mail an die Generaldirektion Kriegsopfer wenden:

Föderaler Pensionsdienst

Service Entschädigung für die Opfer
Zelle Zivile Opfer von Krieg und Terrorismus
Zuidertoren
Europaesplanade 1
1060 Brüssel
 

Sie können auch Berufung vor dem Arbeitsgerichtshof einlegen.


Institut

Sie erfüllten einen Auftrag im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages oder befanden sich auf dem Arbeitsweg : Beteiligung der Berufsunfallversicherung Ihres Arbeitgebers

Sie sind beispielsweise bei der STIB oder bei Brussels Airport beschäftigt, oder erfüllten einen Auftrag im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages (zu einer Sitzung unterwegs, …).

Ihnen ist somit ein Arbeitsunfall widerfahren (Unfall, der einem Arbeitnehmer während und aufgrund der Ausführung des Arbeitsvertrages widerfährt und bei dem eine Verletzung entsteht; auch der Unfall durch Terrorakte, die sich während der Ausführung des Arbeitsvertrages ereignen, gelten als durch die Ausführung dieses Vertrags bedingt).

Befanden Sie sich auf dem Arbeitsweg, so ist Ihnen ein Unfall auf dem Arbeitsweg widerfahren.

Wenn Sie nicht durch ein Statut (für Beamte) oder durch einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber gebunden sind, ist die Arbeitsunfallpflichtversicherung nicht anwendbar. Darunter werden z. B. Studenten auf dem Schulweg, Pensionierte, Arbeitslose und Selbstständige verstanden. Diese Personen können sich an ihre Krankenkasse wenden, die eventuelle Entschädigungen und Gesundheitspflegekosten tragen wird.

Was müssen Sie tun, wenn Sie meinen, dass Ihnen ein Arbeitsunfall oder ein Unfall auf dem Arbeitsweg widerfahren ist?

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort über jeden Unfall, der Ihnen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg widerfahren ist. So kann er das Meldeverfahren einleiten.

Die Arbeitgeber der MIVB und von Brussels Airport werden schon alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben für die Mitarbeiter, die Opfer geworden sind.

Diese Regel gilt auch für Unfälle auf dem Arbeitsweg. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber benachrichtigen, dass Sie sich auf dem Arbeitsweg befanden. So kann er seine Versicherungsgesellschaft informieren.

Nehmen Sie auf jeden Fall – egal, ob Sie im privaten oder öffentlichen Sektor beschäftigt sind, einen Auftrag im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages erfüllten, oder sich auf dem Arbeitsweg befanden – Kontakt mit dem Personaldienst auf. Er wird Sie über die zu erledigenden Formalitäten informieren.

Achtung:

  • Es ist wichtig, den Arbeitsunfall zu melden, auch bei nicht schweren Verletzungen. Dies ist vor allem wichtig, wenn sich Ihre Verletzungen später verschlimmern.
  • Selbstverständlich darf ein naher Verwandter an Ihrer Stelle die notwendigen Formalitäten erledigen, wenn Sie selbst dazu unfähig sind.

Worauf haben Sie Anspruch, wenn Ihr Unfall als Arbeitsunfall oder Unfall auf dem Arbeitsweg anerkannt wird?

Entschädigung:

  • Während des Zeitraums, in dem Sie nicht arbeiten können, beanspruchen Sie eine Entschädigung wegen vollständiger zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit.
  • Sind Sie im Stande, die Arbeit teilweise wiederaufzunehmen, so können Sie anschließend noch eine Entschädigung wegen teilweiser zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit beanspruchen.
  • Haben Sie Folgeschäden des Unfalls, so können Sie schließlich eine Entschädigung wegen bleibender Arbeitsunfähigkeit beanspruchen.

Kostenerstattung:

  • Die Kosten für ärztliche Behandlung, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalt und operative Eingriffe werden erstattet. Die Arbeitgeberversicherung wird auch die Kosten für etwaige Prothesen oder orthopädische Vorrichtungen tragen. Auch die Fahrtkosten werden erstattet.
  • Bei unfallbedingten ästhetischen Schäden werden die Kosten für operative Eingriffe und ästhetische Prothesen (z. B. eine Perücke) erstattet, damit Sie Ihre physische und psychische Integrität so weit wie möglich wiederherstellen können.

Achtung: In der Arbeitsunfallversicherung ist keine Entschädigung für materielle und moralische Schäden vorgesehen. Diese fällt in den Bereich der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, oder anderer Zusatzversicherungen.

Worauf haben Sie Anspruch, wenn Sie einen nahen Verwandten verloren haben?

  • Die Versicherungsgesellschaft gewährt einen Pauschalbetrag zur Deckung der Bestattungskosten (für ausländische Opfer werden auch die Rückführungskosten getragen).
  • Ist Ihr Ehepartner, gesetzlich zusammenwohnender Partner, Kind, Elternteil, Großelternteil, Bruder oder Ihre Schwester Opfer eines tödlichen Arbeitsunfalls geworden, so haben Sie als Berechtigter Anspruch auf eine Rente, deren Höhe vom Verhältnis zum Opfer abhängt.

Mit wem muss ich Kontakt aufnehmen?

Für Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen können Sie sich an FEDRIS wenden.


Sie wurden in ein Krankenhaus aufgenommen, medizinisch versorgt und/oder haben Arzneimittel erhalten à Entschädigung der Gesundheitspflegepflichtversicherung

Wird Ihre Situation nicht als Arbeitsunfall oder Unfall auf dem Arbeitsweg betrachtet, so ist die Gesundheitspflegepflichtversicherung für Sie anwendbar, genauso wie für fast die gesamte Bevölkerung Belgiens. Ihre Krankenkasse übernimmt somit direkt (Drittzahler) oder erstattet die Kosten für Gesundheitspflege, Krankenhauskosten und Kosten für den dringenden Krankentransport gemäß den festgelegten Tarifen.

Die Honorarbeträge der Pflegeerbringer werden in einem Vertrag zwischen Pflegeerbringern und Krankenkassen festgesetzt. Von diesem Vertragstarif wird ein bestimmter vorschriftsmäßiger Prozentsatz erstattet (zu höchstens 100 %). Der Restbetrag (= Selbstbeteiligung) bleibt zu Ihren Lasten.

Pflegeerbringer, die den Vertrag nicht unterschrieben haben, sind nicht durch den Vertragstarif gebunden. Konsultieren Sie einen derartigen Pflegeerbringer, so werden die Kosten nur aufgrund des Vertragstarifs erstattet. Außer der Selbstbeteiligung werden Sie also auch den Unterschied zwischen Vertragstarif und Honorar zahlen müssen (= Zuschlag).

Der fakturierbare Höchstbetrag (f. Hb.) sorgt dafür, dass Ihre Familie nicht mehr als einen bestimmten Höchstbetrag für die Gesundheitspflege selbst zahlen muss. Wenn die Selbstbeteiligung (Eigenanteil) Ihrer Familie diesen Höchstbetrag im Laufe des Jahres erreicht hat, wird Ihr Eigenanteil von dann an für den Rest des Jahres voll erstattet. Die Krankenkasse hält den Zähler Ihrer Gesundheitskosten (Selbstbeteiligung) auf aktuellem Stand. Sie brauchen selbst nichts zu tun. Die Krankenkasse schickt Ihnen eine Bescheinigung ab der ersten Erstattung im Rahmen des f. Hb.

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder das LIKIV.


Durch die Anschläge können Sie nicht mehr arbeiten, aber es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall à Beteiligung der Entschädigungsversicherung

Wird Ihre Situation nicht als einen Arbeitsunfall oder Unfall auf dem Arbeitsweg betrachtet, so haben sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige Anspruch auf eine Lohnausfallentschädigung bei Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität.

Für Arbeitnehmer gilt in der Entschädigungsversicherung eine andere Regelung als für Selbständige. Arbeitnehmer erhalten eine Entschädigung, die von ihrem früheren Lohn und ihrer familiären Lage abhängt. Die Entschädigung gilt als Ausgleich des Lohnausfalls bei Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige erhalten eine Pauschalentschädigung je nach ihrer familiären Lage und je nachdem, ob die Erwerbstätigkeit aufgegeben wurde oder nicht.

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder das LIKIV.

Statutarische Bedienstete kommen nicht in Frage für die Entschädigungsversicherung. Für sie wird eine gesonderte Regelung angewendet. Zuerst müssen die sogenannten „Krankheitstage“ aufgebraucht werden. In diesem Zeitraum beziehen sie ihren Gehalt weiter. Danach kann der Beamte in „Disponibilität“ gestellt werden, was mit einer Verringerung des Gehalts einhergeht. Statutarische Bedienstete können also nie „von der Krankenkasse abhängen“.

Wenden Sie sich bitte an den Personaldienst oder konsultieren Sie die Website des FÖD P&O.


Auswirkung auf die Ruhestands- und Hinterbliebenenpension

Der Tod eines Arbeitnehmers, eines Selbstständigen oder eines Beamten kann zur Gewährung einer Hinterbliebenenpension an den hinterbliebenen Ehepartner führen: https://www.sfpd.fgov.be/de/pensionsbetrag/die-berechnung/pensionsarten/hinterbliebenenpension

Außerdem kann der Tod des Ehepartners zu einer Änderung des Pensionsbetrags führen: http://www.onprvp.fgov.be/de/profes/support/decease/seiten/default.aspx

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte unter der Nummer 1765 an das Landespensionsamt.


Interessante Links

Eine durch die Anschläge verursachte Arbeitsunfähigkeit kann sich auf Ihren Anspruch auf Jahresurlaub auswirken.

Wenn Personen Opfer terroristischer Anschläge sind, wird der Arbeitsvertrag wegen Arbeitsunfähigkeit eingestellt.

Drei Situationen sind möglich:

  • Sie sind arbeitsunfähig und Ihr Urlaub hat schon angefangen.

Im Privatsektor dürfen Sie Ihren Urlaub nicht verschieben (im öffentlichen Sektor ist Aufschub zugelassen; wenden Sie sich bitte an den Personaldienst).

  • Sie sind arbeitsunfähig und Ihr Urlaub hat noch nicht angefangen.

Sie dürfen Ihren Urlaub bis zum 31. Dezember verschieben. Im öffentlichen Sektor darf der Urlaub in den meisten Fällen nach dem 31. Dezember verschoben werden. Wenden Sie sich bitte an den Personaldienst.

  • Sie bleiben bis zum 31. Dezember des Urlaubsjahres 2016 arbeitsunfähig.

Im Dezember 2016 wird die Krankenkasse den Arbeitgeber darum bitten, ein Dokument auszufüllen, das die bei Eintritt der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaubstage enthält.

Für jeden nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaubstag wird der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Dezember 2016 das einfache Urlaubsgeld (Entlohnung der Urlaubstage) und das doppelte Urlaubsgeld (wenn dieses noch nicht vor Eintritt der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wurde) auszahlen.

Ist der Arbeitnehmer Arbeiter, so werden das einfache und doppelte Urlaubsgeld vom Landesamt für den Jahresurlaub oder von der Urlaubskasse, der der Arbeitnehmer beigetreten ist, ausgezahlt.

Für jeden durch Urlaubsgeld gedeckten Urlaubstag wird die Krankenkasse keine Entschädigung wegen zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit auszahlen.

Im öffentlichen Sektor können die Vorschriften je nach Arbeitgeber variieren. Wenden Sie sich bitte an den Personaldienst.

Kontakt:

  • Angestellte im Privatsektor:

Patrick Garré (N) | Patrick.garre@minsoc.fed.be | +32 (0)2 528 63 97

Nora Bougata (F) | Nora.Bougata@minsoc.fed.be | +32 (0)2 528 68 52

  • Arbeiter im Privatsektor:

Landesamt für den Jahresurlaub (LAJU) | miguel.demeter@onva-rjv.fgov.be | +32 (0)2 627 97 65 | https://www.onva.be/de


Sind Sie ein Selbständiger, der im Fleischsektor tätig ist, z.B. in der Landwirtschaft, in der Lebensmittelindustrie oder im Handel, und haben Sie infolge der Veviba-Krise Schwierigkeiten, Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, so stehen Ihnen bestimmte Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.  

Wegen der Veviba-Krise haben die betroffenen Selbständigen die Möglichkeit, die Beitragszahlung für die vier Quartale 2018 zu verschieben, ohne dass sie die anwendbaren Beitragszuschläge von 3% und 7% zu entrichten haben.

Ein Selbständiger, der infolge der Veviba-Krise in Schwierigkeiten gerät, muss bis zum 30. Juni 2018 einen schriftlichen Antrag bei seinerSozialversicherungskasse stellen.

Im Prinzip kann der betroffene Selbstständige auch eine Beitragsermäßigung oder Beitragsbefreiung beantragen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungskasse.


Flexibilität seitens der Verwaltung für Arbeitnehmer, für die es wegen finanzieller Probleme nach den Anschlägen schwierig ist, ihre Beiträge zu entrichten

Der Grundsatz, dass Beiträge rechtzeitig zu entrichten sind, wird beibehalten. Arbeitgeber, für die es durch die Anschläge schwierig ist, ihre Beiträge zu entrichten, können sich für einen Zahlungsaufschub an das Landesamt für soziale Sicherheit (LASS) wenden. Das LASS wird einen monatlichen Tilgungsplan vorstellen.

Um einen Tilgungsplan zu erhalten, muss der Arbeitgeber nachstehendes Antragsformular ausfüllen:

Im Teil "Motivation" erläutert er, dass dieser Antrag eine Folge der Anschläge ist. Der Antrag auf einen Tilgungsplan muss er so schnell wie möglich stellen.